IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Christoph W*****, *****Adresse_Gf*****, vertreten durch Dr. Herwig Ernst, Rechtsanwalt, 2100 Korneuburg, Hauptplatz 32, vom 29. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerden 1.) der Bf.1, und 2.) der Bf.2, beide vertreten durch Vertreter, vom 26. Dezember 2014 und vom 12. Jänner 2015, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw. zu sichernden Anspruches gerichtet sind und keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft, die Richterin Dr. Monika Kofler sowie die fachkundigen Laienrichter Carmen Maria Kopal B.Sc. und Dr. Wolfgang Baumann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BFB Steuerberatung KG, Gödelgasse 4 Tür…
Der Einwand des Beschwerdeführers, die Abgabenfestsetzung hätte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr erfolgen dürfen, geht daher ins Leere. Inwieweit die Abgabennachforderung noch eingebracht werden kann, ist davon nicht betroffen. 3.2.3. Säumniszuschläge Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
Dass die Bf. bei besserer Aufklärung über allfällige steuerliche Konsequenzen ihres Geschäftes allenfalls andere wirtschaftliche Entscheidungen getroffen hätte, ist Ausfluss des Unternehmerrisikos. Unstimmigkeiten mit einer steuerlichen Vertretung und Unterstellungen eines Beratungsfehlers sind auf dem Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf***, ***Bf Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 11.09.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z., vertreten durch Vz…
| 217,47 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in Pauschalierung enthalten) | 0,00 € | Zahllast | 217,47 € Revisionsnichtzulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die (ordentliche) Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RTG Dr. Rümmele Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, Marktstraße 30, 6850 Dornbirn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24. September 2015 über die Abweisung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache Piotr Z******, *****Adresse*****, hinsichtlich des als "Berufung" bezeichneten Anbringens vom 28. 10. 2014, beim Finanzamt eingelangt am 31. 10. 2014, dort als Eingang verbucht am 4. 11. 2014, betreffend die als Differenzzahlungsbescheid…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
2. Das Faktum, dass tatsächlich die Firma E. die Waren empfangen hat, ergibt sich aber allein schon daraus, dass zwischen Firma X-AG und der Firma E. als Zahlungskondition „net 60 Tage" vereinbart war, also 60 Tage nach der Lieferung ab Werk und E. ja…
Damit geht der Einwand der allgemeinen Verjährung durch die Bf. ins Leere. Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die nicht absolut verjährten Zeiträume ab Juni 2010 sowie für die Einkommensteuer 2009 bis 2012 kann diesem kein Erfolg beschieden sein, weil die vorzuschreibenden Abgaben als hinterzogen zu beurteilen…
Ist die Zollschuld aufgrund einer Handlung entstanden, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurde, strafbar war, so kann die Mitteilung unter den Voraussetzungen, die im geltenden Recht festgelegt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Abs. 3 erfolgen. Die Verlängerung der Festsetzungsfrist richtet sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache M.GmbH, (Bf.) vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 30.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30.01.2017, betreffend Festsetzung einer Abgabenerhöhung in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, C, vom 4.5.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 27.4.2016 betreffend…