IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Alfred Klaming als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Bernd Adlassnig und Mag. Nikolaus Gstättner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhold Lexer und Mag. Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2011 wäre bis zum Ablauf des Fälligkeitstages am 15. Februar 2012 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 343.618,57 (beinhaltend die USt aus dem obgenannten Verkauf des Gebäudes) zu entrichten gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt dem…
…28 zu entrichten, was beides nicht geschehen ist (Kontoabfrage). Ihr Tatplan ist es gewesen, solcherart vom Fiskus einen rechtswidrigen Abgabenkredit zu erzwingen, wobei sie mit der Absicht gehandelt hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach…
…31 zu entrichten, was beides nicht geschehen ist (Kontoabfrage). Ihr Tatplan ist es gewesen, solcherart vom Fiskus einen rechtswidrigen Abgabenkredit zu erzwingen, wobei sie mit der Absicht gehandelt hat, sich durch eine wiederkehrende Begehung einen nicht bloß geringfügigen abgabenrechtlichen Vorteil (also einen solchen, der nach…
…er sei bei seinem Fehlverhalten noch immer in der Hoffnung gewesen, dass die Lage der B-GmbH sich wieder stabilisieren würde und solcherart die vom Fiskus erzwungenen Abgabenkredite nur vorübergehender Art sein würden, zumal wenn die Umsätze nachträglich etwa in den Umsatzsteuerjahreserklärungen offengelegt werden würden…
…Beschuldigten, er habe nicht gewusst, dass die von ihm ab einschließlich betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2004 aus finanziellen Gründen (der Vorteil des vom Fiskus erzwungenen Abgabenkredites habe den Nachteil der vorgeschriebenen Säumniszuschläge überstiegen) gewählte Vorgangsweise, die Umsatzsteuer-Daten in Einem erst "am Schluss des Jahres"…
Kreditgeschäfte sind typischer Weise mit Sicherheiten verbunden. Der Kreditgeber sichert sich mit Hypotheken, Bürgschaften, Zessionen, etc. gegen den Ausfall der Kreditvaluta ab. Die meisten der typischen Sicherungsgeschäfte zu Krediten und Darlehen unterliegen grundsätzlich auch den Rechtsgeschäftsgebühren. Dem Gesetzgeber war bewusst, dass eine derartige Kumulierung von…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der Adr, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Badstraße 23, 6844 Altach , betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29.05.2013 hinsichtlich Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15.03.2012, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-GmbH-Adr***, vertreten durch Dr. Markus Papst, Villefortgasse 11, 8010 Graz, vom 15.11.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 21.08.2017 betreffend Körperschaftsteuer 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Christian Nemeth in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kneidinger und Lutz Steuerberatung GmbH, Römerstraße 2, 4020 Linz, über…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
In der die Beschwerden gegen die beiden Sachbescheide betreffenden gesonderten Begründung der Beschwerdevorentscheidungen vom 04.03.2020 (OZ 11) führte die Abgabenbehörde aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 28.08.2015 die Darlehen der Gesellschafter rückwirkend zum 31.12.2014 in eine Kapitalrücklage eingelegt würden. Tatsächlich…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Koll & Partner Steuerberatungsgesellschaft & Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG, Brunnthalgasse 1a, 2020 Hollabrunn, über die Beschwerde vom 21. Juni 2011 gegen die Bescheide des FA Hollabrunn Korneuburg Tulln - nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
Der Bf entgegnete, der Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 4.5.2017 sei nicht zweifelhaft. Unabhängig davon spielten alle Ausführungen zum Antrag nach § 299 BAO oder zum Erkenntnis des BFG keine Rolle mehr, weil dieses in Rechtskraft erwachsen sei. Man müsse jedem österreichischen Staatsbürger…