…arg "soweit"). Nach § 33 Abs 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gem. § 33 Abs 2 lit. b FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…Gem. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss hält. Gem. § 8 Abs. 1…
…für die Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen Vorsorge zu treffen. Rechtslage: Gem § 33 Abs 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gem § 33 Abs 2 lit a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig…
…für 1 - 12/2016 iHv € 136,50 bewirkt, und dies nicht bloß nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 Iit. b FinStrG begangen zu haben. Hierfür wurde über ihn gem. § 33 Abs. 5 FinStrG…
…B-GmbH als belangter Verband wegen Verantwortlichkeit für die besagte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2011 in Höhe von € 10.000,00 für schuldig erkannt und zu einer Verbandsgeldbuße in Höhe von € 6.000,00 verurteilt…
…Tatbestand der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 2 lit a FinStrG, wenn der Abgabepflichtige in Bezug auf die Verwirklichung einer Umsatzsteuerverkürzung wider besseres Wissen gehandelt hat. Handelte er mit bedingtem Vorsatz, ist allenfalls der Tatbestand des § 49 Abs 1 lit a oder lit b FinStrG verwirklicht…
…***Bf1-Adr***, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 und Finanzordnungswidrigkeiten gem § 51 Abs 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten Mag. Brigitte Schuller vom 10.11.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Salzburg I als Organ des Amtes für…
…einmal irgendein Anteil der Entschädigung erklärt wurde, liegt insoweit eine Abgabenhinterziehung gem. § 33 FinStrG vor und beträgt die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2004 gem. § 207 Abs. 1 BAO daher 10 Jahre." Im Vorlageantrag vom 01.06.2015 wandte der Bf. das Vorliegen von Verjährung ein…
…Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen der Finanzvergehen der teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 tw. iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2015 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde vom 15. Juni 2015…
…Frau N.N. - in weiterer Folge als Beschuldigte bezeichnet - wurde vom Spruchsenat für das Delikt der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 1 FinStrG für schuldig bekannt und wurde gem. § 33 Abs. 5 FinStrG zu einer Geldstrafe in Höhe von € 22.000,00, im Falle…
…zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. (3) […]" Die Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 2 FinStrG kann nur mit qualifiziertem Vorsatz, nämlich nur wissentlich (dolus principalis) in Bezug auf das Bewirken einer Abgabenverkürzung…
…ausgewiesen und dargestellt hat, kann es zu keiner Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gekommen sein, sodass schon deshalb keine Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 FinStrG vorliegen kann. Als Einkommen kann nur das versteuert werden, was dem Steuerpflichtigen auch tatsächlich zufließt bzw. wo er die…
…Z 1 BAO." **** Mit Vorlagebericht hat die Behörde dazu folgende Stellungnahme abgegeben: "Mit der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für den Zeitraum 04-06/2024 am 09.07.2024 verwirklichte die Beschwerdeführerin (in Folge Bf) den Tatbestand der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…ist (§ 295 Abs. 1 BAO). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 207 Abs. 1 und 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei der Abgabenart Einkommensteuer fünf Jahre. Soweit eine…
…Liebhaberei oder eine Fruchtgenussvereinbarung) bestehen können, wodurch es zu keiner Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 FinStrG gekommen wäre und damit auch keine Entdeckung einer bewirkten Abgabenverkürzung stattgefunden haben könne. Unserer Meinung nach lässt sich diese Ansicht insofern bekräftigen, als im besagten E-Mail (aus dem…
…ist nichts abzuleiten. Es fehlt an der subjektiven Tatseite, eine Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 FinStrG liegt demnach nicht vor. Somit ist auch die (verlängerte) zehnjährige Verjährungsfrist des § 207 Abs 2 BAO nicht anzuwenden. Bei Erlassung des Bescheides im Jahr 2019 betreffend die Wiederaufnahme des…
…Tatseite, nämlich ob die Bf. vorsätzlich gehandelt hat, wobei für die Verwirklichung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 FinStrG bereits bedingter Vorsatz genügt. Wie in der unter Punkt 2. angeführten Beweiswürdigung ausführlich dargelegt, gelangte das Bundesfinanzgericht unter Würdigung der vorliegenden Sachverhaltselemente zum Ergebnis…
…Liebhaberei oder eine Fruchtgenussvereinbarung) bestehen können, wodurch es zu keiner Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 FinStrG gekommen wäre und damit auch keine Entdeckung einer bewirkten Abgabenverkürzung stattgefunden haben könne. Unserer Meinung nach lässt sich diese Ansicht insofern bekräftigen, als im besagten E-Mail (aus dem…
…Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende***6***, die Richterin ***7*** und die fachkundigen Laienrichter ***8*** und ***9*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) vertreten durch ***5*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) 1…
…des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG unerheblich (BFG 5.11.2019, RV/7300012/2019). Werden keine oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht oder zu niedrig entrichtet oder überhöhte Gutschriften geltend gemacht, stellt dieses Verhalten nur dann eine Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2…