…das Ergebnis der Außenprüfung bestätigt. Demnach "übertragen mit Einbringungsvertrag vom 22.6.2009 sämtliche atypisch stillen Gesellschafter per Stichtag 31.12.2008 jeweils ihren Abfindungsanspruch aus ihrer atypisch stillen Beteiligung am Unternehmen der X AG unter Anwendung der Bestimmungen des Art. III UmgrStG als Sacheinlage…
…das Ergebnis der Außenprüfung bestätigt. Demnach "übertragen mit Einbringungsvertrag vom 22.6.2009 sämtliche atypisch stillen Gesellschafter per Stichtag 31.12.2008 jeweils ihren Abfindungsanspruch aus ihrer atypisch stillen Beteiligung am Unternehmen der X AG unter Anwendung der Bestimmungen des Art. III UmgrStG als Sacheinlage…
…das Ergebnis der Außenprüfung bestätigt. Demnach "übertragen mit Einbringungsvertrag vom 22.6.2009 sämtliche atypisch stillen Gesellschafter per Stichtag 31.12.2008 jeweils ihren Abfindungsanspruch aus ihrer atypisch stillen Beteiligung am Unternehmen der X AG unter Anwendung der Bestimmungen des Art. III UmgrStG als Sacheinlage…
…und sämtliche Passiva der KG gemäß § 142 UGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH übergehen und dem Komplementär daran keine Eigentumsrechte (mehr) zustehen. „Pkt 2.4.: Ein Abfindungsanspruch steht dem Komplementär nicht zu, weil er schon bisher nicht am Vermögen der KG beteiligt war…
…Der Bf. wurde zum Geschäftsführer der ***1*** Vertriebs GmbH bestellt und am Unternehmen mit 40% beteiligt. Die ***Bf-1*** GmbH hat im Zuge der Vertragskündigung auf sämtliche Abfindungsansprüche gegenüber der Firma ***1***, Deutschland verzichtet. Am 09.11.2009 wurde dazu eine Vereinbarung zwischen der ***Bf…
…vom 05.08.2020 beantragte der Bf die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Gleichzeitig legte er ein an Ihn gerichtetes Schreiben der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) vom 02.04.2019, bezeichnet als Information nach Geltendmachung eines Abfindungsanspruches (Abfindungsnummer: XXX), vor. Darin wird bestätigt…
…Arbeitgeber den Erwerb von Anwartschaften auf Abfertigungsansprüche ausdrücklich berücksichtigt hat und Sie in dem Bindungsvertrag vom 8.4.2008, § 8 für den Fall von Zahlungsansprüchen aus Anlass der Beendigung des Anstellungsverhältnisses (zB Abfindungsanspruch, Abfertigungsanspruch) ausdrücklich verpflichtet hat, den daraus resultierenden Betrag an das Stammunternehmen abzuführen…
…g). Im Falle der satzungsgemäßen Kündigung hat das kündigende ordentliche Mitglied einen Anspruch gegenüber der EWIV aus dem Titel der Abfindung seines Anteiles am materiellen Vermögen der EWIV; das kündigende assoziierte Mitglied hat lediglich einen Abfindungsanspruch in Höhe seines Verrechnungskontos (Art. 8.3). Nach Art…
… 24 Tz 168). Aus der Beschwerde geht hervor, dass der Abfindungsanspruch in der Liquidationsschlussbilanz der Gesellschaft verarbeitet wurde. Dadurch liegt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes zweifelsfrei eine vergleichsweise Bereinigung des Anspruches vor. Die Bf. hat ihre Geschäftsführungstätigkeit am 31.03.2021 beendet und damit ihren Geschäftsführerbetrieb…
…Juli 2015 betreffend die Lufthansa-Betriebsrente Gebrauch. Der Abfindungsanspruch gegenüber der Versorgungskasse Kabine betrug € 22.386,03 und wurde nach Einbehaltung von Lohnabgaben € 19.078,61 im März 2015 an die Bf. ausbezahlt. Der Abfindungsanspruch der Lufthansa-Betriebsrente betrug € 18.299,77…
…diesem Fall Dr. ***A*** einen Anspruch auf die anteilige Buchwertabfindung für die während der Kanzleigemeinschaft angeschafften Wirtschaftsgüter besitzt. In beiden Fällen orientiert sich der Abfindungsanspruch nicht an den infolge der Investitionen angefallenen anteiligen Abschreibungen (nur diese haben ja den Gewinnanteil des Arbeitsgesellschafters geschmälert), sondern am…
…welche dem Grunde nach erst NACH seinem Ausscheidenszeitpunkt entstanden wären, sondern es hat sich nur die Kalkulationsgrundlage für seinen Abfindungsanspruch - entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag - verändert. Die Basis der Berechnung des Abfindungsanspruchs von Dr. ***Bf2*** war nach dem Gesellschaftsvertrag IMMER der durchschnittliche Jahresumsatz der Sozietät…
…die Gesellschafter der ***X GmbH*** überein, dass der ***Bf*** für ihre Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages über die stille Gesellschaft und unter Einhaltung der Kapitalerhaltungsvorschriften ein Abfindungsanspruch zusteht. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Gewinnzuweisungen ab dem Kalenderjahr 2017, wird der ***Bf*** vom Kaufpreis ein…
…1988 ermittelt hat, die Ehe erst im Jahr 2013 geschieden und erst im Zuge der Scheidung über die wechselseitigen Abfindungsansprüche der Ehegatten (und damit auch über einen allfälligen Abfindungsanspruch des Beschwerdeführers bezüglich des von ihm errichteten Zubaus) endgültig Einigung erzielt worden sein wird. Im Jahr…
…den Standort ***U-Adr***. An diesem Standort wird dieses Gewerbe derzeit noch ausgeübt. Es ist nicht erkennbar, aufgrund welchen Titels im Jahr 2019 ein Abfindungsanspruch des ***Bf1-Vater*** gegenüber der Hausinhaberin der Liegenschaft in ***Bf1-Adr1***, bestanden haben sollte. Es gibt auch keine Hinweise darauf…
…vorgenommen. Darüber hinaus würde von der BP offenbar auch übersehen, dass Hr. ***1*** als atypisch stillen Beteiligten ein Abfindungsanspruch gemäß dem (übermittelten) Vertrag zur Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft (vom 5. Juli 2013) zustehen würde. Laut Punkt XI dieses Vertrags würde sich dieses Auseinandersetzungsguthaben gemäß…
…Vermögenswerte der Bf. nicht rückzahlbar und auch im Haftungsweg beim Komplementär nicht einbringlich wäre (s. unten). Vereinbart wurde in dem Vertrag weiters, dass dem Handelsvertreter bei Beendigung der Zusammenarbeit kein Abfindungsanspruch zusteht. Dementgegen wird im Schreiben vom 18. Juli 2019 davon ausgegangen, dass der Bf…
… Verlustzuweisung atypisch Stille lt. Vertrag (286% der Einlage): € 3.001.242,--. (3) Mit Einbringungsvertrag vom 22.6.2009 übertrugen sämtliche atypisch stillen Gesellschafter per 31.12.2008 ihren jeweiligen Abfindungsanspruch aus ihren Beteiligungen unter Anwendung des Art. III UmgrStG als Sacheinlage an die Geschäftsherrin…
…zitierten herrschende Lehre kann ein Tauschvorgang im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 wohl nur solange angenommen werden, als die Geldabfindung 5% des Abfindungsanspruches, der sich nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Grundstückes richtet, nicht übersteigt. Dies bedeutet für den gegenständlichen Fall…
…Die F GmbH bestätigte dem Bf. mit Schreiben vom 21.6.2016 die Provisionsberechnung zur Abfindung wegen Ruhestand über einen Abfindungsanspruch von € 75.869,52. 7. Der (um € 18.000,00 korrigierte) Ausgleichsanspruch in Höhe von € 75.869,52 und die dem…