… 67 Abs. 3 EStG beträgt die Lohnsteuer auf Abfertigungen 6 %. ad 2. Der Steuerpflichtige war (wie der Behörde aus der Berufung vom 07.01.2012 bekannt ist) als ehemaliger Dienstnehmer der Wirtschaftskammer mit Anspruch auf eine Alterspension federführend als Organisator und Koordinator in der Interessensgemeinschaft…
…angestellt. Das Dienstverhältnis wurde mit 30.6.2016 formal aufgelöst (einverständlich, Bruttolohn ab 1.4.2016: € 1.247,53) und eine Abfertigung im Juni 2016 ausgezahlt. Mit 1.8.2016 wurde sie - unter denselben Bedingungen (Bruttolohn: € 1.247,53) neuerlich formal angemeldet. Zuvor…
…Geschäftsführer-Dienstvertrag Pkt. 6. Gehaltszahlung vom 21.12.2015) nicht wieder und entsprechen so nicht dem Zweck der anzuwendenden Begünstigungsbestimmung. Im Zuge der Prüfung wurde der begünstigten Besteuerung der Abfertigungszahlung versagt, der zugeflossene Bezug dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zugerechnet, mit dem sie ausgezahlt wurde…
…bei dieser Prüfung war, dass der Prüfer die nach einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses zum 28.02.2011 im Juni 2011 ausbezahlte, mit dem Steuersatz von 6 % versteuerte Abfertigung des ehemaligen Ehemannes der BF dem Normalsteuersatz unterwarf und für diese Beträge Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, und Zuschlag von…
…01/2005 erhöht sich um € 289.929,27. Im Wj. 31.12.2005 wurde die Rückstellung auf € 268.008,59 vermindert. Der Auflösungsbetrag (=Abfertigungsaufwand) ist auf fünf Jahre zu verteilen. Gewinn + 289.929,27 Diff. 21.920,68 : 5 - 4.384,17 Gewinnerhöhung…
…In seinem (an die Bf. gerichteten) Vorhalt vom 29. März 2010 hat das Finanzamt dazu Folgendes ausgeführt: Das Dienstverhältnis von Frau XY habe vom 01.11.2003 bis 31.07.2006 bestanden und daher der "Abfertigung neu" unterlegen. Gemäß dem letzten Satz des § 67 Abs…
…führt das FA aus, dass sowohl die gesetzliche als auch die freiwillige Abfertigung - in Summe 184.692,86 € - im Jahr 2010 auf das Verrechnungskonto "Löhne und Gehälter" als Verbindlichkeit gegenüber dem Geschäftsführer (Gf.) GesGf - verbucht und somit als zugeflossen zu betrachten seien, da GesGf …
…führende Tätigkeiten ausgeübt hat und maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen hatte, somit leitender Angestellter war. Die Bezahlung der gesetzlichen Abfertigung und eine zusätzliche Vergütung (für die „Einhaltung des strengen Wettbewerbsverbotes“) in Höhe von 1/4 des letzten Jahresbezuges gemäß § 67 Abs. 6 EStG wurden vereinbart…
…eine überzeugende sachliche Rechtsfertigung zugrunde lag, diese daher als unangemessen zu qualifizieren waren und allein der ungerechtfertigten Erlangung einer steuerlichen Begünstigung dienten, ging das Finanzamt zutreffend davon aus, dass insoweit keine Abfertigung im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG vorliegt. Die angefochtenen Bescheide erweisen sich…
…20 Abs 1 Z. 8 EStG Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte, die beim Empfänger sonstige Bezuge nach § 67 Abs. 6 (z.B. freiwillige Abfertigungen) darstellen, soweit sie bei diesem nicht mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern sind, steuerlich nicht abzugsfähig sind. Gem. § 67 Abs…
…die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs 6 EStG darstellen (z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen von ausstehenden Entgeltsansprüchen). Dieses Abzugsverbot soll aber nur insoweit greifen, als diese Auszahlungen beim Empfänger nicht dem Steuersatz von 6% unterliegen und korrespondiert somit mit der Einschränkung der…
…verdeckte Ausschüttung zu werten. Mit Bescheiden vom 29. November 2011 folgte das Finanzamt den Feststellungen der Außenprüfung und rechnete den Abfertigungsaufwand iHv € 167.630,90 dem erklärten Verlust von € - 105.532,60 hinzu, sodass sich für das Jahr 2008 ein Gesamtbetrag der Einkünfte…
…Gruppenmitglieder fest. Sachverhalt: ***A*** war seit dem Jahr 1999 ein Arbeitnehmer der ***B-GmbH-alt***. Am 01.01.2015 wechselte ***A*** als Arbeitnehmer konzernintern zur Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin berücksichtigte in den Körperschaftsteuererklärungen der Jahre 2015 bis 2017 einen Rückstellungsaufwand im Zusammenhang mit der übernommenen Abfertigungsverpflichtung…
…6 EStG 1988 auf Bezüge, die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses im ursächlichen Zusammenhang stehen und aus diesem Grund anfallen. Das Gesetz nennt als Beispiele die freiwillige Abfertigung und Abfindung. Für die Anwendbarkeit der begünstigten Besteuerung im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 ist…
…der dem Neunfachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG entspricht. 2. Über das Ausmaß der Z 1 hinaus ist bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von drei Jahren ist ein…
…Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (19. Lfg 2017) Sonstige Bezüge bei Beendigung des Dienstverhältnisses, freiwillige Abfertigungen (§ 67 Abs 6) Rz 71. Die Austrittsvergütung wurde zeitanteilig vereinbart. Das bedeutet, dass bei einer maximalen Firmenzugehörigkeit von 13 Jahren (bis Pensionsantritt und…
…steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin die Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO betreffend die Körperschaftsteuerbescheide der Jahre 2018 und 2019, weil bei der Erstellung der Steuererklärung 2018 die Höhe der nichtabzugsfähigen freiwilligen Abfertigungen gemäß § 12 Abs 1 Z 8 KStG 1988 iVm § 20 Abs 1 Z 8 EStG…
…DZ sowie Beschwerdepunkt 3) (Tz. 8 des Berichtes) die Nachforderung von DB und DZ im Zusammenhang mit freiwilligen Abfertigungen / Sozialplanzahlungen in den Jahren 2008 bis 2010. Dieser Punkt wurde ergänzend im weiteren Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) vorgebracht. Dem Rechtsmittel lagen zu Punkt 1) umfangreiche…
…zu folgen. Für die gegenständlich ausbezahlten freiwilligen Abfertigungen an ausgeschiedene Mitarbeiter waren daher kein DB und DZ festzusetzen. Der Beschwerde war in diesem Punkt stattzugeben. Die Bemessungsgrundlagen und Berechnungen sind der Beilage zu entnehmen. Die Entscheidung über die Beschwerde war wie im Spruch I. angeführt…
…11 x 6% (SV-Beiträge z. Gänze beim lfd. Bezug berücksichtigt) = 1.707,07 - 24.903,00 x 6% = 1.491,18 - 49.791 (gesetzl. Abfertigung) x 6% = 2.987,46 - Viertel d. lfd. Bezüge d. letzten 12 Monate (14.103 x…