…aber auch zusätzlich an anderen Tagen, je nach Erfordernis für seine Mutter bzw. sein selbständiges Unternehmen. Wie auch im deutschen Einkommensteuerbescheid ersichtlich kehre der Beschwerdeführer in der Regel an 60 Arbeitstagen nicht nach Österreich zurück. Die sogenannte Grenzgängerregelung gemäß Artikel 15 DBA Österreich-Deutschland sei…
…Ortsunkundigkeit, sondern auch aufgrund der Kaufkraftdifferenz berufsbedingte Verpflegungsmehraufwendungen erwachsen seien. Betreffend seiner Aufenthalte in Deutschland wäre die „15-Tage-Regel“ anzuwenden, da der jeweilige Aufenthalt nicht durchgehend mindestens 5 Tage an diesem Ort gedauert hätte. Betreffend den USA-Aufenthalt seien nach Meinung des Bf. zwischen…
…zugeflossen sind, gelten gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als in diesem Kalenderjahr zugeflossen (sog. "Kurze-Zeit-Regel). Als kurze Zeit gelten bis zu 15 Tage (vgl. Doralt/Krichmayr/Mayr/Zorn, EStG18, § 19 Tz 49). Grundlage für die Einkommensteuer ist gemäß § 2 Abs…
…mit den dazugehörigen Einschränkungen (5/15-Tage-Regel etc.)) und "§ 3 Abs. 1 Z. 16 lit. b EStG 1988" (mit der Abzielung auf die Verpflichtung aus einer lohngestaltenden Vorschrift) hinaus normiere der Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser einen sehr weiten Dienstreisebegriff (vgl. Beschwerde vom 15.1.2013). …
…dabei um eine wiederkehrende, aber nicht regelmäßige Reise gehandelt habe: Die Reise nach Hikari sei im Veranlagungsjahr 2008 zweimal durchgeführt worden, also wiederkehrend, aber nicht regelmäßig, sodass hier- in Entsprechung zu Rz 301 der LStRL eine "Anfangsphase" von 15 Tagen zustehe. Dazu verweise er auf…
…Tatbestand des § 26 (4) EStG vollends erfüllt sei. Es würden täglich meist mehrere Orte (neuer Mittelpunkt) angefahren und es komme weder die 5-Tage- noch die 15-Tage-Regel zum Zug. In der Beilage zur Berufung seien die Reisestunden dahingehend korrigiert worden, dass Reisen von…
…diesem Fall hätte die Beurteilung, ob auf Grund eines Arbeitseinsatzes ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist, nach den Bestimmungen des ersten Reisetatbestandes zu erfolgen (5/15-Tage-Regelung). Erst wenn der Einsatz so weit weg von der Unterkunft erfolgt, dass eine tägliche Rückkehr an…
…einen neuen Mittelpunkt der Tätigkeit handelt, dann hätte das Finanzamt zumindest die für die Tagesgelder herrschende 5 Tage Regelung (länger als 5 Tage am selben Einsatzort bzw. 15 Tage Reiseregelung (wiederkehrend aber nicht regelmäßig) bzw. 183 Tage Regelung (2. Tatbestand für Tagesgelder außerhalb des Nahbereiches…
…diesem Fall hätte die Beurteilung, ob auf Grund eines Arbeitseinsatzes ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstanden ist, nach den Bestimmungen des ersten Reisetatbestandes zu erfolgen (5/15-Tage-Regelung). Erst wenn der Einsatz so weit weg von der Unterkunft erfolgt, dass eine tägliche Rückkehr an…
…werden kann, wiederkehrend, aber nicht regelmäßig am Ort des Arbeitgebers in Genf aufgehalten hat und ihr dadurch die Verpflegungsmöglichkeiten an diesem Ort bekannt sein müssten, kann ein Verpflegungsmehraufwand aus Anlass der Reisen nur für die ersten 15 Tage im Kalenderjahr anerkannt werden. Das bedeutet, dass…
…25 km vom regelmäßigen Dienstort entfernt ist und mehr als 3 Stunden dauert. Ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit wird nach der 5/5/15-Regel begründet. Das heißt, dass bei 5 Tagen durchgehender Dienstverrichtung an einem anderen Dienstort, oder bei 5 Tagen regelmäßiger Dienstverrichtung an…
…Die Regelung- wenn ein Gebiet öfter angefahren wird kann maximal 15-mal pro Jahr Taggeld abgeschrieben wenden- kannte ich nicht und verstehe ich nicht. Den Mehraufwand habe ich an jedem Reisetag und nicht nur an einigen wenigen. Da ich im Jahr ca. 90 Tage an…
…wiederkehrend tätig wird, aber nicht regelmäßig und er dabei eine Anfangsphase von 15 Tagen im Kalenderjahr überschreitet. Im Rahmen der Prüfung wäre für 28 Dienstnehmern eine Berechnung der Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG 1988 für höchstens 15 Tage je Einsatzort durchgeführt worden. Da sich…
…wird die 183-Tage-Regel auch damit gerechtfertigt, dass die Auflegung einer Verpflichtung zum Abzug an der Quelle für eine kurzfristige Arbeitsausübung im Quellenstaat eine starke Verwaltungsbelastung darstellt, wenn der Arbeitgeber in diesem Staat weder ansässig ist noch eine Betriebstätte unterhält (Art 15 Z 6…
…15 Abs. 6 DBA Deutschland geforderte 30 km-Kriterium. 45-Tage-Regelung (= der Grenzgänger, behält seinen Status als Grenzgänger, auch wenn er an maximal 45 Arbeitstagen nicht an seinen Wohnort zurückkehrt): Mit der deutschen Finanzverwaltung wurde die 45-Tage-Regelung im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung…
…ua. die Regelung des Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland vor. Demnach bleibt das Besteuerungsrecht für eine im anderen Staat ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit beim Ansässigkeitsstaat, wenn sich der Empfänger im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält (lit. a…
…DBA BRD-Schweiz) dargelegt: „Die nach den Feststellungen des FG von den Steuerverwaltungen beider Vertragsstaaten angewendete 45-Tage-Regelung (ohne Berücksichtigung von Krankheits- und Urlaubstagen) dürfte sich noch im Rahmen einer zulässigen Auslegung des gesetzlichen Begriffs halten.“ Mitwirkungsverpflichtung Bei Fällen mit Auslandsbezug ist auf die…
…Akten dem Bundesfinanzgericht (BFG) vor und führte in seiner Stellungnahme aus, dass der maßgebliche Zeitraum für die Anwendung der 183-Tage-Regel strittig sei. Mit Beschluss vom 16.10.2019 ersuchte das BFG den Bf. folgende Fragen mit entsprechenden Nachweisen zu beantworten: "Hat die XYHygiene…
…die Voraussetzung des Art 13 Abs 2 lit a DBA-Schweden nicht erfüllt, sodass die 183-Tage-Regel keine Anwendung finden konnte: Österreich muss daher den auf die Auslandstätigkeit entfallenden Arbeitslohn entlasten (vgl dazu auch Kofler/Rosenberger, RuSt 2013: Highlights aus dem Workshop „Internationales Steuerrecht“…
…wiederkehrend, aber nicht regelmäßig besucht hat (Leoben 13 Tagessätze, Eisenerz 9x, St. Gallen 15x). Daher ist für Fahrten in dieses Zielgebiet nach der oben dargestellten Rechtslage ein Verpflegungsmehrsaufwand für 15 Tage (= € 360,-- netto) steuerlich in Ansatz zu bringen. Ermittlung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage lt…