…oder - wenn sie früher im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige desselben Mitgliedstaats errichteten Systems gegen das gleiche Risiko pflichtversichert war. "Familienangehöriger" ist nach Art. 1 lit. f i VO (EWG) 1408/71 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71 zufolge haben die Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates…
…die Erläuterung, ob in den im angefochtenen Steuerbescheid festgesetzten Abgaben eine Leistungsverpflichtung enthalten sei, die dem Anwendungsbereich des Artikel 14a Ziff.2 der EG-Verordnung 1408/71 zugänglich sei. Die Beschwerdeführerin betreibt auch in Deutschland Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe. Nach der am 4. November 2010…
…Dienstverhältnisses (nichtselbständig) ausgeübt. Der Beschwerdeführer sei infolge des Beitritts der Slowakei zur Europäischen Union vom persönlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates erfasst und hätte grundsätzlich Anspruch auf Familienleistungen auch für Kinder, die sich ständig in einem anderen EU-Land aufhielten, "sofern er…
…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…
…bezeichneten Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 21. 12. 2010 betreffend "Differenzzahlung nach der Verordnung (bis 30. April 2010 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72, ab 1. Mai 2010 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Durchführungsverordnung (EG) Nr…
Nach Art. 73 der VO 1408/71 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Anhang VI, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als…
…1408/71 nicht, sondern lediglich die Verordnung Nr. 1612/68 sowie zwei Richtlinien. Bereits deshalb sei nach dem klaren Wortlaut dieser unionsrechtlichen Vorschriften, an deren Auslegung der Gerichtshof insoweit keinen Zweifel hegte, die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 durch die Beitrittsakte nicht eingeschränkt…
…Normen der Unionsrechts und des nationalen Rechts wird darin ausgeführt, dass aus der Beschäftigung des leiblichen Vaters in Österreich kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe aufgrund der VO 1408/71 und VO 883/2004 abgeleitet werden könne, da der Sohn bei der Kindesmutter und dem Stiefvater…
…sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. Nach Artikel 1 Buchstabe f) Ziffer i) der Verordnung Nr. 1408/71 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 307/1999 des Rates vom 8. Februar 1999…
…eine "Alles-oder-nichts-Situation" hinsichtlich der von der EU koordinierten Familienleistungen für vier (!) Jahre). Somit sind für den Zeitraum Jänner 2007 bis Mai 2010 die VO (EWG) 1408/71 bzw. die Durchführungsverordnung (EWG) 574/72 und für den Zeitraum Mai 2010 bis Februar 2011…
…4.2013, Sozialversicherungsnummer X, wonach auf Grund des Antrages vom "10.8.2012" (richtig: 10.8.2011) "Ausgleichszahlung nach der Verordnung (bis 30. April 2010 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72, ab 1. Mai 2010 Verordnung (EG) Nr. 883/2004…
…Klaus Jürgen Kracht). Die für den Beschwerdezeitraum 2009 und Jänner bis April 2010 anzuwendende Fassung des Art. 76 VO 1408/71 sieht jedoch vor, dass der zuständige Träger des Beschäftigungsstaates den Anspruch auf Familienleistungen bis zur Höhe der durch den Wohnmitgliedstaat zu gewährenden Familienleistungen ruhen…
…Höhe der in der Schweiz vorgesehenen Leistungen und verwies auf Artikel 111 (2) der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. (Anm. der beantragte Erstattungsbetrag wurde irrtümlich für den Anspruchszeitraum 2005 nur für die Monate Mai bis Dezember…
…wohnt, nach Maßgabe allein dieser Rechtsvorschriften. Art. 14 ff VO 1708/71 lauten: Artikel 14 Sonderregelung für andere Personen als Seeleute, die eine abhängige Beschäftigung ausüben Vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a) gelten folgende Ausnahmen und Besonderheiten: 1. a) Eine Person, die…
…2004 für die Bestimmung desjenigen Mitgliedstaates, dessen Rechtsvorschriften im Fall einer Erwerbstätigkeit anzuwenden sind, von Bedeutung. Die VO 1408/71 und VO 883/2004 legen nämlich fest, dass die Betroffenen grundsätzlich dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, sodass die Kumulierung anwendbarer nationaler…
…dieser Rechtsprechung durchbrach der Europäische Gerichtshof, jedenfalls war Österreich und Deutschland betrifft, das sekundärrechtliche Gebot der Inländergleichstellung des Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71. Mit der seit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen sozialen Koordinierung (Verordnung (EG) 883/2004, Verordnung (EU) 987…
…Beiziehung von Fachärzten bestimmter Richtung bestünde. Es besteht demnach kein Anspruch auf die Zuziehung eines Facharztes eines bestimmten medizinischen Teilgebietes. Es kommt vielmehr auf die Schlüssigkeit der eingeholten Gutachten an" (BFG 15.12.2017, RV/7102062/2017; Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG, 2. Auflage…
…Berufstätigkeit durch Frau Slanina in Griechenland] der Fall war, wäre die in Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehene "Antikumulierungs"-Regel anzuwenden. Diese Bestimmung soll den Fall der Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen regeln, die nach Art. 73 dieser Verordnung [Anm BFG: dem "Beschäftigungsstaat…