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BFG AW/7100026/2024Abweisung aufschiebende Wirkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss26.11.2024

…2007 sowie Körperschaftsteuer 2006, Körperschafteuer 2007 und Körperschaftsteuer 2008 wurden nicht bekämpft. Die Revisionswerberin stellt einen Antrag auf Zuerkennung auf aufschiebende Wirkung. Gesetzliche Grundlagen: § 30 des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG) idF BGBl. I Nr. 122/2013 lautet: (1) Die Revision hat keine aufschiebende Wirkung. Dasselbe gilt für…

BFG AW/7100012/2021aufschiebende Wirkung der Revision: keine Angaben/Nachweise betreffend die Vermögensverhältnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss18.08.2021

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/7100007/2021Keine Aufschiebende Wirkung einer a.o. Revision wenn Liegenschaftsvermögen und Kapitalvermögen vorhanden ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss14.05.2021

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/5100009/2019Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss13.11.2019

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht 10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens…

BFG AW/2100005/2026Keine aufschiebende Wirkung ohne Angaben zu Einkommen und Vermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss12.02.2026

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/2100004/2026Keine aufschiebende Wirkung ohne Angaben zu Einkommen und Vermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss12.02.2026

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/7100027/2023Antrag (auf aufschiebende Wirkung einer a.o. Revision) ohne Begründung
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss05.12.2023

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/5100010/2023Keine aufschiebende Wirkung bei Finanzierungsmöglichkeit über Kredit
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss19.06.2023

…2019). Die oben angeführten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens…

BFG AW/2100004/2023Keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der überreichten Revision ohne Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss12.04.2023

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Die Revisionswerberin muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten [vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378]. Der Nachteil, der der Revisionswerberin droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/7100005/2022Beschluss - Aufschiebende Wirkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss31.01.2022

…0042). Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Die Revisionswerberin muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht 10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der der Revisionswerberin droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/5100001/2021Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss27.04.2021

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Die Revisionswerberin muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht 10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der der Revisionswerberin droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens…

BFG AW/7100009/2021Keine Bewilligung der aufschiebenden Wirkung mangels Konkretisierung der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers.
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss12.05.2021

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/2200002/2020Versagung einer aufschiebenden Wirkung einer ao Revision durch das BFG
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss01.04.2020

…vom 13. März 2020, GZ. 2020-0.178.784, verwiesen. Beweiswürdigung: Dieser Sachverhalt ergibt sich unstrittig aus den zugrunde liegenden Verwaltungsakten des Zollamtes Graz und des BFG sowie aus dem Antrag der Revisionswerberin im Wesentlichen des Inhaltes, der Verwaltungsgerichtshof möge der außerordentlichen Revision gemäß § 30…

BFG AW/7100004/2021Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Revision ohne ausreichende Begründung
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss03.02.2021

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/5100002/2020Keine aufschiebende Wirkung ohne ziffernhafte Angaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss08.09.2020

…Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Bereits im Antrag muss der unverhältnismäßige Nachteil behauptet und durch entsprechend konkrete Angaben erhärtet werden (Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht (2014) Rz 1378). 2. a. Der Antragsteller für die aufschiebende Wirkung hat nach Lehre und Rechtsprechung die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils (aus…

BFG RV/7105561/2016Fehlender Nachweis bei diversen Werbungskosten eines Vizebürgermeisters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss16.09.2020Teil 1/2

…Reisen (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988). Nach § 18 EStG 1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 112/2012 waren im Beschwerdezeitraum als Sonderausgaben unter anderem Zuwendungen an begünstigte Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 3 Z 4 bis 6, Abs. 5 und Abs…

BFG AW/6100002/2020Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Revision
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss01.04.2020

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/7100005/2020Keine aufschiebende Wirkung ohne Angaben zu Einkommen und Vermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss06.03.2020

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/5100008/2019Versagung der aufschiebenden Wirkung einer ao Revision durch BFG
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss08.01.2020

…verbunden wäre. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu…

BFG AW/5100005/2019aufschiebende Wirkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenAufschiebende Wirkung - Einzel - Beschluss30.07.2019

…Erwägungen: Die oben genannten Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Der Revisionswerber muss bereits im Antrag den unverhältnismäßigen Nachteil behaupten und durch konkrete Angaben erhärten (vgl. Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10 (2014) Rz 1378). Der Nachteil, der dem Revisionswerber droht, muss unverhältnismäßig und schon während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens…