…bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht (VwGH 03.07.1996, 93/13/0171 (übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes). Als objektive Umstände zur Bejahung oder Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht kommen die Kriterien des § 2 Abs 1 LVO…
…Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht (VwGH 03.07.1996, 93/13/0171 (übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes). Als objektive Umstände zur Bejahung oder Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht kommen folgende Kriterien des § 2 Abs 1 LVO in Betracht: insbesondere…
…sein. "Absehbarkeit" schließt zwar längerfristige Rentabilitätsberechnungen nicht aus, der Zeitraum darf aber keine nahezu unbegrenzte zeitliche Dimension aufweisen und wird nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert. Ein wirtschaftlich denkender Mensch erwartet sich für eingesetztes Kapital eine Rendite…
…Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Die Länge des absehbaren Zeitraumes hängt von der Art der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse ab (VwGH 14.05.1991…
…Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird. Die Länge des absehbaren Zeitraumes hängt von der Art der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse ab (VwGH 14.05.1991…
…Gesamterfolges wird nach der Rechtsprechung eine Zeitspanne verstanden, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht (VwGH 3.7.1996, 93/13/0171 und die übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes; Jakom/Ehegartner, EStG…
…11.1994, 94/14/0083). Eine Zeitspanne ist noch absehbar, wenn sie nach wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird (VwGH 22.10.1996, 95/14/0146). Als solche absehbaren Zeiträume finden sich - abgesehen von den Fällen des § 1…
…Zeitraumes erzielbar ist. Eine Zeitspanne ist dann als absehbarer Zeitraum anzusehen, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten der betroffenen Verkehrskreise als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird (VwGH 28.2.2002, 96/15/0219). In diesem Zusammenhang ist dem Beschwerdeführer aber entgegenzuhalten, dass die…
…Erkenntnis 96/15/0219 folgende Rechtssätze aufgestellt. "Eine Zeitspanne ist dann als absehbarer Zeitraum anzusehen, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten der betroffenen Verkehrskreise als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird." "Bei der Betätigung, die sich auf ein innovatives, noch nicht etabliertes Produkt bezieht…
… als absehbarer Zeitraum wird in solchen Fällen eher eine Spanne von 10 bis 12 Jahren anzunehmen sein. Die übliche Rentabilitätsdauer eines bestimmten Verkehrskreises ist noch "absehbar". Bei der Frage nach der Werthaltigkeit von Oldtimern bleibt die von Gesetz und Verwaltungspraxis (auch nach den deutschen AfA…
…an, dass eine Zeitspanne dann noch absehbar sei, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert werde. Die Länge des absehbaren Zeitraumes hänge daher von der Art der Betätigung und den Besonderheiten der jeweiligen Verhältnisse ab. Gemäß…
…ihr Handeln nicht maßgebend sind. Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip schließt längerfristige Rentabilitätsberechnungen nicht aus. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171)…
…ihr Handeln nicht maßgebend sind. Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip schließt längerfristige Rentabilitätsberechnungen nicht aus. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171)…
…ihr Handeln nicht maßgebend sind. Handeln nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip schließt längerfristige Rentabilitätsberechnungen nicht aus. Eine Zeitspanne, die nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird, muss noch als absehbar gelten (vgl. VwGH 3.7.1996, 93/13/0171)…
…Nachweis der Richtigkeit meiner vorstehenden Feststellung zitiere ich: "Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betreffenden Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird." (Pkt. 16.1.1 LRL 1997) Ausführlicher präzisiert mit dem gleichen Ergebnis wird das…
…zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles in einer nach der Verkehrsauffassung vernünftigen, üblichen Relation steht (LRL Pkt. 3.3. Rz. 15 mit Verweis auf VwGH 3.7.1996, 93/13/0171 und die üblichen Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes) [vgl. Jakom/Laubdächer…
…in der mehr oder weniger schematischen Abschreibung wegen Alters zum Ausdruck kommt. Diese über den üblichen Verschleiß hinausgehende Verschlechterung des Gebäudezustandes muss deshalb durch besondere Abschläge berücksichtigt werden. *) Ein Abschlag für verlorenen Bauaufwand infolge individueller Planung ist deswegen vorzunehmen, weil jeder Ersteher eines Gebäudes bzw…
…Erhaltungsaufwendungen aus dem Reparaturfonds bestritten werden könnten, dies umfasse auch die Kosten einer allfälligen Sanierung der Heizung. Was die Investitionen in die Einrichtung angehe, so sei es üblich, dass solche Investitionen der Mieter bzw. Nachmieter zu tätigen habe. Dies sei auch in den Mietverträgen so…
Einem schlüssigen Sachverständigengutachten kann mit bloßen Behauptungen, ohne Argumentation auf gleicher fachlicher Ebene, in tauglicher Art und Weise nicht entgegengetreten werden. Ein von einem tauglichen Sachverständigen erstelltes, mit den Erfahrungen des täglichen Lebens und den Denkgesetzen nicht in Widerspruch stehendes Gutachten kann in seiner Beweiskraft…
Betreffend des nicht verzinsten Verrechnungskontos sei dem Finanzamt der gesamte Sachverhalt seit Jahren - und auch jeweils vor Erlassung des KöSt-Bescheides - durch Offenlegung sämtlicher Konten im Jahresabschluss (= Beilage zur Abgabenerklärung bzw Teil der Abgabenerklärung) hinreichend bekannt gewesen. Offengelegtes Faktum sei, dass das Verrechnungskonto zu…