…in welchen konkreten Anspruchszeiträumen (Monaten) das angegebene wöchentliche Zeitausmaß tatsächlich im Rückforderungszeitraum erreicht wurde. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes steht für die bloße Vorbereitung oder für das Warten auf die Lehrabschlussprüfung ohne Berufsschulbesuch mangels überwiegender zeitlicher Auslastung des Kindes Familienbeihilfe nicht zu (BFG 9…
…einer ganzjährigen Berufsschule rund 20% der Ausbildungszeit des Kindes in Anspruch (die restliche Ausbildungszeit wird im Lehrbetrieb verbracht). Wird wie hier nur einmal wöchentlich die Berufsschule besucht, steht mangels überwiegender zeitlicher Auslastung des Kindes Familienbeihilfe nicht zu (vgl. BFG 20.6.2014, RV/7101194/2014…
…einer ganzjährigen Berufsschule rund 20% der Ausbildungszeit des Kindes in Anspruch (die restliche Ausbildungszeit wird im Lehrbetrieb verbracht). Wird wie hier nur einmal wöchentlich die Berufsschule besucht, steht mangels überwiegender zeitlicher Auslastung des Kindes Familienbeihilfe nicht zu (vgl. BFG 20.6.2014, RV/7101194/2014…
…erkennbar ist, die zur Ausübung eines bestimmten Berufes befähigen. Darüber hinaus muss die Ausbildung nach Art, Umfang und Intensität die volle oder zumindest überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nehmen. Diese qualitativen und quantitativen Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Ob eine Berufsausbildung gegeben ist, ist für…
…man die Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung her, in einem Umfang gearbeitet, der die überwiegende Zeit des Sohnes in Anspruch nahm. Die Bf hat weder gegen die Sachverhaltsfeststellungen in der Beschwerdevorentscheidung noch gegen die Ausführungen im Vorlagebericht etwas vorgebracht. Rechtsgrundlagen § 2 Abs. 1 FLAG 1967 lautet auszugswese…
…2021 fanden die Kurse überwiegend an Wochenenden (an Freitagen am Nachmittag/Abend, Samstagen und Sonntagen) und während der Pfingstferien statt. Andere Vorbereitungen auf die Aufnahmeprüfung hat die Bf. nicht nachgewiesen. Im gegenständlichen Beschwerdefall war die Tochter der Bf. in der Zeit von 01.08.2021…
…zu Prüfungen angetreten, weil ansonsten der jeweilige Gegenstand mit einer entsprechenden Note - sei es auch mit der Note 5 (=Nicht Genügend) - und nicht mit "Nicht beurteilt" benotet worden wäre. Auch hat die Schule nicht die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch genommen, was daraus ersichtlich…
…ausgeht, dass die Tochter der Bf. ernsthaft und zielstrebig auf ein Designstudium hinarbeitet und daher die gegenständliche Ausbildung, welche nach Art und Dauer die volle bzw. überwiegende Zeit der Teilnehmer beansprucht (vgl. VwGH vom 18.11.2008, 2007/15/0050), als Teil ihrer Berufsausbildung (vgl…
…des Unabhängigen Finanzsenates und des Bundesfinanzgerichtes als Vergleichsmaßstab regelmäßig der für den Besuch einer AHS oder BHS erforderliche Zeitaufwand heranzuziehen. Etwa der Besuch einer Schule für Berufstätige kann Berufsausbildung darstellen, wenn der Schulbesuch samt Vor- und Nachbereitungszeit die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt…
…für das Berufsleben) nützlich ist. Eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 ist nach Lehre und Rechtsprechung dann gegeben, wenn die Ausbildung die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und von der Dauer her mit anderen Berufsausbildungen vergleichbar ist, ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen ist…
…Berufsleben) nützlich ist. Eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 ist nach Lehre und Rechtsprechung dann gegeben, wenn die Ausbildung die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und von der Dauer her mit anderen Berufsausbildungen vergleichbar ist, ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen ist, die Ablegung…
…wurde im gegenständlichen Fall die überwiegende Zeit des Kindes im Beschwerdezeitraum nicht in Anspruch genommen. Selbst unter Berücksichtigung des für Vor- und Nachbereitungsarbeiten sowie vergleichbarer Tätigkeiten notwendigen Zeitaufwands wurden lediglich rund 20 Wochenstunden und somit nicht das erforderliche Ausmaß von zumindest 30 Wochenstunden erreicht. Die…
…8 Wochenstunden negativ beurteilt wurden (siehe Sachverhaltsfeststellungen). Auch unter Berücksichtigung von Lernen zu Hause kann nicht festgestellt werden, dass diese (berufsbegleitende) Ausbildung die überwiegende Zeit von ***7*** ***2*** in Anspruch genommen hat. Ein Teil der Wochenstunden wurde tatsächlich nicht besucht, weswegen eine Nichtbeurteilung erfolgt ist…
…nbsp; Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8.4.2022 wies das Finanzamt die Beschwerde mit folgender Begründung als unbegründet ab: Was ist eine Berufsausbildung? Das Kind verwendet seine überwiegende Zeit dazu, praktisches und theoretisches Fachwissen zu erlernen und schließt diese Ausbildung mit einer Abschlussprüfung ab. Die…
…zeitlichen Inanspruchnahme durch den Gebärdensprachekurs-Kurs keine Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 vor. Eine Berufsausbildung i.S.d. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 liegt nur dann vor, wenn die praktische und theoretische Ausbildung zuzüglich Lernen und Wiederholen zu Hause die überwiegende Zeit…
…BFG 12.10.2017, RV/7104176/2017), also die Sprachausbildung die überwiegende Zeit der Tochter in Anspruch genommen hat, hat der Bf nicht behauptet und ergeben sich aus der Aktenlage dafür auch keine Anhaltspunkte (der Test wurde Anfang Mai 2018 abgelegt, von Jänner bis Ende…
…ihres Berufes nicht möglich ist. Eine Berufsausbildung, die einen FB-Anspruch begründet liegt nur vor, wenn die Ausbildung die überwiegende Zeit in Anspruch nimmt (Entscheidung des VwGH vom 21.1.2003, GZ 2000/14/0093 sowie vom 1.3.2007, GZ 2006/15/0178). Die…
…deren Rahmen bestimmend. So ist eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG nur dann gegeben, wenn die Ausbildung die vollständige bzw. zumindest die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch nimmt, ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen und die Ablegung von Prüfungen erforderlich ist (vgl. z.B. VwGH 2007…
…Unterricht im Zeitraum Februar 2010 bis August 2010 bloß an zwei Wochentagen mit vier bzw. einer Unterrichtsstunde ausschließlich abends stattgefunden. Damit steht aber eindeutig fest, dass die von K1a absolvierte Ausbildung schon allein nach Art und Dauer nicht die volle oder überwiegende Zeit in Anspruch…
…des sog. "Vertreterpauschales". Seitens des Finanzamtes wurde zwar die grundsätzliche Vertretertätigkeit nicht in Abrede gestellt, aber das überwiegende zeitliche Ausmaß im Außendienst bezweifelt. Der Arbeitgeber der Beschwerdeführerin hat bestätigt, dass die Beschwerdeführerin ihre umfangreiche Außendiensttätigkeit zu ca. 60% bis 70% im Außendienst absolviert. Sie handelt…