…rund € 881 betragen. Diese werden von beiden Elternteilen durch Unterhaltszahlungen, vom Vater in Höhe von mtl. € 815 und von der Mutter in Höhe von mtl. € 150, finanziert. Demnach werden die Unterhaltskosten für die Bf weitaus überwiegend vom Vater, nämlich im Ausmaß von…
…genanntes Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 3…
…weshalb der Antrag teilweise abzuweisen war. Zu meiner Beschwerde lege ich folgendes bei: Erklärung meiner Ehegattin vom 26. Februar 2016 über überwiegende Unterhaltszahlungen meinerseits trotz abweichender Anmeldeadressen bis 21.09.2015 samt einer Übersetzung und Kopie ihres polnischen Personalausweises; Aktuelle Meldebescheinigungen meiner Angehörigen vom 29…
…deren Haushalt das Kind gehört. Erst sekundär, wenn keine andere Person aufgrund der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist, wird auf die überwiegende Unterhaltszahlung abgestellt. Nicht ausschlaggebend ist, wer die Obsorgeberechtigung hat und bei wem das Kind gemeldet ist. Da der Sohn der Bf. seit 10.9.2018…
…zitiert wird, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass es eine unberechtigte Bevorzugung eines säumigen Unterhaltsschuldners bedeuten würde, wenn die verspätete Unterhaltszahlung dazu führen sollte, die Zahlung bei der Prüfung, ob überwiegende Kostentragung vorliegt, für den Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie verspätet erfolgt ist. An dieser…
…der Beurteilung der "überwiegenden Unterhaltstragung" nicht die Einkünfte des Kindes, sondern vielmehr die - hier selbst bekannt gegebenen - monatlichen Unterhaltskosten (als Aufwendungen für Wohnung, Nahrung, Bekleidung etc.) zugrunde zu legen sind. Einer ehemals (im Jahr 2014) eventuell fälschlichen Berechnung des Finanzamtes (Gegenüberstellung Invaliditätspension - Unterhaltszahlung) kommt keine…
…es geboten, in jedem Monat des Streitzeitraumes nur die Unterhaltszahlung anzusetzen, zu der die Bf. letztlich verpflichtet wurde. Eine andere Auslegung würde nämlich zu einem ebenfalls gleichheitswidrigen Ergebnis führen, hinge doch die Frage der überwiegenden Unterhaltsleistung von Zufälligkeiten oder auch von beinflussbaren Umständen ab, wie…
…nicht überwiegend für den Unterhalt seines Sohnes S. auf. Es bestehe daher kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Bf. erhob gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung. Zur Begründung führte er aus, dass die von ihm vorgelegten Nachweise für die Unterhaltszahlungen seines nicht haushaltszugehörigen Sohnes die Monate Mai…
…überwiegende Tragung der Unterhaltskosten liegt auch dadurch vor, wenn Zahlungen an Verwandte geleistet werden und diese das Geld entweder direkt übergeben oder von diesem Geld die Unterhaltskosten für die Kinder getragen werden. Gerade diese Umstände liegen im vorliegenden Fall vor. Der Berufungswerber hat nachweislich Unterhaltszahlungen…
…Bf. ihrem Sohn nicht überwiegend Unterhalt geleistet hat. Dies beruht auf folgender Würdigung der vorliegenden Beweise: Zunächst ist festzuhalten, dass die Angaben der Bf. widersprüchlich sind. Zunächst bringt sie vor, dass sie, da der Sohn bei ihrer Mutter wohnt, sie ihr keine Unterhaltszahlungen leisten muss…
…nicht dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Überwiegende Unterhaltskosten Im Vorlageantrag vom 18.02.2026 führt die BF aus, dass sie eine Aufstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten ihrer Tochter sowie die entsprechenden Nachweise der von ihr geleisteten Unterhaltszahlungen eingereicht habe. Durch die vorgelegten…
…des Unterhaltes tragen würden, insgesamt daher überwiegend. Ein Eigenanspruch des Kindes sei deshalb nicht gegeben. Für diese Auslegung spräche auch VwGH 26.5.2011, 2011/16/0055, demzufolge nicht die Unterhaltszahlungen der Eltern den vom Kind selbst aufgewendeten Beträgen gegenüberzustellen sei, sondern zu prüfen sei…
…€ 255 monatlich. Der Bf. hat im Zeitraum 04/2011 bis 05/2013 monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von € 42 und ab 06/2013 in Höhe von € 100 geleistet. Da der Bf. die Unterhaltskosten nicht überwiegend getragen hat, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da Sie trotz Ersuchen keinen Nachweis über Unterhaltszahlungen an ***[7]*** erbracht haben, war wie im Spruch…
…10.2016 wurden vom Finanzamt weitere Unterlagen abverlangt, unter anderem ein Nachweis, dass die Beschwerdeführerin die überwiegenden Unterhaltskosten für die in Rumänien lebenden Kinder trage. Dazu sprach die Beschwerdeführerin am 14.10.2016 beim Finanzamt vor und gab an, dass die Kinder bei deren Großmutter …
…erheblich behindert und arbeitssuchend. Die überwiegenden monatlichen Kosten würden vom Bf getragen. Schreiben vom 10.5.2011 Der Bf gab mit Schreiben vom 10.5.2011 dem Finanzamt dazu bekannt: Da mein Sohn E unter einer geistigen 50%igen Behinderung leidet, ist es nicht verwunderlich…
…2012/2013 vorgelegt. Die übrigen abverlangten Unterlagen, nämlich einen Nachweis betreffend überwiegender Kostentragung, Zahlungsbelege über Unterhaltszahlungen sowie ein Meldezettel für die Tochter für den Zeitraum 10/2011 bis 12/2014 wurden nicht vorgelegt bzw. auf dem an das Finanzamt retournierten Ergänzungsersuchen handschriftlich vermerkt, dass keine…
…Zeitraum auch keine überwiegende Kostentragung angenommen werden. Die vom Bf. am 9. Oktober 2012 getätigte Einmalzahlung entspreche nicht den Vorgaben der Unterhaltsvereinbarung. In dem vom Bf. eingebrachten Vorlageantrag führt dieser aus, er habe in seinem Antrag auf Familienbeihilfe angegeben, dass er monatlich Unterhaltszahlungen in gerichtlich…
…ob ***1*** ***2*** die Unterhaltskosten für seine Tochter überwiegend getragen hat oder nicht. Überwiegende Unterhaltskostentragung Bestätigte Unterhaltsleistung Laut Urteil des Kreisgerichts in Tarnobrzeg vom 19.10.2011 ist der Bf ***1*** ***2*** zu einer Unterhaltszahlung an die bei der Mutter ***11*** ***2*** wohnende Tochter ***5…
…Haushalt das Kind gehöre. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehöre, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trage, habe dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt sei. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass die Bf…