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BFG RV/3100231/2023Überwiegende Unterhaltszahlung durch Vater: Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 liegt kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2023

…rund € 881 betragen. Diese werden von beiden Elternteilen durch Unterhaltszahlungen, vom Vater in Höhe von mtl. € 815 und von der Mutter in Höhe von mtl. € 150, finanziert. Demnach werden die Unterhaltskosten für die Bf weitaus überwiegend vom Vater, nämlich im Ausmaß von…

BFG RV/7104110/2016Rückforderung von Familienleistungen mit dem Argument, der leibliche Kindesvater werde durch den Stiefvater als Angehöriger des Kindes verdrängt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.02.2017

…genanntes Kind, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 3…

UFSW RV/2717-W/10Kein Eigenantrag auf Familienbeihilfe möglich, wenn die Eltern der Antragstellerin dieser überwiegend den Unterhalt leisten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…überwiegende Unterhaltszahlungen von ihren Eltern erhalten habe, weswegen unter Zugrundelegung des § 6 Abs. 5 FLAG 1967 (kurz: FLAG) ein Eigenantrag der Bw. schon aus diesem Grund rechtlich nicht zulässig sei. Darüber hinaus liege auf Grund der überwiegenden Unterhaltszahlungen aus dem Ausland nach der Rechtsansicht des…

BFG RV/7105099/2017Anspruch auf Familienbeihilfe für ein in einem anderen EU-Staat lebendes Kind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022

…weshalb der Antrag teilweise abzuweisen war. Zu meiner Beschwerde lege ich folgendes bei: Erklärung meiner Ehegattin vom 26. Februar 2016 über überwiegende Unterhaltszahlungen meinerseits trotz abweichender Anmeldeadressen bis 21.09.2015 samt einer Übersetzung und Kopie ihres polnischen Personalausweises; Aktuelle Meldebescheinigungen meiner Angehörigen vom 29…

BFG RV/7100739/2020Rückforderung der Familienbeihilfe mangels Haushaltszugehörigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.06.2020

…deren Haushalt das Kind gehört. Erst sekundär, wenn keine andere Person aufgrund der Haushaltszugehörigkeit anspruchsberechtigt ist, wird auf die überwiegende Unterhaltszahlung abgestellt. Nicht ausschlaggebend ist, wer die Obsorgeberechtigung hat und bei wem das Kind gemeldet ist. Da der Sohn der Bf. seit 10.9.2018…

BFG RV/5100349/2016Vorrangiger Anspruch der in Polen wohnhaften haushaltsführenden Kindesmutter auf Differenzzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2017

…zitiert wird, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass es eine unberechtigte Bevorzugung eines säumigen Unterhaltsschuldners bedeuten würde, wenn die verspätete Unterhaltszahlung dazu führen sollte, die Zahlung bei der Prüfung, ob überwiegende Kostentragung vorliegt, für den Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie verspätet erfolgt ist. An dieser…

UFSL RV/0924-L/10Familienbeihilfenanspruch bei Heimerziehung der Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2010

…Kinder durchgehend in verschiedenen Heimen bzw. Wohnverbänden. Die Besuchserlaubnis für die Eltern wurde im Ausmaß von zwei Stunden pro Monat festgelegt. Eine überwiegende Leistung von Unterhaltszahlungen durch die Bw. für ihre Kinder liegt im anhängigen Verfahren nicht vor, bzw. konnte eine solche von ihr nicht…

UFSI RV/0291-I/11Rückforderung der Familienbeihilfe bei fehlendem Nachweis der überwiegenden Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

…Sonstige Unterhaltsleistungen sind nicht feststell- und bezifferbar. Daraus ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: | Zeitraum | Unterhaltskosten | Unterhaltszahlungen | überwiegende Kostentragung | Juni 2009 | € 310,00 *) | € 190,00 | ja | Juli 2009 | € 302,00 *) | € 190,00…

BFG RV/3100208/2019Erheblich behindertes Kind in eigenem Haushalt mit nur geringer Betreuung (6 Wochenstunden) befindet sich nicht in "Anstaltspflege" iSd § 2 Abs. 5 lit c FLAG. Unterhaltszahlung des Bf übersteigt nicht die halben verbleibenden Unterhaltskosten (nach Abzug ESt-freier Bezug), daher keine "überwiegende Unterhaltstragung".
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2021

…der Beurteilung der "überwiegenden Unterhaltstragung" nicht die Einkünfte des Kindes, sondern vielmehr die - hier selbst bekannt gegebenen - monatlichen Unterhaltskosten (als Aufwendungen für Wohnung, Nahrung, Bekleidung etc.) zugrunde zu legen sind. Einer ehemals (im Jahr 2014) eventuell fälschlichen Berechnung des Finanzamtes (Gegenüberstellung Invaliditätspension - Unterhaltszahlung) kommt keine…

UFSG RV/0202-G/11Überwiegende Kostentragung nur dann, wenn keine Haushaltszugehörigkeit vorliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011

…Berufungswerber rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung ein und führte zusammenfassend aus, dass die Unterhaltszahlungen zwar im Zuge eines Exekutionsverfahrens nachbezahlt wurden, aber im Gesetz lediglich gefragt sei wer den Unterhalt überwiegend leistet und ob dieser dies gerne, oder freiwillig tue stehe nicht zur Diskussion. Am…

UFSI RV/0187-I/06Familienbeihilfenanspruch eines in Österreich Berufstätigen für Kinder, die im Ausland wohnhaft sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.07.2006

…geleiteten Unterhaltsbeträge gegenüberzustellen. Nur so lässt sich beurteilen, ob die Unterhaltskosten tatsächlich überwiegend getragen wurden. Da die Abgabenbehörde erster Instanz davon ausgegangen ist, dass im Streitzeitraum überhaupt keine Unterhaltszahlungen geleistet wurden, hat sie derartige Überlegungen nicht angestellt und fehlen derartige Feststellungen im gesamten Verwaltungsverfahren; dadurch…

BFG RV/7103251/2013Überwiegende Unterhaltsleistung durch die Kindesmutter?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…es geboten, in jedem Monat des Streitzeitraumes nur die Unterhaltszahlung anzusetzen, zu der die Bf. letztlich verpflichtet wurde. Eine andere Auslegung würde nämlich zu einem ebenfalls gleichheitswidrigen Ergebnis führen, hinge doch die Frage der überwiegenden Unterhaltsleistung von Zufälligkeiten oder auch von beinflussbaren Umständen ab, wie…

BFG RV/7100333/2013Überwiegende Unterhaltsleistung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2015

…nicht überwiegend für den Unterhalt seines Sohnes S. auf. Es bestehe daher kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Der Bf. erhob gegen den Abweisungsbescheid fristgerecht Berufung. Zur Begründung führte er aus, dass die von ihm vorgelegten Nachweise für die Unterhaltszahlungen seines nicht haushaltszugehörigen Sohnes die Monate Mai…

UFSW RV/0843-W/10Überwiegende Unterhaltsleistung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…März 2009 nicht mehr mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebe und die Bw. keinen Nachweis über eine von ihr geleistete monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von € 100,-- erbringen habe können. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid mit folgenden Ausführungen fristgerecht Berufung: "Leider ist diese Sache…

BFG RV/2100817/2012Überwiegende Unterhaltsleistung: freie Beweiswürdigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2015

…überwiegende Tragung der Unterhaltskosten liegt auch dadurch vor, wenn Zahlungen an Verwandte geleistet werden und diese das Geld entweder direkt übergeben oder von diesem Geld die Unterhaltskosten für die Kinder getragen werden. Gerade diese Umstände liegen im vorliegenden Fall vor. Der Berufungswerber hat nachweislich Unterhaltszahlungen…

BFG RV/7102053/2014Überwiegende Unterhaltsleistung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2015

…Bf. ihrem Sohn nicht überwiegend Unterhalt geleistet hat. Dies beruht auf folgender Würdigung der vorliegenden Beweise: Zunächst ist festzuhalten, dass die Angaben der Bf. widersprüchlich sind. Zunächst bringt sie vor, dass sie, da der Sohn bei ihrer Mutter wohnt, sie ihr keine Unterhaltszahlungen leisten muss…

BFG RV/7101504/2026Überwiegende Tragung der Unterhaltskosten nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2026

…nicht dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Überwiegende Unterhaltskosten Im Vorlageantrag vom 18.02.2026 führt die BF aus, dass sie eine Aufstellung der monatlichen Lebenshaltungskosten ihrer Tochter sowie die entsprechenden Nachweise der von ihr geleisteten Unterhaltszahlungen eingereicht habe. Durch die vorgelegten…

BFG RV/5100046/2025Überwiegende Unterhaltskostentragung - keine Zusammenrechnung der Unterhaltsbeiträge beider Elternteile
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2025

…des Unterhaltes tragen würden, insgesamt daher überwiegend. Ein Eigenanspruch des Kindes sei deshalb nicht gegeben. Für diese Auslegung spräche auch VwGH 26.5.2011, 2011/16/0055, demzufolge nicht die Unterhaltszahlungen der Eltern den vom Kind selbst aufgewendeten Beträgen gegenüberzustellen sei, sondern zu prüfen sei…

BFG RV/5101812/2018Überwiegende Unterhaltskostentragung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2022

…€ 255 monatlich. Der Bf. hat im Zeitraum 04/2011 bis 05/2013 monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von € 42 und ab 06/2013 in Höhe von € 100 geleistet. Da der Bf. die Unterhaltskosten nicht überwiegend getragen hat, war die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…

BFG RV/7101610/2019Überwiegende Tragung des Unterhalts für den im Vereinigten Königreich studierenden Sohn nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2019Teil 1/2

…Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da Sie trotz Ersuchen keinen Nachweis über Unterhaltszahlungen an ***[7]*** erbracht haben, war wie im Spruch…