…zu ergänzen. Wesentlichstes Beweismittel zur Frage, wo die Kinder im jeweiligen Rückforderungszeitraum haushaltszugehörig gewesen sind bzw. wer diesen bei Fehlen einer Haushaltszugehörigkeit überwiegend Unterhalt geleistet hat, ist eine entsprechende Auskunft der Kinder. Diese wurden bisher nach der Aktenlage nicht gehört. Die schriftliche Erklärung von ***5…
…5]*** ***[3]***, b) das Einkommen von ***[5]*** ***[3]***, c) die Höhe der Unterhaltsleistungen der Beschwerdeführerin. Nach einer Darstellung des bisherigen Verfahrensgangs und der maßgebenden Rechtsgrundlagen führte das Bundesfinanzgericht unter anderem aus: Haushaltszugehörigkeit oder überwiegende Kostentragung Anspruchsvoraussetzung Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf…
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 2 Abs. 5 FLAG 1967 lautet: Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit…
…das Fehlen eindeutiger Beweise haben zu einer Entscheidung zu Lasten des Antragstellers oder der Antragstellerin zu führen. Nach den Bestimmungen des FLAG 1967 besteht nämlich für den Fall, dass die Unterhaltskosten (bei fehlender Haushaltszugehörigkeit) nicht überwiegend durch die Eltern getragen werden, einen Eigenanspruch des Kindes (…
…Der erste Satz der genannten Bestimmung trifft eine Aussage darüber, dass, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst im Laufe des Monats eintreten (beispielsweise die Geburt des Kindes oder hier überwiegende Haushaltszugehörigkeit), die FB trotzdem bereits ab dem 1. des Monats gebührt (vgl VwGH 28.11.2007…
…seit 04.01.2022 bei der Kindesmutter gemeldet. Eine überwiegende Kostentragung wurde nicht nachgewiesen. Eine Haushaltszugehörigkeit ist daher nicht gegeben. Ihre Beschwerde war daher abzuweisen. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 1.7.2022 stellte der Bf Vorlageantrag: Meine Beschwerde v. 2.05.2022: Da mich meine…
…Nichterfüllung der Voraussetzung des § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 (Haushaltszugehörigkeit) oder infolge Nichterfüllung der Voraussetzung des § 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967 (überwiegende Unterhaltskostentragung) versagt wird, geht aus dem Bescheid nicht hervor. Deshalb ist der Rückforderungsbescheid rechtswidrig, da aus diesem nicht hervorgeht…
…2019, 4.12.2019, 7.1.2020 und am 4.2.2020 überwiesen wurden (OZ 10). Grundversorgung Laut Bestätigungen der Caritas vom 25.2.2020 (OZ 10) erhielt der Bf als Einzelperson folgende Leistungen aus der Grundversorgung (Verpflegungsgeld, Mietzuschuss): 1.12.2019-31.12.2019…
…Juli getroffen. Auch die Übersiedelung der persönlichen Gegenstände und die Meldung an die Behörden ist zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Da demnach ohnehin im Juli 2025 an der überwiegenden Anzahl an Tagen die Haushaltszugehörigkeit beim Vater gegeben war, kann dahingestellt bleiben, ob der Auszug am 23…
…1967 stellt den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich auf die Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind ab und nur subsidiär (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967) darauf, welche Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt. Auf die Unterhaltspflicht der diese Unterhaltskosten überwiegend tragenden Person kommt es nicht an…
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 2 Abs. 5 FLAG 1967 normiert: "Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit…
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit…
…Der erste Satz der genannten Bestimmung trifft eine Aussage darüber, dass, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst im Laufe des Monats eintreten (beispielsweise die Geburt des Kindes oder hier überwiegende Haushaltszugehörigkeit), die FB trotzdem bereits ab dem 1. des Monats gebührt (vgl VwGH 28.11.2007…
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 5 FLAG 1967 gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit…
…1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten und die einen eigenständigen Haushalt führen, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs 1 und 3)." • Haushaltszugehörigkeit: Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 2 Abs. 2…
…Monaten Mai 2021 bis September 2021 gemäß § 2 Abs 2 FLAG 1967 nicht zu. Erwähnt sei dazu, dass bei Vorliegen einer Haushaltszugehörigkeit selbst eine überwiegende Kostentragung durch eine andere Person, wie dies beispielsweise bei getrennt lebenden Elternteilen, wobei einem Elternteil die volle Unterhaltspflicht für das…
Nach der Judikatur des VwGH hängt die Beurteilung, ob jemand die Unterhaltskosten für ein Kind überwiegend trägt, einerseits von der Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelndes Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen…
…Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. § 2 Abs 5 FLAG 1967 lautet: Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Die Haushaltszugehörigkeit…
…kann in der Sache selbst entscheiden. Haushaltszugehörigkeit § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 stellt den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich auf die Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind ab und nur subsidiär (§ 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967) darauf, welche Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt…