…Übertragung der entsprechenden Verlustentstehungsquelle. Ob die wirtschaftliche Betätigung der übernehmenden Gesellschaft mit jener der übertragenden Gesellschaft vergleichbar ist, ist daher irrelevant (Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG, 11. Aufl. (2022), § 4 Rz 47 und 48, mwN). Bei betriebsführenden Körperschaften ist entscheidend, dass der verlustverursachende Betrieb…
…eines Gesetzes, kann es nur einen Antrag auf Aufhebung an den Verfassungsgerichtshof stellen, nicht aber selbst über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes befinden. Das Bundesfinanzgericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung des Verlustabzuges bei den Verlusten der übertragenden Körperschaft durch § 10 Z 1 a iVm §…
…dem Umgründungssteuergesetz: Diesem Ergebnis stünden auch nicht die Bestimmungen des UmgrStG über den Verlustabzug entgegen. Diese beträfen nur Verluste, die bis zum Umgründungstichtag entstanden seien und die man bei der übertragenden Körperschaft nicht berücksichtigen konnte. Nach § 35 UmgrStG würden für den Übergang von Verlustvorträgen iSd …
…Aufspaltungen sind im Zeitraum zwischen dem Umgründungsstichtag und dem Tag des Umgründungsbeschlusses bzw. -vertrages getätigte - Einlagen in die übertragende Körperschaft und - Einlagenrückzahlungen durch die übertragende Körperschaft zum Umgründungsstichtag im Evidenzkonto der übertragenden Körperschaft zu erfassen. Das Evidenzkonto ist in geeigneter Form der jährlichen Steuererklärung anzuschließen. …
…Abs. 2 und/oder 3 auf die neuen oder übernehmenden Körperschaften tatsächlich übertragen wird und soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt wird. Im vorliegenden Fall lagen nach den vorliegenden Verträgen Abspaltungen vor. Dass…
…Umwandlung von Handelsgesellschaften – UmwG). Durch die Umwandlung wurde der Bf. Gesamtrechtsnachfolger (§ 1 UmwG). (Auch) Steuerrechtlich ist der Bf. Rechtsnachfolger der GmbH (§ 19 BAO). Bei der GmbH (als übertragende Körperschaft) endete das Wirtschaftsjahr mit dem Umwandlungsstichtag, d.i.d. 31.12.2007 (§ 8 Abs. 1 UmgrStG)…
…UmgrStG vom Rechtsvorgänger auf den Rechtsnachfolger über, soweit nicht höchstpersönliche (und damit unübertragbare) Rechtspositionen berührt werden oder sich aus einzelnen Bestimmungen - insb des UmStrG - etwas Anderes ergibt. Die durch die übertragende Körperschaft angesammelte und noch nicht nach § 24 Abs. 4 KStG verrechnete Mindestkörperschaftsteuer geht daher…
…liegt vor, wenn Vermögen (Abs. 2) auf Grundlage eines schriftlichen Einbringungsvertrages (Sacheinlagevertrages) und einer Einbringungsbilanz (§ 15) nach Maßgabe des § 19 einer übernehmenden Körperschaft (Abs. 3) tatsächlich übertragen wird. Voraussetzung ist, dass das Vermögen am Einbringungsstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages, für sich…
…mit dem Verschmelzungsstichtag und nimmt man weiter an, dieser Stichtag sei jeweils der Bilanzstichtag der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft (im vorliegenden Fall der 31.12.2015) ergibt sich für den gegenständlichen Fall folgendes Bild: Die indirekte Verweisung im 3. Teil Z 29 UmgrStG auf den …
…eingetragen. Die ***übernehmende Ges*** wurde mit Hauptversammlungsbeschluss vom ***T.M.2022*** in ***übertragende Ges*** umbenannt (ebenfalls am ***TT.MM.2022*** im Firmenbuch eingetragen). Das Finanzamt für Großbetriebe erließ am 29. Oktober 2021 einen Prüfungsauftrag an die ***übernehmende Ges*** mit der Steuernummer ***StNr.*** betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer…
…31.12.2014 Rechtsnachfolgerin der „XX123GmbH“. Im Falle einer Verschmelzung seien Bescheide betreffend die übertragende Körperschaft an die übernehmende Körperschaft als Rechtsnachfolgerin zu adressieren. Damit sei die Firma der übertragenden Körperschaft anzuführen, um erkennbar zu machen, als wessen Rechtsnachfolger die übernehmende Körperschaft herangezogen wird (vgl…
…eines Gesetzes, kann es nur einen Antrag auf Aufhebung an den Verfassungsgerichtshof stellen, nicht aber selbst über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes befinden. Das Bundesfinanzgericht hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung des Verlustabzuges bei den Verlusten der übertragenden Körperschaft durch § 10 Z 1 a iVm §…
…Aufspaltungen sind im Zeitraum zwischen dem Umgründungsstichtag und dem Tag des Umgründungsbeschlusses bzw. -vertrages getätigte - Einlagen in die übertragende Körperschaft und - Einlagenrückzahlungen durch die übertragende Körperschaft zum Umgründungsstichtag im Evidenzkonto der übertragenden Körperschaft zu erfassen. Das Evidenzkonto ist in geeigneter Form der jährlichen Steuererklärung anzuschließen. …
…Umwandlungsstichtag 31.12.2011 bestanden habe, dies aber in einem wesentlich verringertem Umfang. Bis zum Verschmelzungsstichtag entstandene und noch nicht verrechnete Verluste der übertragenden Körperschaft seien mit den verlustverursachenden Objekten zu verknüpfen, wobei die Verlustzuordnung - bei betriebsführenden (operativen) Gesellschaften zu Betrieben, Teilbetrieben‚ gegebenenfalls einem Betrieb…
…herrührenden Verluste nicht berücksichtigt und dies damit begründet, dass der Bf. die Anteile an der KG mit 10.11.2011 erworben habe und somit ein Verlustvortrag den Rechtsnachfolgern der übertragenden Körperschaft aus dieser Gesellschaft nicht zustünde. Der Bf. habe gegen den Einkommensteuerbescheid Beschwerde eingebracht und…
…Aufspaltungen sind im Zeitraum zwischen dem Umgründungsstichtag und dem Tag des Umgründungsbeschlusses bzw. -vertrages getätigte - Einlagen in die übertragende Körperschaft und - Einlagenrückzahlungen durch die übertragende Körperschaft zum Umgründungsstichtag im Evidenzkonto der übertragenden Körperschaft zu erfassen. Das Evidenzkonto ist in geeigneter Form der jährlichen Steuererklärung anzuschließen. …
…Aufspaltungen sind im Zeitraum zwischen dem Umgründungsstichtag und dem Tag des Umgründungsbeschlusses bzw. -vertrages getätigte - Einlagen in die übertragende Körperschaft und - Einlagenrückzahlungen durch die übertragende Körperschaft zum Umgründungsstichtag im Evidenzkonto der übertragenden Körperschaft zu erfassen. Das Evidenzkonto ist in geeigneter Form der jährlichen Steuererklärung anzuschließen. …
… 7 Abs 1 Z 1-3 aufgezählten gesellschaftsrechtlichen Umgründungsvorgänge. • Die übertragende Körperschaft besitzt am Umwandlungsstichtag und am Tag des Umwandlungsbeschlusses einen Betrieb. • Die Steuerhängigkeit der stillen Reserven beim Rechtsnachfolger bleibt erhalten. Die (erste) Anwendungsvoraussetzung des Art II (Vorliegen einer Umwandlung gem UmwG oder vergleichbare ausländische…
…Verschmelzungsbeschlusses im Firmenbuch zurückgewiesen, komme eine Verschmelzung weder gesellschaftsrechtlich, noch abgabenrechtlich zustande. Solange keine Eintragung der Verschmelzung stattgefunden hat, bleibe die übertragende Körperschaft Steuersubjekt und Steuerobjekt. Das FAG verwies in der Beschwerdevorentscheidung auf die erläuternden Bemerkungen zu § 2 Abs. 5 und § 4 Abs. 4 StabAbgG …
…Aufspaltungen sind im Zeitraum zwischen dem Umgründungsstichtag und dem Tag des Umgründungsbeschlusses bzw. -vertrages getätigte - Einlagen in die übertragende Körperschaft und - Einlagenrückzahlungen durch die übertragende Körperschaft zum Umgründungsstichtag im Evidenzkonto der übertragenden Körperschaft zu erfassen. Das Evidenzkonto ist in geeigneter Form der jährlichen Steuererklärung anzuschließen. …