…nach sich. Die Beurteilung als Liebhaberei wegen geänderter Bewirtschaftung setzt also voraus, dass die "kleine Vermietung" bei gedankliche Außerachtlassung der steuerlichen Auswirkungen dieser Änderung in einem absehbaren (überschaubaren) Zeitraum keinen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten hätte erwarten lassen (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 294…
…der Verordnung BGBl. II Nr. 358/1997 auf entgeltliche Überlassungen anzuwenden, wenn der maßgebliche Zeitraum (absehbare Zeitraum, Kalkulationszeitraum, überschaubare Zeitraum) nicht vor dem 14. November 1997 begonnen hat. Wie bereits im og. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Jahre 2001 bis 2007 dargelegt, ist die Vermietung…
…3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 358/1997 auf entgeltliche Überlassungen anzuwenden, wenn der maßgebliche Zeitraum (absehbare Zeitraum, Kalkulationszeitraum, überschaubare Zeitraum) nicht vor dem 14. November 1997 begonnen hat. Dazu führt Doralt im Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Band I, unter Tz 522 zu …
…und § 2 Abs. 3 und 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 358/1997 auf entgeltliche Überlassungen anzuwenden, wenn der maßgebliche Zeitraum (absehbare Zeitraum, Kalkulationszeitraum, überschaubare Zeitraum) nicht vor dem 14. November 1997 begonnen hat. Daraus folgt, dass für die Liebhabereibeurteilung § 1 Abs…
…erforderlich gemacht hätten. Ebenso wenig wurde dargelegt, dass es im Fall der Nichtveräußerung der ggst. ETW in einem überschaubaren Zeitraum (23 Jahre inkl. Anlaufzeitraum) zu einem Gesamtüberschuss gekommen wäre. Die zu Beginn der Vermietung vorgelegte Prognoserechnung erweist sich zur diesbezüglichen Nachweisführung als untauglich, zumal die…
…Zeitraum ist nach Ansicht des erkennenden Gerichts viel zu kurz. Das Finanzamt führt im gegenständlichen Verfahren immer wieder die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates UFS 15.07.2004, RV/0791-L/02 , ins Treffen. Unter Hinweis auf diese Entscheidung vermeint das Finanzamt im Vorlagebericht, als überschaubarer…
…von 5,53 pro m2 aus, liege eine Mietzinsreduktion bloß im Ausmaß von 15% und damit ein überschaubarer Unterschied vor. Für den Zeitraum der Sanierungsmaßnahmen habe ***3*** bei ihren Eltern und auch beim Vater ihres Sohnes gewohnt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt: Der Bf…
…werden der österreichischen Umsatzsteuer unterworfen, die Lieferungen nach Deutschland als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt. Im Zuge einer Außenprüfung betreffend die Umsatzsteuer der Jahre 2010 bis 2012 und einer Nachschau für die Zeiträume 01-05/2013 kam die Prüferin zur Ansicht, dass die von der Bf…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin war im streitgegenständlichen Zeitraum eine in der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie tätige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Jahr 2013 plante die Beschwerdeführerin die Errichtung eines Windparks mit bis…
…ist, kann er auf subjektiver Seite auch nicht persönlich vorgeworfen werden. Unter Berücksichtigung unserer eigenen Berechnung bleibt im Zusammenhang mit der KöSt und KESt ein vergleichsweise überschaubarer Betrag von € 6.795 übrig (im Gegensatz zu dem von der Abgabenbehörde geforderten € 36.316,68)…
…exorbitant hohen gegenständlichen Steuerschuld, bloß eine Forderung der GKK in überschaubarer Höhe vor. Der diesbezügliche Gesamtrückstand betrage mit 13.11.2018 lediglich € 1.357,59. Hingewiesen werde auch darauf, dass es im gegenständlichen Zeitraum zu keinen ungewöhnlichen Entnahmen gekommen sei. Vielmehr seien die Privateinlagen…
…auch alles unternommen, um die ins Hintertreffen geratenen steuerlichen Aufzeichnungen zügig nachzuholen. Dies beweise die Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2012, 2013 und 2014 innerhalb eines Zeitraums von 5 Wochen, nämlich am 21.10.2015, 30.10.2015 und 26.11.2015. Dem Bf…
…gemäß der Vorgabe der Verordnung eine neuerliche Prüfung der Einkunftsquelleneigenschaft der Tätigkeit ab dem Jahre 2016 durchaus angemessen sein könnte. So gut wie alle vorgebrachten Argumente in der Beschwerde betreffen einen noch nicht erklärten Zeitraum. Ein Rückschluss auf den Prüfungszeitraum ist jedoch daraus nicht erkennbar…
…ua. auch die sogenannten "kleinen Vermietungen") dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung solange anzunehmen…
…bedeutet dies nicht, dass in derartigen Fällen ein anderes Kriterium für die objektive Ertragsfähigkeit herangezogen werden kann, als die Prognose auf die Erzielung eines Gesamterfolges innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes " Ziel all dieser Regelungen ist es, auch für den Bereich der Umsatzsteuer zu verhindern, dass Vorsteuern…
…Nach § 2 (4) der Liebhabereiverordnung liegt dann Liebhaberei nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder die Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Tätigkeit so lange anzunehmen, als die…
…ein positives Gesamtergebnis an Hand konkreter Bewirtschaftungsdaten darzustellen. Eine solche Prognoserechnung hat die seit Beginn der Tätigkeit tatsächlich angefallenen und die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwartenden Einnahmen und Aufwendungen sämtlicher Jahre mit gleicher Bewirtschaftung zu umfassen. Die bloße Behauptung erwartbarer Überschüsse reicht für die…
…Zuge der Stellungnahme vom 13.3.2014 abgegebene Vermögensverzeichnis ist zwar nicht mehr aktuell; angesichts der dort angeführten Verbindlichkeiten erscheint eine Einbringung der gesamten Haftungsschuld in einem überschaubaren Zeitraum jedoch unrealistisch. Angesichts dessen könnte eine den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Abschlagszahlung auf die Haftungsschuld zweckmäßig…
…nach seinem Vorbringen zu beeinflussen begann. Zumindest bis dahin und für davon nicht betroffene Wohnungen auch darüber hinaus wäre darauf abzustellen, ob die vom Revisionswerber im Jahr 1997 begonnenen Vermietungen in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten ließen (§ 2 Abs. 4 LVO in der Fassung…
…dabei der Prüferansicht, dass die Vermietung der Wohnungen in einem überschaubaren Zeitraum zu keinem Gesamtüberschuss führen werde und daher Liebhaberei vorliege. Aus den Bescheiden ergaben sich Nachforderungen an Einkommensteuern von rund 10.000 € und an Umsatzsteuern von rund 45.000 €. Im Zeitpunkt der…