…dass durch die an diesem Steuerbetrugsmodell teilnehmenden Tätern missbräuchlich die österreichische Steuerhoheit zum Zweck der Hinterziehung der Einkommensteuer in ihrem Ansässigkeitsstaat in Anspruch genommen wurde. Ein solches Verhalten schadet dem Ansehen des österreichischen Steuersystems im Ausland und verursacht der Republik Österreich durch willkürlich herbeigeführte Steuerverfahren…
…die Abgabenbehörde davon ausgehen, dass der seitens der X. S.P.A. zur Auszahlung gelangte Gesamtbezug für den Zeitraum 12/2013 auf österreichische Arbeitstage entfällt. Der Bezug für Dezember 2013 ist in Österreich zu besteuern. Der übermittelte Lohnzettel ist daher zu verändern, (bisherige Lohnzettelart 8…
…Juli 2007 sei der Bf. im Rahmen von Dienstreisen in Russland tätig gewesen. Der Bf. habe seinen österreichischen Wohnsitz beibehalten und sei daher im Veranlagungsjahr 2007 unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich. Da sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen weiterhin in Österreich befinde, sei der Bf. gemäß Art…
…von 1.1.2014 befristet bis 31.12.2015 im Rahmen der konzerninternen Personalentsendung von Deutschland nach Österreich zur [Arbeitgeber-Österreich] entsandt. Von der österreichischen Beschäftigungsgesellschaft wurden dabei der gehaltauszahlenden [Arbeitgeber-Deutschland] – Zweigniederlassung München die anfallenden Kosten ersetzt. Im Rahmen der Entsendung nahm der Bf…
…die Europäische Kommission und den Gerichtshof der Europäischen Union die gleiche Gewissheit über den Inhalt der auszulegenden Unionsrechtsnorm besteht, wie für das österreichische Höchstgericht. Dann liegt jedenfalls eine Verletzung des Rechtssuchenden in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art 83 Abs 2…
…ausschließlich die im § 6 ErbStG enthaltenen inländischen Vorschriften über die Steuerhoheit maßgebend (VwGH 29.10.1952, Slg. 653/F). Nach einer Meldeauskunft des Zentralen Melderegisters und den Angaben in der Todesfallsaufnahme war die Erblasserin österreichische Staatsbürgerin und hatte in Graz ihren Wohnsitz, womit die Voraussetzungen…
…dass sich Privatstiftungen, die Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte durchführen, in einer objektiv unterschiedlichen Situation befinden, weil die Zuwendungen der österreichischen Steuerhoheit entzogen sind (EuGH 17.09.2015, C-589/13, Rz 64). Durch den Abschluss eines DBA und die freiwillige Akzeptanz, dem Ansässigkeitsstaat…
…dass sich Privatstiftungen, die Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte durchführen, in einer objektiv unterschiedlichen Situation befinden, weil die Zuwendungen der österreichischen Steuerhoheit entzogen sind (EuGH 17.09.2015, C-589/13, Tz 64). Durch den Abschluss eines DBA und die freiwillige Akzeptanz, dem Ansässigkeitsstaat…
…gelte jedoch nicht, wenn die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in einem anderen Vertragsstaat (Österreich) über eine feste Einrichtung verfüge. Die österreichische Rechtsprechung vertrete die Ansicht, dass aufgrund der fehlenden Legaldefinition der "festen Einrichtung" die Betriebsstättendefinition heranzuziehen sei (VwGH 21.5.1997, 96/14…
…17/0202; UVS Vorarlberg 11.1.2010, 1-953/09 [Definition der Zentralseitigkeit durch Begriffsanalyse]; o.A., Glücksspielgesetz6, 28; Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 37) durchgeführt werden (1067 BlgNR XVII. GP; Schwartz/Wohlfahrt, Glücksspielgesetz2 § 22 Rz 9; Bresich/Klingenbrunner/Posch in Strejcek/Bresich [Hg.], GSpG 19892…
…Juni 2005), zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Beschwerdeführerin wird die österreichische Kapitalertragsteuer in der beantragten Höhe erstattet, und zwar: Für den Zeitraum 1. Mai 2001 bis 30. April 2002: 48.361,27 €. Für den Zeitraum 1…
…Glücksspielabgabe. Die Vorschriften der §§ 57 ff GSpG betreffend die Glücksspielabgaben sind Ausfluss der Steuerhoheit Österreichs und nicht des Glücksspielmonopols (vgl. ua BFG 10.10.2016, RV/7100866/2015 mit weiteren Judikaturhinweisen). Zu den Vorwürfen der Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols wird weiters auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes…
…Damit soll sichergestellt werden, dass der Tätigkeitsstaat sein Besteuerungsrecht auch bei einer unter 183 Tage dauernden Tätigkeit behält, wenn die gezahlte Vergütung den Gewinn eines seiner Steuerhoheit unterliegenden Unternehmens geschmälert hat (VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031). Die Rechtsprechung legt sohin gemeinsam mit der…
…kann somit nur nach der österreichischen Rechtslage beurteilt werden, da jeder einzelne Staat in seiner Steuerhoheit autonom ist. d) Im Ergebnis waren aufgrund obiger Ausführungen die Werbungskosten im Zusammenhang mit den deutschen Einkünften folgendermaßen zu ermitteln (Beträge in Euro): | Fahrtkosten - wie beantragt Kilometergeld für…
…Verwendung des KFZ ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 in Österreich nicht mehr zulässig ist. Wie lange ein im Ausland zugelassenes KFZ (d.h. ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richte sich danach, ob es über einen dauernden Standort im…
…Die Vertragspartner erhielten für ihre Tätigkeit eine branchenübliche Provision. Die Dienstleistungen wurden von der Bf. ohne gültige österreichische Lotterienlizenz iSd § 12a GSpG angeboten. Die Spieler befanden sich bei der Spielteilnahme körperlich im Inland (vor den auf Rechnung der Bf. betriebenen Video Lotterie Terminals). Anmeldungen und…
…Vorliegen einer Ungleichbehandlung im Verhältnis zum reinen Inlandsfall festzustellen. Diese Ungleichbehandlung wird auch dadurch nicht in Frage gestellt, dass alle der österreichischen Steuerhoheit unterliegenden Gesellschaften gleichbehandelt werden. Dem möglichen Einwand, es wäre der Beschwerdeführerin offen gestanden, eine inländische Zweigniederlassung zu schaffen und dieser die Beteiligungen…
…über die Beschwerde vom 9. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe (vormals Bruck Eisenstadt Oberwart) vom 13. April 2015 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung Österreichischer Lohnsteuer,Einkommensteuer 2012 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge…
…Vorliegen einer Ungleichbehandlung im Verhältnis zum reinen Inlandsfall festzustellen. Diese Ungleichbehandlung wird auch dadurch nicht in Frage gestellt, dass alle der österreichischen Steuerhoheit unterliegenden Gesellschaften gleichbehandelt werden. Dem möglichen Einwand, es wäre der Beschwerdeführerin offen gestanden, eine inländische Zweigniederlassung zu schaffen und dieser die Beteiligungen…
…war. Da somit die US-Bundeseinkommensteuer für die Jahre 2013 und 2014 Null betragen hat, konnte die österreichische Abzugssteuer - nämlich die eingehaltene Kapitalertragssteuer (KESt) von den zugeflossene Dividenden - nicht auf eine US-Steuerschuld angerechnet werden. Für den europäischen Markt wurde mit dem Bf-Tf1, ISIN: ****…