…weder notwendige Sicherheiten erwerben noch auf laufende Einkünfte und auch nicht auf allenfalls neu hervorkommendes Vermögen der Rw. greifen. Dies könnte zu endgültigen Forderungsverlusten des Bundes führen, was zwingenden öffentlichen Interessen widerspricht (vgl. VwGH 9.7.2008, AW 2008/13/0029; VwGH 16.10.2013…
…Verfahren über die aufschiebende Wirkung der Revision die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses nicht zu überprüfen. Vielmehr geht es, soweit nicht zwingende öffentliche Interessen einem Aufschub entgegen stehen, ausschließlich um die Frage, ob eine Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses für die revisionswerbende Partei einen unverhältnismäßigen Nachteil mit…
…96/14/0002, nimmt der VwGH eine Präzisierung seiner bisherigen Rechtsprechung dahingehend vor, dass bei Bemessung der grundsätzlich kürzesten Verbindung zwischen Wohn- und Arbeitsort auch öffentliche Interessen wie Verkehrssicherheit sowie Lärm- und Abgasbelästigung der örtlichen Wohnbevölkerung zu berücksichtigen sind. Zitat VwGH, aaO (Hervorhebung durch BFG…
…über die aufschiebende Wirkung der Revision die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses nicht zu überprüfen. Vielmehr geht es dabei, soweit nicht zwingende öffentliche Interessen einem Aufschub entgegen stehen, ausschließlich um die Frage, ob eine Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses für die revisionswerbende Partei einen unverhältnismäßigen Nachteil mit…
…öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf nur dann einer Begründung, wenn durch sie Interessen…
…wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Übrigen kann die Abgabenbehörde bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung weder notwendige Sicherheiten erwerben noch auf neu auftauchendes Vermögen der Revisionswerberin greifen. Dies kann zu endgültigen Forderungsverlusten des Bundes führen, was jedenfalls zwingenden öffentlichen Interessen widerspricht (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 7…
…2 VwGG ua., bei einem Aufschub nicht entgegenstehenden zwingenden öffentlichen Interessen, davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller…
…Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin in beiden Anträgen gleichlautend aus, dass einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung offenkundig keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden. Die vorzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühr würde für die Beschwerdeführerin einen unverhältnismäßigen Nachteil bewirken. Zudem könnten aus der…
…der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin aus, dass einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung offenkundig keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden. Die vorzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühr würde für die Beschwerdeführerin einen unverhältnismäßigen Nachteil bewirken. Zudem könnten aus der Bewilligung der aufschiebenden…
…Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung führt die Beschwerdeführerin in beiden Anträgen gleichlautend aus, dass einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung offenkundig keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstünden. Die vorzeitige Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühr würde für die Beschwerdeführerin einen unverhältnismäßigen Nachteil bewirken. Zudem könnten aus der…
…§ 4 ff BVergG). Dennoch hat gemäß § 21 Abs 1 GSpG der Konzessionserteilung gleichsam eine Ausschreibung in Form einer öffentlichen Interessentensuche voranzugehen, welche den Grundsätzen der Transparenz und der Nichtdiskriminierung zu entsprechen hat. Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der vorliegenden…
…außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt; dies…
… VwGH 11.11.2014, Ra 2014/13/0021). Zur beantragten aufschiebenden Wirkung der Revisionen findet sich in teilweiser Wiederholung der verba legalia im gemeinsamen Schriftsatz der Einschreiter jedoch lediglich ein Satz: "Der Aufschiebung des Vollzuges stehen keine öffentlichen Interessen entgegen, den Revisionswerbern würde aber durch…
…10.6.2016 Revision an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Dazu führte der Revisionswerber insbesondere aus: Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stünden keine öffentlichen Interessen entgegen. Überdies werde sich der Haftungsfonds des Revisionswerbers bis zu einer Entscheidung über diese außerordentliche…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da diese Voraussetzungen im Beschwerdefall nicht vorliegen, weil nur die sachverhaltsmäßige Frage des Vorliegens einer unverhältnismäßige Beeinträchtigung der von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen zu entscheiden war, war auszusprechen, dass die Revision unzulässig ist. Graz…
…öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf nur dann einer Begründung, wenn durch sie Interessen…
…wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber…
…wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber…
…die berechtigten Interessen der Parteien an der Geheimhaltung dieser Daten gebieten (wie etwa Umstände des Privat- und Familienlebens, Steuergeheimnis), ohne hiedurch die Verständlichkeit der Entscheidung zu beeinträchtigen. (3) Eine Veröffentlichung hat zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien oder wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen…
…unbegründet abgewiesen. Dagegen erhob der Revisionswerber mit Schriftsatz vom 09.09.2021 außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof und beantragte die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Er führte dazu auszugsweise wie folgt aus: "… Zwingende öffentliche Interessen, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im vorliegenden Fall entgegenstünden…