…ergehen hat, der Ablauf der Aussetzung frühestens gleichzeitig mit der Erlassung des ändernden Bescheides zu verfügen. Dies deshalb, weil die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages, von dem feststeht, dass er als Folge der stattgebenden Beschwerde(vor)entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid anlässlich der Bescheiderteilung gemäß § 295…
…gemäß § 295 Abs 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2005, dieses Mal mit Datum des zu ändernden Bescheides 10.12.2007. Dagegen erhob die Bf durch ihre steuerliche Vertretung mit Schriftsatz vom 03.01.2013 Berufung. Das darauffolgende Rechtsmittelverfahren (abweisende Berufungsvorentscheidung vom 09.01.2013, Vorlageantrag vom…
…ergehen hat, der Ablauf der Aussetzung frühestens gleichzeitig mit der Erlassung des ändernden Bescheides zu verfügen. Dies deshalb, weil die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages, von dem feststeht, dass er als Folge der stattgebenden Beschwerde(vor)entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid anlässlich der Bescheiderteilung gemäß § 295…
…Umstand, der zu einer solchen Minderung führen kann, u.a. ein ändernder Abgabenbescheid nach § 295 BAO angeführt wird. Warum ein aufhebender Bescheid nach § 295 BAO nicht zur Minderung der Abgabenschuld führen sollte, ist nicht begründbar. Auch dass die Aussetzungszinsen von der vollen Bemessungsgrundlage festzusetzen sind…
…mittels Privatdarlehens des Stiefvaters XX finanziert wurden, als Werbungskosten abgezogen. Am 4. Oktober 2013 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011, mit dem die sonstigen Einkünfte (Spekulationseinkünfte) mit 123.081,98 € angesetzt wurden. Bei der Berechnung des Spekulationsgewinnes wurden die…
…Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch XY, Vertreter-Adresse, über die Beschwerde vom 7. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. August 2023 betreffend Körperschaftsteuer 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Wenn das FA die auf Tops 1-3, 6-8 und 9/10 bezogenen Umstände mit jeweils Spruch ändernder Konsequenz in den nach Wiederaufnahme erlassenen neuen Bescheiden betreffend Umsatzsteuer 2001 - 2006 und Einkünftefeststellung 1999 - 2006 berücksichtigt hat, so durfte es die Verfahren angesichts der Bedeutung…
…schlichten Gebrauchsregelung als erwiesen an. Wenn das FA die auf Tops 1-3, 6-8 und 9/10 bezogenen Umstände mit jeweils Spruch ändernder Konsequenz in den nach Wiederaufnahme erlassenen neuen Bescheiden betreffend Umsatzsteuer 2001 - 2006 und Einkünftefeststellung 1999 - 2006 berücksichtigt hat, so durfte es …
…Bescheid (vgl. Ritz/Koran, BAO8 § 295a BAO Rz 42 mit weiteren Nachweisen). § 295a BAO ist nur auf Ereignisse anwendbar, die erst nach der Erlassung des zu ändernden Bescheides eintreten (nova producta). Trat ein derartiges Ereignis schon davor ein, so wäre es schon im ursprünglichen Bescheid…
…Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von Bescheiden dient. Eine Abänderung gem. § 295a ist aber lediglich eingeschränkt zulässig, woraus sich eine Teilrechtskraft des zu ändernden Bescheides ergibt. Der nach § 295a abändernde Bescheid hat somit nur die Wirkung einer Berichtigung. Er tritt nicht an die Stelle des Bescheides…
…Änderungen nach den Abs. 1 bis 3 steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder einer Säumnisbeschwerde (§ 284 Abs. 3) zuständig gewesen wäre. Ist die diesbezügliche Zuständigkeit…
…Änderungen nach den Abs. 1 bis 3 steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder einer Säumnisbeschwerde (§ 284 Abs. 3) zuständig gewesen wäre. Ist die diesbezügliche Zuständigkeit…
…1 bis 4 der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder einer Säumnisbeschwerde (§ 284 Abs. 3) zuständig gewesen wäre. In Ansehung vorzitierter Gesetzesstelle steht einzig und allein die…
…ersetzenden Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben wird. (5) Die Entscheidung über Aufhebungen und Änderungen nach den Abs. 1 bis 3 steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder…
…gegen den das Dokument ersetzenden Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben wird. (BGBl I 2021/3). (5) Die Entscheidung über Aufhebungen und Änderungen nach den Abs. 1 bis 3 steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war oder vor…
…das Dokument ersetzenden Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben wird. (BGBl I 2021/3). Gemäß § 295 Abs. 5 BAO steht die Entscheidung über Aufhebungen und Änderungen nach den Abs. 1 bis 4 der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war…
…das Dokument ersetzenden Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben wird. (BGBl I 2021/3). Gemäß § 295 Abs. 5 BAO steht die Entscheidung über Aufhebungen und Änderungen nach den Abs. 1 bis 4 der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war…
…vorgeschlagenen Neufassung sollen damit bestehende Nachteile der geltenden Gesetzeslage beseitigt werden, wobei er dazu u.a. ausführt: ,Dieses Beschwerderecht besteht gleichermaßen, wenn Einkünfte beispielsweise in einem den Veranlagungsbescheid ändernden Bescheid (z.B. gemäß §295 Abs. 1 BAO gestützt auf einen nachträglich erlassenen oder abgeänderten Feststellungsbescheid…
…gegen den das Dokument ersetzenden Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben wird. (BGBl I 2021/3). (5) Die Entscheidung über Aufhebungen und Änderungen nach den Abs. 1 bis 3 steht der Abgabenbehörde zu, die für die Erlassung des aufzuhebenden bzw. zu ändernden Bescheides zuständig war oder vor…
…Steuernummer bNr), der dem Bf. mit Bescheid vom 9. November 2011 zugewiesen worden ist, eingetreten. Das Erkenntnis vom 27. Mai 2022 stellt mangels einer ändernden Auswirkung auf die Veranlagung (Festsetzung) der Einkommensteuer für das Jahr 2001 keinen Anlass dafür dar, dass das Finanzamt gemäß § 295…