…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist unzulässig, da eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung…
…ergangen sei und somit der Bescheid über eine Gebührenerhöhung nicht gerechtfertigt sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Juni 2019 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, dass die Eingabengebühr spätestens im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe zu entrichten sei…
…Beschwerde (mit ihrer Überreichung) der Gebühr (zB UFS 24.10.2008, RV/1390-W/08; siehe zu vor in: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, Rzn 160-161 zu § 14 TP 6 GebG mit weiteren Hinweisen). Erst weitere Eingaben im verwaltungsgerichtlichen…
…Beschwerde (mit ihrer Überreichung) der Gebühr (zB UFS 24.10.2008, RV/1390-W/08; siehe zu vor in: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band I Stempel- und Rechtsgebühren, Rzn 160-161 zu § 14 TP 6 GebG mit weiteren Hinweisen). Erst weitere Eingaben im verwaltungsgerichtlichen…
…eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. [...] 2 [...] 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Bei elektronisch eingebrachten Schriftsätzen ist in den Fällen des § 14a Abs. 1 jener Zeitpunkt maßgeblich, der sich…
…Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig … 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes Österreich zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen von einer…
…Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. 4. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen…
…Indexzahl zu der für die Neufestsetzung maßgebenden Indexzahl zu berechnen, jedoch auf ganze zehn Euro kaufmännisch auf- oder abzurunden.(§24a Z 1 VwGG) Gebietskörperschaften sind von der Entrichtung der Gebühr befreit.(§ 24a Z 2 VwGG) Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder…
…Gebührenschuld der Z 1 lit.a im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und wird mit diesem Zeitpunkt fällig. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes durch Überweisung auf ein entsprechendes Konto des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr…
…dass die Eingabengebühr beim Beschwerdeführer einbringlich wäre. Die Bf. habe nach ihrem Vorbringen, in der Absicht eine Eingabengebühr zu entrichten, jeweils einige Tage nach Überreichung der Beschwerden 30 EUR unter Angabe einer Zahlenfolge und in einzelnen Fällen des Namens des Beschwerdeführers auf ein näher angeführtes…
…Namen der Beschwerdeführer Beschwerden an das BVwG gegen diese Bescheide. . [...] Die Bf. hatte lt. ihren Beschwerdevorbringen in den in den Beilagen angeführten Fällen in der Absicht eine Eingabengebühr iSd § 14 TP 6 GebG in der verordneten Höhe zu entrichten, jeweils einige Tage nach Überreichung der…
…3 GebG 1957 sind zur Entrichtung der festen Gebühren zur ungeteilten Hand die im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen verpflichtet, insbesondere diejenigen Personen, die im Namen eines anderen Eingaben überreichen oder gebührenpflichtige amtliche Ausfertigungen veranlassen. Mit Bescheid über eine Gebührenerhöhung setzte das Finanzamt die…
…der Überreichung der Eingabe; die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkt fällig. (…) 6. Für die Erhebung der Gebühr ist das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zuständig. 7. Im Übrigen sind auf die Gebühr die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, über Eingaben…
…Verschulden des Abgabenpflichtigen keine Voraussetzung der Erhöhung darstelle (Verweis auf das E des VwGH vom 12.11.1997, 97/16/0063). Bei der Erhebung einer Revision entstehe die Gebührenschuld gem § 24a Abs 3 VwGG im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe und die Gebühr werde in…
… 4. Beschwerdevorentscheidung vom 20.7.2020 Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 20.7.2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und führte diese aus: "Gemäß § 17a Z 3 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe. Die Gebühr wird mit diesem…
…Überreichung der Eingabe beim Verwaltungsgerichthof reduziert auf § 24a VwGG: Es entstehe keine Gebührenschuld und sei die Einforderung einer Gebühr gesetzwidrig. Wenn eine Forderung gestellt werde, sei die Rechtmäßigkeit durch eindeutige Beweise nachzuweisen. Erfolgt die Beweisführung nicht, sei auch die Forderung nichtig. In einer ergänzenden Eingabe…
…der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 240 Euro. […] 2. […] 3. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe oder, wenn diese im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht wird, mit dem Zeitpunkt der…
…entsteht unabhängig davon, ob und wie der Gerichtshof die Eingabe behandelt. So vermag zB insbesondere der Umstand, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingestellt wurde nichts daran zu ändern, dass die Gebührenschuld nach § 24a Z 3 VwGG 1985 im Zeitpunkt der Überreichung entstanden ist (Fellner, Stempel- und…
…entsteht unabhängig davon, ob und wie der Gerichtshof die Eingabe behandelt. So vermag zB insbesondere der Umstand, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren eingestellt wurde nichts daran zu ändern, dass die Gebührenschuld nach § 24a Z 3 VwGG 1985 im Zeitpunkt der Überreichung entstanden ist (Fellner, Stempel- und…
…Würdigung: Nach § 1 Abs.1 BuLVwG-EGebV sind Eingaben- so auch Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Landesverwaltungsgericht- gebührenpflichtig, soweit nicht gesetzlich Gebührenfreiheit vorgesehen ist Nach Abs.2 leg cit entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Überreichung der Beschwerde. Sie wird zu diesem Zeitpunkt…