…Dem zu Recht vom Bf. in der gegenständlichen Beschwerde ins Treffen geführten Milderungsgrund der von ihm nicht verschuldeten überlangen Verfahrensdauer wurde durch Verhängung einer Geldstrafe an der unteren Grenze des Strafrahmens aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes auch deswegen ausreichend entgegen gekommen, weil erstinstanzlich der Erschwerungsgrund des…
…berücksichtigt – nicht mehr als einschlägige Vorstrafen zu werten, sodass vom Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit auszugehen ist. Als mildernd ist zusätzlich das längere Zurückliegen der Taten und das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die bisher nicht berücksichtigte überlange Verfahrensdauer zu werten, datiert doch der erste Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde…
…Bf. zu vertretende überlange Verfahrensdauer. Das Strafverfahren gegen die Bf. wurde mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 5. November 2009 anhängig, jedoch ist wegen des Rechtsmittelverfahrens gegen die Abgabenvorschreibung das verfahrensgegenständliche erstinstanzliche Erkenntnis erst am 24. Juni 2013 erlassen worden. Diese lange Verfahrensdauer hat die Bf…
…müsse daher zu einer spürbaren Verringerung der Strafe führen. Der Milderungsgrund des § 34 Abs. 2 StGB der überlangen Verfahrensdauer, nämlich eine nicht zu rechtfertigende Verzögerung der Strafbehörde um mehrere Jahre, liege vor und würde auch eine Herabsenkung der Geldstrafe unter einem Zehntel im Sinne des…
…müsse daher zu einer spürbaren Verringerung der Strafe führen. Der Milderungsgrund des § 34 Abs. 2 StGB der überlangen Verfahrensdauer, nämlich eine nicht zu rechtfertigende Verzögerung der Strafbehörde um mehrere Jahre, liege vor und würde auch eine Herabsenkung der Geldstrafe unter einem Zehntel im Sinne des…
…gegenüber. Zudem waren seine Sorgepflichten für eine Tochter zu berücksichtigen. Nach ständiger Judikatur der Höchstgerichte hat eine überlange nicht vom Beschwerdeführer zu verantwortende Verfahrensdauer zu einem gesondert auszuweisenden Abschlag in der Strafhöhe zu führen. Dazu ist festzuhalten, dass das Verfahren am 22.9.2016 an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellter und ehem. KFZ-Händler…
…bemessen werden. Das gegen den Beschuldigten geführte Finanzstrafverfahren weist, objektiv gesehen, eine überlange Dauer auf, welche vom Finanzstraftäter nicht zu verantworten ist. Dieser Aspekt ist mit einem Abschlag von € 5.000,00 zu Gunsten für A zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für die Ausmessung…
…13 Os 154/15v). Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben wird der besondere Umstand der überlangen Verfahrensdauer durch das BFG mit einem Abschlag von € 5.000,00 bedacht. Die ausgesprochene Geldstrafe ist nach Ansicht des BFG schuld- und tatangemessen und entspricht den spezialpräventiven (der Bf…
…zu seine Gunsten ins Kalkül zu ziehen. Gravierend zugunsten des Bf. hat sich bei der Strafneubemessung durch den Senat des Bundesfinanzgerichtes der Milderungsgrund der überlangen, vom Bf. nicht zu vertretenden Verfahrensdauer auszuwirken, sind doch seit der Einleitung des zugrundeliegenden Finanzstrafverfahrens mit Bescheid der Finanzstrafbehörde vom…
…und die ganz geringe Schadensgutmachung von ca. € 3.000,00, als erschwerend hingegen den oftmaligen Tatentschluss gewertet. Der Judikatur des VwGH folgend ist ein Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer betragsmäßig auszuweisen (22.10.2015, Ro 2015/16/0029), dazu wird wegen der nicht vom Bf…
…verschuldeter überlanger Verfahrensdauer wird ein Abschlag von € 8.000,00 vorgenommen. Die durch das BFG verhängte Geldstrafe ist unter Berücksichtigung der weiteren Milderungsgründe, des endgültigen Abgabenausfalles eines Gutteils der dem Schuldspruch zu Grunde liegenden Abgabennachforderung und der überlangen Verfahrensdauer schuld- und tatangemessen. Auch die…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin N.N.in der Beschwerdesache A.B. (Bf.) vertreten durch Mag. Franz Karl Juraczka, Rechtsanwalt, 1090 Wien, Alserstr. 32/15 über die Beschwerde vom…
…Erschwerungsgrund. Unter Berücksichtigung einer derzeit sehr eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bf. (monatliches Einkommen von € 700,00 und seiner Sorgepflicht für ein Kind) hätte das Bundesfinanzgericht bei Nichtvorliegen einer überlangen Verfahrensdauer über den Bf. eine Geldstrafe in Höhe von € 2.800,00 verhängt. Festzustellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf2**, ***Bf2-Adr*** 2. die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch 1A Steuerberatungs GmbH, Münchner Straße 26, 6130 Schwaz wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1…
…wurden. Aus dem Abgabenkonto ist dazu zu ersehen, dass ab den nachfolgenden Voranmeldungszeiträumen die Abgaben fristgerecht gemeldet (bzw. wenn auch mit etwas Verzögerung entrichtet) wurden. Als weiterer Milderungsgrund ist hier die (allein vom Bundesfinanzgericht zu vertretende) unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) zu werten…
…die Verwaltungsgerichte eine überlange Verfahrensdauer als Milderungsgrund unter sinngemäßer Anwendung des § 34 Abs. 2 StGB im Wege einer neuerlichen Strafbemessung zu berücksichtigen haben (vgl. VfGH 24.11.2017, E 2792/2017; 11.6.2018, E 2735/2017, jeweils zu Fällen einer überlangen Dauer zwischen der…
…04.2022 abgehaltenen, vom Bf. beantragten mündlichen Verhandlung ist dieser nicht erschienen. Der Vertreter des Finanzamtes verwies auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, nach der eine überlange Verfahrensdauer keine sachliche Unbilligkeit auslöst. Daraus ergebe sich, dass auch die Festsetzung der Aussetzungszinsen rechtskonform sei. Im Übrigen hätte…
…messen sollte. Es kann daher wohl davon ausgegangen werden, dass die "Kosten" für diese überlange Verfahrensdauer nicht dem Verfahrenswerber angelastet werden, hier sollen sechs Monate wohl ausreichen. Basierend auf der Annahme einer angemessenen Verfahrensdauer von 6 Monaten, wären Aussetzungszinsen für maximal diesen Zeitraum gerechtfertigt. Dies…