…deshalb nach dem Asylgesetz 2005 abgewickelt. Für die Familienbeihilfe vermittelnden Kinder, deren Asylverfahren nach dem Asylgesetz 2005 abgeführt wird, kämen nicht die Übergangsbestimmungen des § 55 FLAG zur Anwendung. Der Anspruch auf Familienbeihilfe bestimme sich nach der geltenden Rechtslage (VwGH 24.09.2008, 2008/15/0199)…
…lit d FLAG 1967 idF BGBl I 220/2021 trat mit 01.06.2022 in Kraft (§ 55 Abs 52 FLAG 1967). Ergänzende Übergangsbestimmungen wie solche, die die Anwendung von § 2 Abs 1 lit d erster Fall FLAG 1967 idF BGBl I 220/2021 auf Kinder…
…wurde am 20. September 2016 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Gemäß § 10 ZBV 2016 gelten folgende Schluss und Übergangsbestimmungen: § 10 ZBV 2016 lautet: (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zuzugsbegünstigungsverordnung, BGBl…
… 303 BAO idF FVwGG 2012 ist eine Verfahrensbestimmung und gilt, zumal keine besonderen Übergangsbestimmungen normiert wurden, daher ab Inkrafttreten auch für die Wiederaufnahme vor ihrem Inkrafttreten mit Bescheid abgeschlossener Verfahren. Unstrittig wurde der hier in Rede stehende Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Juli 2011…
…Glücksspielabgaben 6.1. Die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes zu den Glücksspielabgaben 6.2. Ausspielungen für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals 6.3. Ort der Teilnahme an der Ausspielung 6.4. Enthält die Übergangsbestimmung des § 60 Abs. 25 Z 2 GSpG eine Steuerbefreiung? 7. Zusammenfassung 8…
…Abstellzeit oder die Kombination der Aktivierung eines fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkscheins mit einem Parkschein gemäß Anlage I, II oder III in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge ist unzulässig. 4. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen § 11. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft…
…Abstellzeit oder die Kombination der Aktivierung eines fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkscheins mit einem Parkschein gemäß Anlage I, II oder III in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge ist unzulässig. 4. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen § 11. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft…
…die Bf. keine Glücksspielautomaten, sondern Video-Lotterie-Terminals betrieb und sie keine Bewilligung gemäß § 4 Abs. 2 GSpG aF hatte, weswegen die Übergangsbestimmungen des § 60 Abs. 25 Z 2 GSpG nicht zum Tragen kommen. Die 41 Bescheide gemäß § 201 BAO, mit welchen der Bf. Glücksspielabgabe…
…unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser…
…wird aufgehoben. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser…
…wird aufgehoben. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser…
…Abgabenbehörde aufgehoben. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser…
…unbegründet abgewiesen. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser…
…876,00 (58,40 * 15) gesamt somit € 3.319,20; bisher war vorgeschrieben € 3.741,40. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Gemäß § 323 Abs. 37 BAO treten u.a. die …
…474,00. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Steuerberechnung wird auf die BVE vom 05.07.2013, StNr., verwiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Gemäß § 323 Abs. 37 BAO treten u.a. die §…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Übergangsbestimmungen Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezembers 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren…
…der Bemessungsgrundlagen und der Steuerberechnung wird auf die BVE vom 23. November 2012, StNr, verwiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen Gemäß § 323 Abs. 37 BAO treten u.a. die §§ 243 bis 291…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. die Festsetzung erfolgt gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen: Gemäß § 323 Abs. 37 BAO treten u.a. die §…
…unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31…
…05.05.2014, StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerdevorentscheidung vom 05.05.2014, StNr, wird ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmungen: Gemäß § 323 Abs. 37 BAO treten u.a. die §§ 243…