…erwogen: 1.) Betreffend Übergang der Zuständigkeit: Es ist unbestritten, dass das Finanzamt über den Antrag des Bf. vom 11.12.2017 bislang nicht entschieden hat und auch die vom Bundesfinanzgericht gewährte Frist ungenutzt verstreichen ließ. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Säumnisbeschwerde waren bereits sechs Monate…
…nicht nachgeholt hat, ging die Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO auf das Bundesfinanzgericht über. Die belangte Behörde hat sich in der Sache auch nicht weiter geäußert. Ist die Säumnisbeschwerde weder (durch Beschluss) formell zu erledigen noch (mit Erkenntnis) abzuweisen, so hat das…
…ist, dass die Anschrift der Bf. in ihnen schon seit dem Wirtschaftsjahr 2017/18 mit "***Anschrift 1 Ausland***" und ab dem Wirtschaftsjahr 2021/22 mit "***Anschrift 2 Ausland***" aufschien, beides Adressen im ***Land B***. Die Bf. brachte vor, die Zuständigkeit sei bereits im Juni bzw…
…VwGH 4.6.2020, Ra 2019/15/0062 mit weiteren Nachweisen) auch auf § 58 BAO in der hier relevanten Fassung anwendbar ist. Für den Übergang der Zuständigkeit ist es damit nicht ausreichend, dass die zuständigkeitsbegründenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, zusätzlich müssen diese auch dem neuen (und…
…Beschwerdeverfahren zuständig, die bis zum Übergang dieser Zuständigkeit bei ihr anhängig gemacht wurden. Wie aus dem elektronischen Akt unzweifelhaft hervorgeht, waren die Beschwerden ab dem 5.11.2024 bzw. 26.5.2025 beim FAG anhängig; die Änderung der Zuständigkeit erfolgte jedoch erst zeitlich später, sodass…
I. BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO über das Ansuchen des XY, vom 11.11.2014, um "steuerliche Einstufung als gemeinnütziger Verein nach § 34 BAO" beschlossen: Das Ansuchen um "steuerliche Einstufung…
…verstehen. Der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde berührt gemäß § 4 AVOG 2010 nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. Dem Einwand des Bf., dass das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart örtlich nicht zuständig sei, sondern der…
I. BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin F aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO über den Antrag des Bf. , Adr. , vertreten durch die GmbH , Ort , Str. , vom 20. Jänner 2015, auf Feststellung des Teilwertes des Grund und Bodens…
…Daher wäre ein Bescheid zu erstellen gewesen. Durch die höchstrichterliche Festlegung der Zuständigkeit betreffend Feststellung der Förderungen bei den Finanzverwaltungsbehörden des Bundes ist auch unzweifelhaft festgehalten, daß die COFAG-Förderungen auf Basis gesetzlicher Maßnahmen und darauf beruhender Verordnungen (Richtlinien wurden durch Verordnungen herausgegeben) beruhen und…
…die der BF als Haftungsschuldner zur Haftung herangezogen worden war. Dieses Abgabenkonto sei untrennbar mit dieser GmbH verbunden; ein Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde sei nicht erfolgt, weil die Löschung im Firmenbuch bereits per 06.03.2012 erfolgt sei. Einbringungsmaßnahmen im Zuge der…
…Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen. Über die Beschwerde gegen die verfahrensgegenständlichen Bescheide hätte daher das Finanzamt Graz-Umgebung und nicht das Finanzamt Graz-Stadt absprechen müssen. Selbst bei einem Übergang der Zuständigkeit auf…
…weiterhin als für die Erhebung der Einkommensteuer zuständige Behörde anzusehen. Dass das Finanzamt XY somit bereits vor wirksamer Zustellung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2008 von der Hauptwohnsitzverlegung Kenntnis erlangte, war nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für den Übergang der Zuständigkeit nicht maßgebend (vgl…
…Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf das BFG: Eingangs wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG mit 1. Jänner 2014 der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aufgelöst wurde. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013…
…sind der Berechnung (Punkt V.) am Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom…
…Höhe der festgesetzten Einkommensteuer sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Übergang der Zuständigkeit…
…Haftungsverfahrens eingeschränkte Betrag der angefochtenen Bescheide von 144.668,26 € wird gem. § 279 BAO nicht festgesetzt. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf das BFG Gemäß § 323 Abs. 38 BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf das BFG Gemäß § 323 Abs. 38 BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf das BFG Gemäß § 323 Abs. 38 BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Übergang der Zuständigkeit vom UFS auf das BFG Gemäß § 323 Abs. 38 BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013…