I. BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO über das Ansuchen des XY, vom 11.11.2014, um "steuerliche Einstufung als gemeinnütziger Verein nach § 34 BAO" beschlossen: Das Ansuchen um "steuerliche Einstufung…
I. BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin F aufgrund des Überganges der Zuständigkeit zur Entscheidung nach § 284 Abs. 3 BAO über den Antrag des Bf. , Adr. , vertreten durch die GmbH , Ort , Str. , vom 20. Jänner 2015, auf Feststellung des Teilwertes des Grund und Bodens…
…Judith Leodolter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stauder Schuchter Kempf Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG, Ing.-Etzel-Straße 17 Tür 3, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 05.12.2022 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…Beschluss vom 19.06.2018 wurde der belangten Behörde gemäß § 284 Abs. 2 BAO aufgetragen, bis spätestens 15.09.2018 über den Antrag zu entscheiden und eine Abschrift des Bescheides (samt Zustellnachweis) vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliege…
…€ für 2005 zugewiesen. Das BFG trug der belangten Behörde (Finanzamt Österreich) mit verfahrensleitendem Beschluss vom 29. März 2024 auf, bis spätestens 27. Juni 2024 die versäumten Entscheidungen zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt (BFG-Akt Bl…
…Entscheidungspflicht besteht. Ein Übergang der Zuständigkeit an das Verwaltungsgericht ist daher nicht erfolgt und die Säumnisbeschwerde ist daher als unzulässig (geworden) gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO zurückzuweisen. Zulässigkeit der Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…12/2015 die Entscheidungspflicht des Finanzamtes bestanden hat, so endete diese mit der Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2015 vom 18.04.2017, der auch den Voranmeldungszeitraum 12/2015 umfasste. Mit Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2015 war es dem Finanzamt und ist selbst bei Übergang der Zuständigkeit zur…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln erhobene Säumnisbeschwerde vom 25. Juni 2015, betreffend die Nichterlassung eines Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides für Februar 2014, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde vom 25. Juni 2014…
…der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt...... (7) Sinngemäß sind anzuwenden: .......... b) § 260 Abs. 1 lit. a (Unzulässigkeit).... § 260 BAO (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist .... § 4 AVOG : Der Übergang der…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan in der Säumniseschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch AKKURATA SteuerberatungsGesmbH, Karlsplatz 2 Tür 8-9, 1010 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005, beschlossen: I. Die Säumnisbeschwerde wird…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich betreffend die am 5. Jänner 2022 eingebrachte "Erklärung L1 zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2020" den Beschluss: I. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 260…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Hollabrunn Korneuburg Tulln erhobene Säumnisbeschwerde vom 13. Juni 2014, betreffend Nichterlassung des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides für Jänner 2014, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde vom 13. Juni 2014 wird…
…sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt zur Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben (§ 97) werden. Das als Devolutionsantrag bezeichnete Schreiben vom 31. Jänner 2025 (beim Bundesfinanzgericht am 4. Februar 2025 eingegangen), das klar und unmissverständlich die Verletzung einer Entscheidungspflicht (Erlassung eines…
…Wahrung ihrer Entscheidungspflicht erlassenen Beschwerdevorentscheidung war aber auch kein Fall der Missachtung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde gegeben. Es konnte daher zu keinem Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf das Bundesfinanzgericht kommen, wie dies im Fall einer Säumnisbeschwerde aufgrund der Verletzung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde eintreten…
…Wahrung ihrer Entscheidungspflicht erlassenen Beschwerdevorentscheidung war aber auch kein Fall der Missachtung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde gegeben. Es konnte daher zu keinem Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf das Bundesfinanzgerichtes kommen, wie dies im Fall einer Säumnisbeschwerde aufgrund der Verletzung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde eintreten…
…Wahrung ihrer Entscheidungspflicht erlassenen BVE war aber auch kein Fall der Missachtung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde gegeben. Es konnte daher zu keinem Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf das BFG kommen, wie dies im Fall einer Säumnisbeschwerde aufgrund der Verletzung der Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde eintreten…
…307 Abs. 1 aufzuhebenden Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder einer Säumnisbeschwerde (§ 284 Abs. 3) zuständig gewesen wäre. Ist die diesbezügliche Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde übergegangen, so steht die Entscheidung der zuletzt zuständig gewordenen Abgabenbehörde zu. § 307…
…das Gericht fest, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Erkenntnis vom 28.09.2016, Ro 2016/16/0013, ausgesprochen habe, dass die belangte Behörde durch Vorlage des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Übergang der Entscheidungspflicht auf das Verwaltungsgericht herbeiführen kann. Maßgeblich für die…
…Haftungsinanspruchnahme wegen Uneinbringlichkeit bei der Eigenschuldnerin jedenfalls gegeben. Die Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenanspruches sind im gegenständlichen Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid unbeachtlich, da dem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid an die Eigenschuldnerin vorausgegangen ist, welcher nach wie vor dem Rechtsbestand angehört." Übergang der Zuständigkeit auf das…
…zu erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Am 10. Oktober 2022 stellte das Zollamt einen Antrag auf Verlängerung dieser Frist mit der Begründung, dass beim Verwaltungsgerichtshof eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis…