…Gespräch. ***4*** gewährte in diesem Zusammenhang "Herrn ***1***, respektive der ***2***", ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000 als Vorschuss auf die "genannten Akonti bzw. die Starthilfe und wird auf diese angerechnet". Entgegen der ursprünglichen Planung wurde der Generalagenturvertrag dann nicht mit der ***2***…
…Um die Liquidität seines Arbeitgebers zu sichern und eine Insolvenz zu vermeiden, überwies Herr ***Bf*** im Januar 2022 insgesamt EUR 29.000,- als Überbrückungsdarlehen von seinem Privatkonto auf das Firmenkonto der GmbH. Zuvor hatte Herr ***Bf*** schon seit November 2021 auf die Auszahlung seines Gehalts…
…umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen - wie operative Maßnahmen, Abschichtung eines Teiles der finanzierenden Banken und Kapitalmaßnahmen - erzielt worden. "So ist insbesondere von den Kernbanken gefordert und mit diesen vereinbart, dass Überbrückungsdarlehen, die der X-AG von den Sacheinlegern kürzlich gewährt wurden, im Wege einer Sachkapitalerhöhung in Aktien umgewandelt…
…von Zahlungen seitens des jetzigen Vertragspartners von Herrn ***1*** gewährt die ***4*** Herrn ***1***, respektive der ***2***, ein unverzinstes Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000,-. Diese Zahlung versteht sich als Vorschuss auf die oben genannten Akonti bzw. die Starthilfe und wird auf diese angerechnet…
…300.000 im Gespräch. Die ***4*** gewährte "Herrn ***1***, respektive der ***2***, ein unverzinstes Überbrückungsdarlehen in Höhe von € 100.000" als Vorschuss auf die genannten Akonti bzw. die Starthilfe. Die Zahlung diente dem Weiterbetrieb der ***2*** und wurde auf das Konto ***Konto1***, lautend auf …
…im Sinne des § 34 EStG 1988 idgF vorliegen. Wenn sich die Bf. ungeachtet allenfalls der Möglichkeit zur Gewährung eines Überbrückungsdarlehens dazu entschlossen hat, ihrer Schwester bzw. Mutter nicht rückzahlbare Geldbeträge zuzuwenden bzw einen Teil der laufenden finanziellen Verbindlichkeiten endgültig zu übernehmen, weist diese Vorgangsweise keineswegs…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
Der Ansicht der Betriebsprüfung, nach der am Ende der Laufzeit anfallende Unterschiedsbetrag im beschwerdegegenständlichen Fall schon aufgrund der kurzen Restlaufzeit als mit höchster Wahrscheinlichkeit anfallend zu werten sei, muss entgegengetreten werden. Wird vorausgesetzt, dass der Kurswert einer Anleihe anhand der Bonität des Schuldners und des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AR, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.1 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden BA. vom 16. Mai 2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…