…der dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel veranlagt: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: | Betrag: | Pensionsversicherungsanstalt (PVA): | 34.993,08 | Österreichischer Rundfunk (ORF): | 753,00 | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - GESAMT: | 35.746,08 Ein Pensionistenabsetzbetrag wurde dabei nicht in Abzug gebracht…
…wie in der Berufung ausgeführt, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder Art. 34 der Statuten des Liechtensteinischen Rundfunks entsprechend, in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis stand. Hinzu kommt, dass die Zuteilung des Besteuerungsrechts betreffend Vergütungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaates…
…der Reichweite des von der Bf. betriebenen Mobilfunknetzes befinden, durch die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Roamingleistungen die Möglichkeit erhalten, Mobilfunkdienstleistungen über das Mobilfunknetz eines österreichischen Betreibers zu nutzen. Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, nach der sich aus Art. 1 Abs. 2 Unterabs…
…die ***Bf1***. (im Folgenden Bf.) ist ein Telekommunikations-Unternehmen mit Sitz im Hong Kong. In den Streitjahren 2012 - 2016 machte die Bf. ursprünglich Vorsteuern aus von österreichischen Unternehmern für Roaming Gebühren in Rechnung gestellter Umsatzsteuer im Erstattungsverfahren gem. VO BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl…
…Bf. betreibt ein Telekommunikationsunternehmen im Drittland und hat in Österreich weder Sitz noch Betriebstätte. Die im Drittland ansässigen oder wohnhaften Kunden der Bf. telefonieren mit ihren Mobilfunkgeräten auch in Österreich. Dabei nutzen sie das Mobilfunknetz österreichischer Mobilfunkunternehmen, die der Bf. dafür Roaminggebühren in Rechnung stellen…
…stellte für den im Spruch genannten Zeitraum und den von österreichischen Providern an sie in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge einen Antrag auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies den Antrag mit dem angefochtenen Bescheid ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit dem angefochtenen Bescheid im Wesentlichen…
…auf Fälle eingeschränkt, in denen die Telekommunikationsleistung im Drittland keine der inländischen Besteuerung vergleichbaren Steuerbelastung unterliege. Diesbezügliche sei anzumerken, dass in A keine der österreichischen Umsatzsteuer vergleichbare Steuer existiere. Sollte die VO 383/2003 gegenständlich Anwendung finden, wäre die Leistung der Bf. in Österreich steuerbar…
…beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel; 12. die Telekommunikationsdienste; 13. die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen; 14. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen; 15. die Gewährung des Zugangs zu einem Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder zu einem an ein solches Netz angeschlossenes Netz, zum Elektrizitätsnetz oder…
…genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. 16 § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr…
…in denen sie für die gegenständlichen Zeiträume beantragte, die ihr von den österreichischen "Handy-Providern" in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu erstatten. Das Finanzamt wies die Anträge ab mit der Begründung, dass sich die Umsatzsteuerpflicht nach Österreich verlagere und das Umsatzsteuerveranlagungsverfahren statt des Erstattungsverfahrens anzuwenden sei…
…Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr…
…stellte für die im Spruch genannten Zeiträume und den von österreichischen Providern an sie in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge Anträge auf Vorsteuererstattung. Das Finanzamt wies die Anträge mit den angefochtenen Bescheiden ab. Das Finanzamt versagte die Erstattung der Vorsteuern mit den angefochtenen Bescheiden im Wesentlichen mit…
…die Mitgliedsstaaten nur angehalten, den Leistungsort vom Drittland an den Nutzungs- bzw. Auswertungsort zu verlagern, wenn Telekommunikationsdienstleistungen oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen durch einen Drittlandsunternehmer an einen Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden (vgl. Bürgler/Pleininger/Six in: Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG ON 2.06, …
…die Mitgliedsstaaten nur angehalten, den Leistungsort vom Drittland an den Nutzungs- bzw. Auswertungsort zu verlagern, wenn Telekommunikationsdienstleistungen oder Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen durch einen Drittlandsunternehmer an einen Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden (vgl. Bürgler/Pleininger/Six in: Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG ON 2.06, …
…15/0288; VwGH vom 29.06.2005, 2000/14/0194). Im Erstattungsantrag vom 25.02.2014 begehrte die BF für den Zeitraum 01-12/2013 die Erstattung der ihr vom österreichischen Netzbetreiber in Rechnung gestellten Vorsteuern nach dem Verfahren gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 279…
…des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr. 383/2003, BGBl. II Nr…
…Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist, der keinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeinschaftsgebiet hat. Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr. 383/2003…
…an Einrichtungen zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch die Bereitstellung des Zugangs zu globalen Informationsnetzen - Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, - auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen wie unter anderem die in Anhang L aufgeführten Dienstleistungen; Art. 59a MWStSystRL idgF…
…Abs. 1 Z 2 UStG). 1. Vorliegen von Entgeltsminderungen Unser Klient (Bf.) hat von österreichischen Mobilfunkanbietern im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auskunftsgemäß lediglich die folgenden Gutschriften erhalten: • Diverse am 1.9.2014 ausgestellte Gutschriften des Lieferanten A. AG über einen Nettobetrag iHv insgesamt EUR 129,28. Diese…
…als EUR 0,03 entspricht. Diese Aufstellung verdeutlicht nochmals die Fehlerhaftigkeit der Schlüsse, welche das Finanzamt (im Schreiben vom 9.6.2023 an das BFG) aus den Anfragebeantwortungen der österreichischen Telekommunikationsdienstleister zieht, da dem angeblich erzielbaren durchschnittlichen Gewinnaufschlags von 342% ein Preis pro Einheit von…