…2 NoVAG 1991 ausschließlich die Zolltarifnummern ausschlaggebend. Die für die Tarifierung maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften seien im österreichischen Gebrauchszolltarif und den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) ersichtlich. Nachdem das gegenständliche Fahrzeug als PKW unter KN-Code 8703 einzustufen sei, sei die NoVA-Festsetzung zu Recht erfolgt…
…eingetragen die S. in Paris und als Anmelderin jeweils die GmbH (im Folgenden kurz: die "GmbH"). Aufgrund einer Vielzahl solcher innergemeinschaftlicher Lieferungen von der Türkei über Österreich nach Frankreich und dabei auffallender Unregelmäßigkeiten erging ein Amtshilfeersuchen der französischen an die österreichische Zollverwaltung, die daraufhin eine…
…ÖStZ 2013, 53, Heft 3, Tarifierung von Lebensmitteln). Die Tarifierung dieser Produkte erfolgt nach dem Österreichischen Gebrauchszolltarif basierend auf § 45 Abs. 1 Zollrechtsdurchführungsgesetz in folgenden Schritten: Die Klassifizierung erfolgt nach Kapitel 22 (Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig) Die strittigen Produkte sind in die Position 2202…
…auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Union im Sinn des Art. 56 Abs. 2 UZK einen Österreichischen Gebrauchszolltarif herauszugeben. Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen…
…auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Union im Sinn des Art. 56 Abs. 2 UZK einen Österreichischen Gebrauchszolltarif herauszugeben. Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen…
…von der NoVA betroffenen Kraftfahrzeuge sind durch die gemeinschaftsrechtliche zolltarifarische Einstufung, den Positionen bzw. Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (KN), umschrieben. Die für die Tarifierung maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften sind im Österreichischen Gebrauchszolltarif und in den Kombinierten Nomenklatur, ABI. Nr. C 50 vom 28,02.2006, ersichtlich…
…Vol. Schmieröl und einen Gehalt an biogenen Stoffen von 62 +/- 3 Liter/1.000 Liter ergeben. Von der Technischen Untersuchungsanstalt sei eine Einreihung in die Warennummer 2710 2011 30 des Österreichischen Gebrauchszolltarif vorgeschlagen worden. Die letzte Belieferung der Tankanlage vor der Musterziehung sei am 15…
…Vol. Schmieröl und einen Gehalt an biogenen Stoffen von 62 +/- 3 Liter/1.000 Liter ergeben. Von der Technischen Untersuchungsanstalt sei eine Einreihung in die Warennummer 2710 2011 30 des Österreichischen Gebrauchszolltarif vorgeschlagen worden. Die letzte Belieferung der Tankanlage vor der Musterziehung sei am 15…
…unterliegend bewertet, weil die untersuchte Ware nicht ausschließlich durch Gärung entstanden sei. Die TUA hat die Einreihung des Erzeugnisses in die Warennummer 2205101000 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes vorgeschlagen (ETOS-Untersuchungsbefund zu Geschäftsfall aa/2012). Die Zollstelle Wiener Neustadt hat anlässlich der amtlichen Aufsicht am 7. März…
…mindestens 66 l/1.000 l und maximal 200 l/1.000 l (DIN EN 14078) aufgewiesen. Von der Technischen Untersuchungsanstalt sei eine Einreihung in die Warennummer 2710 2011 30 des Österreichischen Gebrauchszolltarifs vorgeschlagen worden. Da der Anteil an gekennzeichnetem Gasöl niedriger versteuert worden sei…
…war, dass der Kunststoff den Charakter der verfahrensgegenständlichen LED Flexstreifen bestimmt (auch nicht nach dem Umfang), waren diese Bänder nicht in die von der belangten Behörde herangezogene Warennummer 9405 4039 90 des Österreichischen Gebrauchszolltarifs, sondern in die Position 9405 4090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Bei…
…Abs. 1 Z 7 MinStG gewährt werden könne. Da es sich bei hydriertem Pflanzenöl um ein Schweröl (Gasöl) im Sinne der zusätzlichen Anmerkungen 2d und 2e zu Kapitel 27 des Österreichischen Gebrauchszolltarifs (2710 1943) handle und die Steuerbefreiung zu Unrecht in Anspruch genommen worden sei…
…000 Liter des zuletzt genannten Unternehmens entnommen und eine Untersuchung durch die Technische Untersuchungsanstalt veranlasst worden. Diese habe festgestellt, es handle sich um Gasöl im Sinne der zusätzlichen Anmerkungen 2d und 2e zum Kapitel 27 des Österreichischen Gebrauchszolltarifs, dem 1% vol. steuerbegünstigtes Gasöl beigemischt sei…
…Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist. Die Kombinierte Nomenklatur bildet auch die Grundlage für den Österreichischen Gebrauchszolltarif. Die Kombinierte Nomenklatur, die auf der Grundlage des Harmonisierten Systems beruht (als Harmonisiertes System wird das Internationale Übereinkommen…
…nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschrift auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. In dem sich auf die Bestimmung des § 45 Zollrechtsdurchführungsgesetz (ZollR-DG) stützenden (Österreichischen) Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT) finden sich im Nomenklaturteil neben den Warenbezeichnungen u. a. die (10-stelligen…
…Artikels 20 Abs. 3 ZK einen Österreichischen Gebrauchszolltarif (ÖGebr-ZT) herauszugeben, der auch die Sätze sonstiger Eingangs- und Ausgangsabgaben (§ 2) zu enthalten hat. Nach Zweckmäßigkeit hat dieser Gebrauchszolltarif auch andere Regelungen der Union gemäß Artikel 2 der KN-VO sowie sonstige Rechtsvorschriften, die sich auf…
…Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten bei Anwendung dieser Allgemeinen Vorschriften auch die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln". Der Bundesminister für Finanzen hat auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Union einen Österreichischen Gebrauchszolltarif (ÖGebr-ZT) herausgegeben. Dieser ist in Abschnitte und Kapitel gegliedert…
…Funktion; High Potency; 240 Tablets; A Dietary Supplement" untersucht und dafür den Code 3004 9000 00; V999 des Österreichischen Gebrauchszolltarifes vorgeschlagen und die Ware als andere Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, dosiert, in Aufmachung für den Einzelverkauf, eingereiht und die Einreihung damit begründet, dass…
…Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist. Der Österreichische Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT) beruht auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften (§ 45 Abs. 1…
…Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist. Der Österreichische Gebrauchszolltarif (ÖGebrZT) beruht auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften (§ 45 Abs. 1…