…11. Jänner 2026 beim Bundesfinanzgericht eingebrachten Stellungnahme vertrat der Beschwerdeführer die Ansicht, dass die verfahrensgegenständlichen Eingaben nicht der Gebührenpflicht unterliegen, da sie nicht dem öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gebietskörperschaft zuzurechnen seien. Unter Berufung auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt er aus, dass Aktivitäten, welche…
… 52 Abs. 2 AVG überhaupt erst zu ermöglichen und damit die gesetzlich geforderte Verfahrensqualität sicherzustellen. Eingaben betreffend das DSR erfolgen daher im öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis. Nach § 52 Abs. 2 AVG hat die Behörde die Beiziehung anderer geeigneter Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) unter bestimmten Voraussetzungen…
…dagegen erhobenen Berufung, nunmehr Beschwerde, wird die ersatzlose Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, gemäß § 2 Z 2 GebG seien Gemeinden im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von der Gebührenentrichtung befreit. Gegenständliche Zusatzvereinbarung beziehe sich auf den Zubau zur Volksschule XY. Gemäß § 2 Abs. 1 Kärntner Schulgesetz…
…sind alle gewählten Gemeinderäte und Gemeindevorstände, sowie Mitarbeiter im Kommunalbereich, welche Tätigkeiten mir öffentlich-rechtlicher Verantwortung im kommunalen Bereich ausüben, in diesem Wirkungskreis erfasst und somit bei allen schriftlichen Eingaben an Behörden, Gebietskörperschaften usw. von der Entrichtung von Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der…
…der Bezirkshauptmannschaft A. eingebrachten Eingaben. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Nach § 11…
…die dem Steuerpflichtigen zur Einnahmenerzielung dienen. 3. a) Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen. b) Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen. Die Beiträge sind nur unter folgenden Voraussetzungen abzugsfähig: - Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung…
…TP 6 Abs 1 Gebührengesetz 1957, (GebG 1957), unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen einer festen Gebühr von € 14,30. Gem § 11 Abs 1 GebG 1957…
…der Bezirkshauptmannschaft A. eingebrachten Eingaben. Gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von € 14,30. Nach § 11…
…Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art.116a B-VG (GebR Rz 288). Zum öffentlich rechtlichen Wirkungskreis einer Gebietskörperschaft zählen nur jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben, denen sich die Gebietskörperschaft aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen nicht entziehen kann (vgl. VwGH 22.6.1987…
…vom 3.10.2024 von der Oberstaatsanwaltschaft Wien entsprochen worden sei. In rechtlicher Hinsicht verwies die belangte Behörde insbesondere darauf, dass gemäß § 14 TP 6 Abs 1 GebG Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises…
…Bescheidform ergangene Erledigung hingewiesen. Im Vorlageantrag führte der Beschwerdeführer aus, dass die Begründung der Berufungsvorentscheidung nicht nachvollziehbar und unbegründet sei. Rechtliche Beurteilung: Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen…
…Bescheidform ergangene Erledigung hingewiesen. Im Vorlageantrag führte der Beschwerdeführer aus, dass die Begründung der Berufungsvorentscheidung nicht nachvollziehbar und unbegründet sei. Rechtliche Beurteilung: Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen…
…nicht erfolgt sei. Beweis wurde erhoben durch Einsicht des Bundesfinanzgerichtes in den oa. angeführten Gewerbeakt der MA 63. 2. Erwägungen: Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, unterliegen gemäß …
…ein Antrag auf Ausstellung einer Rechtskraftbestätigung gestellt worden. Damit seien alle Voraussetzungen einer gebührenpflichtigen Eingabe erfüllt, nämlich die Eingabe von einer Privatperson an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen. Durch die Ausstellung der Rechtskraftbescheinigung werde ein…
…die Beschwerde als unbegründet ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheit ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Eingaben, insbesondere Beschwerden an das…
…unbegründet ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheit ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Die Gebührenschuld entstehe immer unabhängig davon, ob und…
…unbegründet ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheit ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Die Gebührenschuld entstehe immer unabhängig davon, ob und…
…unbegründet ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheit ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Die Gebührenschuld entstehe immer unabhängig davon, ob und…
…unbegründet ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheit ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Die Gebührenschuld entstehe immer unabhängig davon, ob und…
…ist. In inhaltlicher Hinsicht wurde über die Beschwerde wie folgt erwogen: Gemäß § 14 Tarifpost 6 (TP 6) des Gebührengesetzes 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen…