…Kammerumlagepflicht unterliegt, die Kammerumlage 1 für das eigene Unternehmen selbst zu berechnen ist. Dieses Ergebnis entspricht auch dem bei Einführung der Kammerumlage 1 als wesentlich betrachteten Äquivalenzprinzip. Die Kammerumlage soll möglichst gerecht den Nutzen der Wirtschaftskammern widerspiegeln und deren Kosten auf die Kammermitglieder aufteilen. Diese…
…die Voraussetzungen zu regeln, unter denen eine solche Erstattung verlangt werden kann; diese Voraussetzungen müssen dem Äquivalenzprinzip und dem Effektivitätsprinzip entsprechen. Innerstaatlich zu klären ist daher in diesem Zusammenhang, auf welchem Wege (Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren oder in einem Nachsichtsverfahren) ein Direktanspruch durchsetzbar ist. Diese Frage wurde bisher…
…dazu führen, automatisch die für den Steuerpflichtigen nachteiligere Auslegung anzuwenden. Dies gelte umso mehr, als diese zu einer unverhältnismäßig hohen Abgabenbelastung führe und dieses Auslegungsergebnis somit gegen das Äquivalenzprinzip verstoße, welches für Gebühren gleichermaßen zur Anwendung komme (vgl. hierzu insbesondere VfGH 26.2.2009, G…
…dazu führen, automatisch die für den Steuerpflichtigen nachteiligere Auslegung anzuwenden. Dies gelte umso mehr, als diese zu einer unverhältnismäßig hohen Abgabenbelastung führe und dieses Auslegungsergebnis somit gegen das Äquivalenzprinzip verstoße, welches für Gebühren gleichermaßen zur Anwendung komme (vgl. hierzu insbesondere VfGH 26.2.2009, G…
…dazu führen, automatisch die für den Steuerpflichtigen nachteiligere Auslegung anzuwenden. Dies gelte umso mehr, als diese zu einer unverhältnismäßig hohen Abgabenbelastung führe und dieses Auslegungsergebnis somit gegen das Äquivalenzprinzip verstoße, welches für Gebühren gleichermaßen zur Anwendung komme (vgl. hierzu insbesondere VfGH 26.2.2009, G…
…für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit gewertet werden. Im Übrigen teilt das BFG auch die von der Bf. geäußerten Bedenken, es sei das Äquivalenzprinzip und das Eigentumsrecht verletzt, nicht. Von Seiten des BFG kann daher dem Vorbringen der Bf., die Norm des § 33 TP 5 GebG sei…
…wurde abgesehen, weil diese Größe zwar die Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder berücksichtigt, jedoch wesentliche Merkmale des Äquivalenzprinzips vernachlässigt. Der Nutzen aus der Interessensvertretung oder aus der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Wirtschaftskammer wurde unabhängig von der relativen Ertragsstärke eines Kammermitglieds gesehen; bei Vorliegen von Verlusten wären Nutzen…
…für die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit gewertet werden. Im Übrigen teilt das BFG auch die von der Bf. geäußerten Bedenken, es sei das Äquivalenzprinzip und das Eigentumsrecht verletzt, nicht. Von Seiten des BFG kann daher dem Vorbringen der Bf., die Norm des § 33 TP 5 GebG sei…
…worden sei. Es sei kein sachlicher Grund zu sehen, weshalb neue Wohnungsmieter anders behandelt werden sollen, als neue gewerbliche Mieter. Auch das Äquivalenzprinzip werde verletzt, da ein wesentliches Merkmal für eine Gebühr sei, dass diese für einen Gegenleistung (tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung) festgesetzt werden könne;…
…Prämienberechnung und Erteilung von Hinweisen auf steuerrechtliche Begünstigungen. Die ausgefüllten Anträge waren an die Versicherung zu übermitteln. Der Versicherungsvertrag, bei welchem mit dem Wort "Versicherung" das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) zum Ausdruck kommt, setzte voraus, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar…
…bildet die aufgrund des Gleichheitssatzes erforderliche sachliche Rechtfertigung der Abgabe. Abgabenpflichtig sind jene Gruppen, die im Sinn des Äquivalenzprinzips in einem Zusammenhang mit jenem Verhalten stehen, welches zu den besonderen Kosten für die Allgemeinheit geführt hat. Kerngedanke ist dabei die Deponie bzw die langfristige Ablagerung…
…handelt es sich, auch wenn diese Abgaben im Kontext mit der Konzessionserteilung stehen, um öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung, bei denen im Einzelfall ein Bezug zu einer bestimmten Verwaltungsaufwendung nicht herzustellen ist und demnach auch das Äquivalenzprinzip auszuschließen ist. (VwGH 3.10.1956, 1840/54; VwGH…
…bildet die aufgrund des Gleichheitssatzes erforderliche sachliche Rechtfertigung der Abgabe. Abgabenpflichtig sind jene Gruppen, die im Sinn des Äquivalenzprinzips in einem Zusammenhang mit jenem Verhalten stehen, welches zu den besonderen Kosten für die Allgemeinheit geführt hat. Kerngedanke ist dabei die Deponie bzw die langfristige Ablagerung…
…bildet die aufgrund des Gleichheitssatzes erforderliche sachliche Rechtfertigung der Abgabe. Abgabenpflichtig sind jene Gruppen, die im Sinn des Äquivalenzprinzips in einem Zusammenhang mit jenem Verhalten stehen, welches zu den besonderen Kosten für die Allgemeinheit geführt hat. Kerngedanke ist dabei die Deponie bzw die langfristige Ablagerung…
…handelt es sich, auch wenn diese Abgaben im Kontext mit der Konzessionserteilung stehen, um öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung, bei denen im Einzelfall ein Bezug zu einer bestimmten Verwaltungsaufwendung nicht herzustellen ist und demnach auch das Äquivalenzprinzip auszuschließen ist. (VwGH 3.10.1956, 1840/54; VwGH…
…der Konzessionserteilung stehen, auch nicht um die Überlassung einer Konzession gegen Entgelt, sondern um öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung, bei denen im Einzelfall ein Bezug zu einer bestimmten Verwaltungsaufwendung nicht herzustellen ist und demnach auch das Äquivalenzprinzip auszuschließen ist. (VwGH 3.10.1956, 1840/54; VwGH…
…der Konzessionserteilung stehen, auch nicht um die Überlassung einer Konzession gegen Entgelt, sondern um öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung, bei denen im Einzelfall ein Bezug zu einer bestimmten Verwaltungsaufwendung nicht herzustellen ist und demnach auch das Äquivalenzprinzip auszuschließen ist. (VwGH 3.10.1956, 1840/54; VwGH…
…nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (z.B. VfGH 25.06.1957, V 12/74; 10.10.2001,B 260/01) das Äquivalenzprinzip, dh solche Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen, die ihr gegenüber steht. Gerichtsgebühren sind als Gebühren im engeren Sinn zu…
…ihnen auch auf den Umsatz als einen der Anknüpfungspunkte abzustellen. Der Gesetzgeber könnte insoweit (anstelle auf die Umsätze als solche) auch auf die Umsatzsteuer (als Bemessungsgrundlage) abstellen. Das Äquivalenzprinzip könne zwar für die Bemessung von Gebühren, nicht aber für die Festsetzung von Abgaben der Art…
…der Konzessionserteilung stehen, auch nicht um die Überlassung einer Konzession gegen Entgelt, sondern um öffentliche Abgaben iSd Finanzverfassung, bei denen im Einzelfall ein Bezug zu einer bestimmten Verwaltungsaufwendung nicht herzustellen ist und demnach auch das Äquivalenzprinzip auszuschließen ist. (VwGH 3.10.1956, 1840/54; VwGH…