…Sachlage nicht gekommen. Die Ursache der Unterbrechung des Instrumentalstudiums lag nicht in von der Tochter zu vertretenden Umständen. D ie Suche nach einem anderen Studienort (wo sie ihre Spieltechnik und ihre Haltetechnik (also Spielen ohne Stütze) beibehalten konnte , kann ihr ebenfalls - ihr Ziel des Abschlusses…
…Aufnahme eines anderen als des bisher betriebenen Studiums und Nichtfortsetzung des bisherigen noch nicht abgeschlossenen Studiums (VwGH vom 1.2.1990, 89/12/0175). Zu prüfen ist folglich, ob es sich bei den beiden Studienrichtungen Rechtswissenschaften A101 und K101 nach Inhalt und Umfang der Anforderungen…
…mwN). Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender/eine Studierende das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG…
…anderen Studienrichtung vorliegt, ist vom Wechsel der Studieneinrichtung zu unterscheiden. So unterscheidet § 2 Abs. 1 lit. b vorletzter Satz FLAG 1967 ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Kein Studienwechsel ist demnach der Wechsel der Studieneinrichtung/des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung…
…nicht verhalten werden, diese Wahl finanziell zu unterstützen, wenn vergleichbare - und von zahlreichen anderen Kindern/Studenten in Anspruch genommene - Ausbildungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Der Besuch einer anderen, vom Wohnort leichter erreichbaren Universität, wäre zumutbar gewesen. Dass in einer Großstadt wie Wien, die (fast) alle Studienrichtungen…
…mwN). Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender/eine Studierende das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG…
…einem breiteren, nicht tieferen Kompetenzprofil der Absolvent/inn/en und insgesamt zu einer Verbesserung der Chancen, in einem weiterführenden Master-Studiengang bestehen zu können. (Gutachten Seite 12)" Aus dem im Ergebnisbericht erwähnten Gutachten zum Verfahren zur Akkreditierung der Änderung des FH-Bachelorstudiengangs "Biotechnologie", StgKz 0351…
…ist entgegen der Ansicht des Bf. nicht zur Mindestwegzeit hinzuzurechnen (dies gilt auch für die Wegzeit am Studienort Linz, dh ab dem Hauptbahnhof Linz/Donau bis zur jeweiligen Ausbildungsstätte), sodass die Mindestwegzeit - wie dem festgestellten Sachverhalt zu entnehmen ist - vom Wohnort zum Studienort und umgekehrt…
…Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Graz zeitlich noch zumutbar ist. Die Gemeinde ***Bf1-Adr***, in welcher sich der Familienwohnsitz der Familie des Bf befindet, ist in dieser Aufzählung nicht angeführt. Auf Grund des Umstandes der speziellen Studienrichtung Umweltsystemwissenschaften - VWL an der Universität Graz…
…nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes unter den Geltungsbereich des StudFG fallendes Studium beginnt (VwGH 4.11.2002, 2002/10/0167). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist zu prüfen, ob mit dem Wechsel der Studieneinrichtung bzw des Studienortes auch ein Wechsel der Studienrichtung…
…einer anderen Studienrichtung als jener verstanden, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Kein Studienwechsel ist der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung (Lenneis/Wanke, FLAG2 § 2 Rz 95). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass nicht allein der Wechsel der Einrichtung…
…unbegründet abgewiesen: "Der Begriff "Studienwechsel" im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes bedeutet den BETRIEB einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein/eine Studierende/r das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes…
…94). Der Begriff Studienwechsel bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG fallendes Studium…
…ist der Wechsel der Studieneinrichtung/des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung. Allerdings ist durch die mit Einführung des UG 2002 erreichte Autonomie der Universitäten - und damit verbunden die jeder Einrichtung mögliche individuelle Gestaltung der Studien - bei einem Wechsel der Studieneinrichtung auch bei gleichbleibender Studienrichtung nicht in…
…Ablauf des 31.12.2003 außer Kraft trat. Der Begriff Studienwechsel bedeutet nach herrschender Lehre und Rechtsprechung den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und…
…stehenden Studienzeit nicht abgeschlossen und liegen keine Gründe für eine Verlängerung der Studienzeit vor, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe (vorerst) weg. Bei einer in Studienabschnitte gegliederten Studienrichtung lebt der Anspruch für einen weiteren Studienabschnitt mit dem Monat wieder auf, in dem der Abschluss des Studienabschnittes…
…Semester („Stehsemester“) und somit besteht - ohne Anrechnung von ECTS Punkten - bis zum Ende des Sommersemesters 2017 kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Familienleistungen (Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag), sofern nicht eine Verkürzung dieser Wartefrist durch Anerkennung von Prüfungen eintritt. Da von der Universität aus der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaften (Studienkennzahl…
…einer anderen Studienrichtung als jener verstanden, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Kein Studienwechsel ist der Wechsel der Studieneinrichtung bzw. des Studienortes bei gleichbleibender Studienrichtung (Lenneis/Wanke, FLAG, 2. Auflage 2020, § 2 Rz 95). Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen ist festzuhalten, dass nicht allein der…
…einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn ein Studierender das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des StudFG fallendes Studium beginnt, liegt jedenfalls ein Studienwechsel vor. Der…
…vorliegt. Der Begriff "Studienwechsel" bedeutet den Betrieb einer anderen Studienrichtung als jener, die in den vorangegangenen Semestern betrieben wurde. Wenn eine Studierende oder ein Studierender das begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an dessen Stelle ein anderes in den Geltungsbereich des…