…Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird. Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 Mit dem Abweisungsbescheid vom 28.3.2022 wurde bereits über einen Antrag des Bf auf Gewährung von Familienbeihilfe (Grundbetrag) entschieden. Dieser Bescheid ist nach der Aktenlage in…
…Streitgegenstand Vor dem Hintergrund des an oberer Stelle dargelegten Verwaltungsgeschehens steht, - in Abhängigkeit vom Ergebnis der Schlüssigkeitsprüfung des Gutachtens vom 18.1.2021 und einer daraus resultierenden etwaigen Änderung der Sach- und Rechtslage - die Rechtmäßigkeit, respektive die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Zurückweisungsbescheides auf dem Prüfstand des…
…neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird (vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass für den Zeitraum bis September 2023 "res iudicata" vorliegt, da die belangte Behörde mit der rechtskräftig gewordenen Beschwerdevorentscheidung…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine meritorische Entscheidung über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht…
…2017). Der angefochtene Erstbescheid vom 11.6.2018 wies den verfahrensgegenständlichen Beihilfeantrag für den Zeitraum "ab März 2018" ab. Er gilt daher für den Zeitraum ab März 2018 bis zu einer Änderung der Sach- oder Rechtslage. Maßgebend für diesen Bescheid war in sachverhaltsmäßiger Hinsicht der…
…neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird (VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Dies ist sinngemäß für den Fall zu beachten, dass - wie hier - ein Gericht wie das Bundesfinanzgericht die ursprünglich eine Verwaltungsangelegenheit darstellende "Sache" rechtskräftig entschieden…
…einen Beihilfenantrag "ab" ohne Angabe eines Enddatums abweisenden Bescheides erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum Eintritt einer Änderung der Sach- oder Rechtslage (sh. VwGH 29.9.2004, 2000/13/0103), jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides. 2.2 Betriebsstätte Die…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine Entscheidung in der Sache über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- und Rechtslage nicht…
…zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides vom 28. Oktober 2021 geändert hätte und den neuerlichen Anträgen auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich zu entsprechen wäre. Aus den angeführten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. 4. Zulässigkeit…
…vom Empfänger der Familienbeihilfe diese an einen anspruchsberechtigten Elternteil (vgl BFG 12.11.2018, RV/7103663/2018; BFG 21.06.2017, RV/7106471/2016); weitergeleitet wurde. Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage) kein Anspruch mehr auf Gewährung der Familienbeihilfe…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine meritorische Entscheidung über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht…
…dass vom Empfänger der FB diese an einen anspruchsberechtigten Elternteil (vgl BFG 12.11.2018, RV/7103663/2018; BFG 21.06.2017, RV/7106471/2016) weitergeleitet wurde. Bekanntgabe von Änderungen (§ 25 FLAG) Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage) kein…
…2009/16/0121). Im gegenständlichen Fall endet der Zeitraum, über den das Finanzamt mit Bescheid vom 25.06.2015 abgesprochen hat, somit frühestens mit dem Monat 06/2015. Er erstreckt seine Wirkung grundsätzlich auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage…
…aber auch den Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides vom 4.2.2016 und dauerte bis zu einer allfälligen Änderung der Sach- oder Rechtslage fort. Mit dem Ende dieser fortdauernden Wirkung des Bescheides wird auch der zeitliche Umfang der Entscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichtes begrenzt. …
…16/0052) - aber auch über diesen Monat hinaus bis zur Änderung der Sach- oder Rechtslage (vgl. erneut VwGH 4.5.2023, Ra 2022/16/0025; VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003; VwGH 25.3.2010, 2009/16/0121). Im Vorlageantrag schränkte der Bf…
…Ein Übergang der Anspruchsberechtigung ist daraus nicht abzuleiten. Der Bf. ist bis zuletzt als Antragteller und Anspruchsberechtigter aufgetreten. Damit war der Bf. Bezieher der Familienleistungen. Besteht auf Grund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Sach- oder Rechtslage) kein Anspruch mehr auf Gewährung der Familienbeihilfe und…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine meritorische Entscheidung über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht…
…Das Finanzamt ist daher berechtigt, bei einer Änderung der Sach- oder Rechtslage oder bei neuer Tatsachenerkenntnis die Anspruchsvoraussetzungen auch nach längerer Zeit erneut zu überprüfen. Eine frühere Auszahlung entfaltet insoweit keine Bindungswirkung. Soweit der Erwachsenenvertreter auf den Grundsatz von Treu und Glauben verweist, ist auszuführen…
…ist der neuerliche Antrag zurückzuweisen. Eine meritorische Entscheidung über den neuerlichen Antrag hat nur insoweit zu erfolgen, als sich die Sach- oder Rechtslage seit Erlassung des Bescheides über den seinerzeitigen Antrag geändert hat und dem neuerlichen Antrag auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht…
…auch nach Änderung der Sach- oder Rechtslage nicht vollinhaltlich entsprochen wird." Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht und die Bf. gingen davon aus, dass die Abweisung des ersten Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe mit dem Bescheid 20.11.2019 die gesamte Dauer der zweijährigen…