…dass der Beschwerdeführer selbst angibt, die bis 2011 erhaltenen Darlehen zurückgezahlt zu haben. Da er nicht behauptet, dass diese zu Ende des Prüfungszeitraumes noch offen gewesen seien, können diese insoweit unberücksichtigt bleiben, als sich daraus lediglich periodische Verschiebungen aber keine Änderungen im Hinblick auf die…
…Daten (wie etwa Kontoverbindungen) zu ändern. Seitens des Sachwalters wurde am 15.12.2017 eine per Post eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2016 für die beschwerdeführende Partei eingereicht und die Rückzahlung des Guthabens auf das oben angeführte Konto beantragt. Seitens der besachwalteten beschwerdeführenden Partei wurde …
…der Prognoserechnung fiktive Richtwertmieten ohne Zu- und Abschläge für alle Wohneinheiten (in Summe ca. 600m² Nutzfläche) angesetzt - dies sowohl für die vermieteten als auch für die bestandsfreien Tops. Die Richtwerte basieren auf einer Aufstellung des Mieterschutzverbandes ****** bzw. dem BGBl. II Nr. 81/2023 (Änderung der…
…eine entsprechende wechselnde Gestaltung der maßgeblichen Lebensumstände der Bf. zulassen, kann für die vorgenannten Zeiträume jeweils entweder von einer (vom Ehegatten) getrennten eigenen (in Österreich) bzw. einer gemeinsamen Haushaltsführung der Ehegatten (in A), letztere gleichzeitig ohne feststellbare stärkere Bindungen der Bf. zu einem anderen Ort…
…Ausnahme der polizeilichen Ummeldung ohne erkennbare Änderung der persönlichen Lebensumstände - unstrittig als in Österreich gelegen angenommen wird. Hinzu kommt, dass der Ehegatte noch im Februar 2009 einen Nebenwohnsitz in Wien angemeldet hat und dem Akt keine Hinweise zu entnehmen sind, dass die Behauptung der Beschwerdeführerin…
…Ausschließungsgrund hinzukommt, gewährt, sodass also grundsätzlich ein entsprechender Anspruch, je nach dem Eintritt von Änderungen in der Sach- und/oder Rechtslage, von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein kann. Aus der Judikatur des VfGH (vgl. etwa VfGH 10.12.2007, B 700/07), sowie…
…von € 460 sowie einem Kredit, der abzubezahlen ist, gerade so mit dem verfügbaren Einkommen über die Runden kommt. Die Lebensumstände der Beschwerdeführerin würden eine außergewöhnliche Lebenssituation darstellen und an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen als Alleinerzieherin und Teilzeitbeschäftige wäre erkennbar, dass sie seit vielen Jahren…
… Folgende beantragten bzw. in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung: -- Stellungnahme zu Vorgutachten: Keine Änderung zum aktenmäßigen Vorgutachten 12 10 2018 GdB liegt vor seit: 03/2006 Begründung - GdB liegt rückwirkend vor: lt. vorliegenden Befunden Frau ***Bf1*** ist voraussichtlich dauernd…
…Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu wählen. Für den Begriff des ordentlichen Wohnsitzes sei zum einen ein tatsächliches Moment - die Niederlassung einer Person an einem Ort - und zum anderen ein…
…26/2014 keine Änderung. Überdies hat die belangte Behörde auf den vorliegenden Sachverhalt im angefochtenen Bescheid ohnedies die Fassung BGBl. Nr. 267/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2009 angewendet, da der Besteuerungszeitraum der angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheide die Monate 08-12/2011 und 01…
…Besteuerung verzichten, weil bereits eine unrichtige Besteuerung in einem anderen Land erfolgte. Nach § 119 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die…
…obersten Rechtsträger um einen mit § 1 vergleichbaren Rechtsträger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland handelt, den Namen und den Sitz des Rechtsträgers, die Rechtsform, die der Stammzahl und dem Stammregister entsprechenden Identifikatoren sowie den Anteil an Aktien, Stimmrechten oder die Beteiligung des…
…für die "Änderung des Ehepaktes vom 24.8.2021" Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG 1957 in Höhe von € 60.979,40 (2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen in Höhe von € 3.048.969,95) fest…
…Der Familienleistungsanspruch des in Österreich erwerbstätigen Familienteils (hier: des Vaters) wird nach § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 iVm. Art. 67 VO 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO 987/2009 durch den vorrangigen Familienleistungsanspruch des in einem anderen Mitgliedstaat der…
…Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen vorbehaltlich der Art. 16, 18 und 19 Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, sei denn, dass die Arbeit in dem anderen Vertragsstaat ausgeübt wird…
…Jahren eingetreten ist. Die Bf hat mit 18 Jahren geheiratet und zehn Kinder großgezogen, sodass das Fehlen sozialversicherter Tätigkeiten auch im Familienleben der Bf oder in anderen, nicht krankheitsbedingten Ursachen - laut Vorlageantrag im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (siehe UFS 8.10.2007, RV/2727…
…anderen Kindern abgewichen ist. Bei einer Verhaltensstörung, die nicht wesentlich vom Verhalten anderer Kinder abweicht, kann nicht von einer Verhaltensstörung ausgegangen werden, die einen Behinderungsgrad von 50 v.H. erreicht. Ein voll- oder teilstationärer Aufenthalt an einer Kinderpsychiatrie oder in einem heilpädagogischen Zentrum wegen der…
…um eine nähere Darstellung Ihrer Lebensumstände an der angegebenen deutschen Adresse (Freunde, Arbeit, gesellschaftliches Leben etc.). 3. Des Weiteren sind zur Sachverhaltsabklärung anzugeben, wann, von wem und wo das strittige Fahrzeug (Vw Golf) gekauft wurde und sind vorzulegen: - der Zulassungsschein - der Kaufvertrag über den Fahrzeugkauf…
…und privaten Lebensumstände (insbesondere der häufig wechselnden Arbeitsorte während meines gesamten bisherigen Berufslebens) erlaubt es nicht, eine Änderung der Entscheidung über die Lage meines Familienwohnsitzes sowie die (Un)Zumutbarkeit seiner Verlegung zu rechtfertigen. 2. Gesetzwidrige und unzureichend begründete Ermessensausübung Vor dem Hintergrund der vorgenannten Punkte…
…jedoch der Tatbestand des § 1 Z 3 NoVAG (widerrechtliche Verwendung) zum Zeitpunkt April 2011 nicht erfüllt. 76. Es stellt sich somit die Frage, ob das Bundesfinanzgericht wegen einer allenfalls gegebenen Sachidentität die Abgabe mit verringerter Bemessungsgrundlage für einen geänderten Entstehungszeitpunkt im Wege einer Abänderung des…