…die eheliche Lebensgemeinschaft sei seit mindestens einem halben Jahr aufgelöst, Ermittlungen darüber, ob der Beschwerdeführer mit seiner Ehegattin im gemeinsamen Haushalt lebte, nicht schlechterdings entbehrlich macht. Im vorliegenden Fall kann daher die Begründung des Beschlusses über die einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG nicht als alleiniger…
…(im Ablebenfall ihre Erben) bezugsberechtigt. Obwohl die Übertragung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag bereits vor Abschluss der Vereinbarung gemäß § 55a EheG erfolgte, besteht ein wirtschaftlicher und kausaler Zusammenhang mit der Schuldübernahme der Bf., da es sich bei der gegenständlichen Lebensversicherung um den Tilgungsträger für den…
…08, 0204-F/03), dass Aufwendungen, die aus einem Scheidungsvergleich iS des § 55a EheG erwachsen, das Merkmal der Zwangsläufigkeit fehlt. Die freiwillige Übernahme der Belastung wird im übrigen vom Bf. selbst betont. Die Übernahme der Zahlungsverpflichtung stellt sich daher als Folge eines freiwilligen Verhaltens, nämlich…
…2012 legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor, in der die Streitpunkte mit "Ist bei gegenständlicher Vereinbarung gemäß § 55a Ehegesetz, die – abgesehen von Einrichtungsgegenständen – lediglich der Aufteilung des Liegenschaftsvermögens dient, in der wechselseitigen Übertragung von Liegenschaften ein Tausch zu sehen und…
…2012 legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor, in der die Streitpunkte mit "Ist bei gegenständlicher Vereinbarung gemäß § 55a Ehegesetz, die – abgesehen von Einrichtungsgegenständen – lediglich der Aufteilung des Liegenschaftsvermögens dient, in der wechselseitigen Übertragung von Liegenschaften ein Tausch zu sehen und…
…und Rechtsgebühren, Rz 2 zu § 33 TP 20 GebG mit zahlreichen Judikaturhinweisen). Scheidungsfolgenvereinbarungen gem. § 55a Abs. 2 EheG sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich als Vergleich zu werten (vgl. dazu VwGH 19.6.1989, 88/15/0167, und die dort zitierte Vorjudikatur). Da im…
… 55a EheG liegt eine gemäß Abs. 2 der Bestimmung getroffene Vereinbarung zugrunde, in welcher die Verfahrensparteien einvernehmlich u.a. einen vom Bf "ab Rechtskraft der Ehescheidung" monatlich an die Kindesmutter zu leistenden Geldunterhalt von insgesamt 726,- € für die künftig im Haushalt der Mutter lebenden…
…xxx, wurde die Ehe zwischen Frau XXX und dem nunmehrigen Beschwerdeführer (Bf.), Herrn Bf., einvernehmlich gemäß § 55a EheG geschieden. Dieser Beschluss ist bereits am ttmmjjjj in Rechtskraft erwachsen. Gegenstand der vermögensrechtlichen Aufteilung im Rahmen der einvernehmlichen Ehescheidung waren u.a. Investitionen in die im Alleineigentum…
…September 2012 eine gerichtliche Vereinbarung gemäß § 55a EheG (einvernehmliche Scheidung) geschlossen. Im Rahmen der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen verpflichtete sich der Beschwerdeführer ua zur Leistung von Unterhaltszahlungen für die Zweitantragstellerin sowie für die gemeinsamen minderjährigen Kinder und wurde die Betreuung der minderjährigen Kinder bzw die…
…am 11. 2. 2010 ein gerichtlicher Vergleich im Sinne des § 55a EheG geschlossen. Darin wurde bezüglich des ehelichen Wohnhauses, deren Hälfteeigentümerin die Veräußerin war, Folgendes vereinbart: „Die Antragsteller vereinbaren dieses Eigentumsverhältnis bis zum 10.02.2015 aufrecht zu erhalten und entscheiden dann gemeinsam darüber, ob…
…sich dieser ab 1.9.2009 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung an die Beschwerdeführerin in Höhe von 425 €. Diese in Form eines protokollierten gerichtlichen Vergleichs geschlossene Vereinbarung ist ein Exekutionstitel im Sinne der EO (Hopf/Kathrein, Eherecht, § 55a EheG, Rz 10). Der Vergleich gehört gemäß …
…unserer Ehe bereits gegeben. Demgemäß haben sich Frau F und ich in der Vereinbarung vom 28.3.2007 darauf geeinigt, dass für den Fall, dass auch nur einer der Vertragspartner dem anderen gegenüber den Wunsch auf Einbringung eines gemeinsamen Antrages auf Ehescheidung gem § 55a EheG…
…die sich als Folge einer Ehescheidung im Einvernehmen nach § 55a Ehegesetz darstellen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG sein, weil sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Eheteil aus freien Stücken entschlossen…
…aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Nach dem aktenkundigen Beschluss über die Scheidung im Einvernehmen (§ 55a Ehegesetz) des Bezirksgerichtes Graz, vom 14. Juli 2005 hat sich der Bf als Zweitantragsteller im Vergleich vom 14. Juli 2005 unter Pkt 1.) "Ehegattenunterhalt" ua. "mit Wirkung 1…
…die in Folge einer einvernehmlichen Ehescheidung nach § 55a EheG anfallen, keine außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 EStG 1988 sein können, da sie in jedem Fall auf ein Verhalten zurückgehen, zu dem sich sowohl der eine als auch der andere Ehepartner aus freien Stücken entschlossen…
…KBGG ermittelten Teiles des insgesamt ausgezahlten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde führte der Beschwerdeführer durch seinen Vertreter auszugsweise aus: „Die Ehe der Kindeseltern wurde durch Beschluss … vom 24.9.2007,…, im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden…
…an ganz anderen, insbesondere mit den bisherigen und künftigen Lebensverhältnissen der Ehegatten im Zusammenhang stehenden Umständen zu orientieren hat. An diesen Anordnungen des Gesetzes hat auch die Beurteilung solcher Ausgleichszahlungen anzusetzen, die im Sinne des § 55a Abs. 2 EheG vertraglich vereinbart werden. Bei den in…
…Grundbuch EZ bei aufrechter Ehe gemeinsam angeschafft (Kaufvertrag vom 20.08.1999). Laut Punkt 3 des dem Finanzamt mit E-Mail vom 10.07.2019 vorgelegten, bei der Tagsatzung am 16.12.2008 geschlossenen, gerichtlichen Vergleiches im Sinne des § 55a EheG handelt es sich bei…
…Mit Eingabe vom 26. Mai 2026 verzichtete die belangte Behörde darauf. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Aus dem vor dem Bezirksgericht am 5. September 1996 zwischen ursprUnterhaltszahler und Bf1 gemäß den §§ 55 a Ehegesetz, 222 Abs. 1 AußStrG abgeschlossenen (Scheidungs)Vergleich: "I. Der Erstantragsteller, urspruenglichUntzahler…
…alle wie auch immer gearteten Ansprüche der Ehepartner mit Unterzeichnung des Vergleichs geregelt und verglichen sind und damit nichts mehr offen bleibt. Dies entspricht auch der Intention des § 55a EheG, demzufolge alles zwischen den Ehepartnern geklärt ist, damit die Ehe im Einvernehmen geschieden werden kann…