…2007/15/0025, bezüglich Nutzungsrechte an mehreren Appartements). Im vorliegenden Fall ist daher festzuhalten, dass es sich bei der Vermietungstätigkeit der Bf. in Ansehung der beiden in dem beschwerdegegenständlichen "Jahrhundertwendhaus" gelegenen Wohnungen um eine kleine Vermietung handelt, bei der diese beiden Wohneinheiten, obgleich diese in…
…bei den gegenständlichen Vermietungen sogenannte "kleine Vermietungen" vorgelegen haben besteht eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis auch von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt auch diesbezüglich nicht vor. Dass bei einer "kleinen Vermietung" eine Betätigung…
…Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei), nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum ("kleine Vermietung") unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht, es steht auch kein Vorsteuerabzug zu (ständige Rechtsprechung des VwGH, zuletzt VwGH 21.4.2023…
…durchgeführten mündlichen Verhandlung, und den im Abgabeninformationssystem, dem Zentralen Melderegister und in der Grundstücksdatenbank gespeicherten Daten. Strittig ist im vorliegend Fall allein die Rechtsfrage, ob eine sogenannte "große" oder "kleine" Vermietung vorliegt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Unternehmer ist, wer eine…
…Laudacher EStG, 2019, § 2 Rz 267). Es handelt sich gegenständlich um ein Haus mit zwei Wohneinheiten und ist eindeutig unter den Begriff kleine Vermietung zu subsumieren. Fallen im Rahmen einer kleinen Vermietung Verluste an so ist Liebhaberei zu vermuten, sofern nicht gemäß § 2 Abs. 4…
…§ 188 BAO aus. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass weiterhin Ungewissheit bezüglich der Erfolgsaussichten der Vermietungstätigkeit bestehe. Für die Frage ob Liebhaberei vorliege, sei die Kenntnis der wirtschaftlichen Entwicklung künftiger Jahre, insbesondere das Zutreffen der Umsatz- und Zinsentwicklung laut Prognoserechnung von Bedeutung. 3…
…von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Generell fällt die Vermietung von zwei Eigentumswohnungen unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO ("kleine Vermietung"), wobei jede Wohnung für sich eine organisatorisch in…
…b), wenn dieser ausführt: „Der VwGH hat die vielfach insbesondere aus europarechtlichen Aspekten diskutierte Frage, ob eine – an sich unternehmerische Betätigung, wie sie die `kleine Vermietung` zweifellos darstellt – dennoch umsatzsteuerlich unbeachtlich sein kann, wohl endgültig gelöst“. Und (B. Renner) sinngemäß weiter: Die österreichische Regelung finde…
…0107, in die vom Finanzamt zitierte frühere Rechtsprechung einordnet. Insbesondere ist es nach Überzeugung des Senates unklar, ob und mit welcher Begründung eine kleine Vermietung, die grundsätzlich markt- und gesetzeskonform gestaltet ist, nicht auch unter Berufung auf Gemeinschaftsrecht als umsatzsteuerlich relevant zu beurteilen ist. Diese…
…………………….AfA……....10.132,59 € (AV des Prüfers vom 22.10.2013) Die Gesellschafter der Bf kauften das Ferienhaus zum Zwecke der touristischen Vermietung. Gleichzeitig schlossen die Gesellschafter der Bf einen Vertrag mit einer Betreiberin…
…2. Auflage, TZ 221). Mit dem Gästevermittlungs- und Betriebsführungsvertrag vom September 2011 mit der zweiten Betreiberin änderte sich die Vermietungstätigkeit der Bf wesentlich: Der neue Betreiber hielt seine Zusagen, zum Unterschied vom ersten, zahlungsunfähigen Betreiber ein. Der neue Betreiber garantierte der Bf zum Unterschied vom…
…2 Z 3 LVO fällt, im Regelfall also um die Vermietung von Zinshäusern. Die „kleine“ Vermietung umfasst demgegenüber Objekte, die im Regelfall auch der Eigennutzung dienen können, wie zB Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, aber auch Miteigentumsanteile an einem Vermietungsobjekt, wenn damit qualifizierte Nutzungsrechte verbunden sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Ri über die Beschwerde der Bf, Vermietungsgemeinschaft, Adr1, vertreten durch Dr. STB, Steuerberatung GmbH, Adr2, vom 13.07.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 21.05.2015 und 28.05…
…Entscheidungsgründe (1) Der Beschwerdeführer (Bf.) war in den Streitjahren Eigentümer eines Ferienappartements. Strittig ist, ob die verlustträchtige Vermietung (Verpachtung) dieses Appartements eine steuerlich beachtliche Einkunftsquelle bzw. eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit iSd. UStG 1994 darstellt. (2) Mit Bauträgervertrag vom 8.12.2005 erwarb der…
…zweifelsohne eine Betätigung iSd. § 1 Abs. 2 Z 3 LVO (Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen) vor (so genannte „kleine Vermietung“). Die auf Grund der erzielten Verluste von Gesetzes wegen bestehende Liebhabereivermutung könnte sohin nur durch eine geeignete Prognoserechnung widerlegt werden. Dies ist den Bf. mit der von…
…der Einkunftsquelle bei der Liebhabereibeurteilung einer Vermietung nicht zu berücksichtigen sind (s. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 530, mwN; so auch Rz 35 der LRL 2012). In Anbetracht der dargestellten Sach- und Rechtslage ist die von der Bf. betriebene "kleine Vermietung" ertragsteuerlich als Liebhaberei zu…
…Verluste (Werbungskostenüberschüsse) auf, so ist Liebhaberei anzunehmen. Dies gilt ua. für die (hier in Frage stehende) Vermietung einer Eigentumswohnung (§ 1 Abs. 2 Z 3 LVO; „kleine Vermietung“). Die Anerkennung einer derartigen Betätigung als Einkunftsquelle setzt gemäß § 2 Abs. 4 LVO voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger…
…Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstehen. Die in der genannten Bestimmung angeführten "Eigenheime, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten" ("kleine Vermietung") sind Wirtschaftsgüter, die sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für die Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignen (VwGH 23.9.2010…
…b), wenn dieser ausführt: „Der VwGH hat die vielfach insbesondere aus europarechtlichen Aspekten diskutierte Frage, ob eine – an sich unternehmerische Betätigung, wie sie die `kleine Vermietung` zweifellos darstellt – dennoch umsatzsteuerlich unbeachtlich sein kann, wohl endgültig gelöst“. Und (B. Renner) sinngemäß weiter: Die österreichische Regelung finde…
…nicht zu einer Qualifizierung als "kleine Vermietung" führen, da eine schrittweise Errichtung bei Bauprojekten dieser Größenordnung üblich sei. Gegen die Begründung der Betriebsprüfung zur Trennung des Mietobjekts in zwei separate Beurteilungseinheiten ["Die Beurteilungseinheit für Liebhaberei bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei im Allgemeinen das…