…Belastung § 34. […] (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." 3…
…1988 lautet: "(8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Die Verordnung des…
… 34 Abs. 8 EStG gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. § 2 Abs.3 der oben zitierten VO bestimmt, das Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km als nicht…
…Abs. 8 EStG 1988 lautet: „(8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt…
…8 EStG bestimmt: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt." Die zu dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2,3und4 in der Beschwerdesache A, Adr , über die Beschwerde vom 11.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Innsbruck vom 19.03.2018, SV-Nr, betreffend Rückforderung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 26.7.2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 25.7.2022, Ordnungsbegriff ***5***, womit der Antrag vom 9.6.2022 auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 03.09.2019, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, vom 26.08.2019, betreffend Abweisung des Antrages auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2022 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. September 2022 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Monate April 2021 bis Juni…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vertreten durch Ing. Mag. Hamza Ovacin, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Stadtstraße 33, vom 27.8.2017, Postaufgabe am 2.9.2017, gegen den Bescheid des Finanzamts Neunkirchen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamt FA vom 05.08.2013 zu VNR, betreffend Rückforderung im Zeitraum April 2012 bis Mai 2013 zu Unrecht für das Kind Kler bezogener Beträge an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senat im Beisein der Schriftführerin S., in der Beschwerdesache Bf., gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des FA, vertreten durch V., in der Sitzung am 23. Februar 2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht und begründete dies damit, dass auch im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Mit Schriftsatz vom 5. Oktober 2011 wurde Beschwerde eingebracht und wie folgt begründet: Der Sohn unseres Mandanten, Herrn Vor-Zuname, besucht seit September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schwab & Partner Steuerberater GmbH, Evangelische Kirchengasse 7/5, 7400 Oberwart, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.6.2014, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Juli bis September 2013, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache der Berufungswerberin B, über die Berufung vom 9. Juni 2011 in der Fassung des Vorlageantrages vom 22. September 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA ****** vom 6. Juni 2011, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 18. Dezember 2019, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 27. November 2019, betreffend Rückforderung von für ***T...[Tochter]*** bezogenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***[1]*** ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vom 16. 8. 2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling, 2500 Baden, Josefsplatz 13, vom 9. 8. 2019, womit der Antrag vom 21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 25.11.2019, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, vom 08.11.2019, betreffend Abweisung des Antrages auf…
… 34 Abs. 8 EStG 1988 auf das Fehlen einer entsprechenden Ausbildungsmöglichkeiten im Einzugsbereich des Wohnortes ab. Bei Auslegung des Tatbestandsmerkmals „entsprechende Ausbildungsmöglichkeit“ ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen (VwGH 25.7. 2013, 2011/15/0026). Strittig…