…anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken vor, da diese nach § 2 Abs. 1 keinen Betrieb gewerblicher Art begründen, Agrargemeinschaften des privaten Rechts mit derartigen Überlassungen allerdings der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Der Zweck dieser Vorschrift zielt somit darauf ab, Agrargemeinschaften des öffentlichen Rechts mit Agrargemeinschaften in…
…von den Endabnehmern ist die Bf. als fiktiver Betrieb gewerblicher Art unternehmerisch tätig. Die Anschlussgebühren unterliegen der Umsatzsteuer und die Vorsteuern für die Errichtung der Wasseranschlüsse sind abzugsfähig. Der Beschwerde ist daher Folge zu geben. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…dass Tätigkeiten im Rahmen einer Vermögensverwaltung zu keinem Betrieb gewerblicher Art führen können, besteht im Umsatzsteuerrecht nach § 2 Abs. 3 fünfter Gedankenstrich. Danach stellt die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften stets einen Betrieb gewerblicher Art dar (sog. fiktiver Betrieb gewerblicher Art)…
…BP - allerdings nur für Veranlagungszeiträume bis 2010 - einräumte, aufgrund der Höhe der vereinbarten Miete jedenfalls vor, sodass auch der Tatbestand der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlichrechtliche Körperschaften als fiktiver Betrieb gewerblicher Art gemäß § 2 Abs. 3 UStG 1994 erfüllt ist. Der Beschwerde war…
…des "ausgegliederten Rechtsträgers" grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Rz 274 der UStR fallen. Zu berücksichtigen ist, dass sowohl der Badeseebetrieb als Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 als auch der Kanalisationsbetrieb (fiktiver Betrieb gewerblicher Art) in den Unternehmensbereich der Gemeinde fallen (§ 2 Abs…
…Mit der verbleibenden Tätigkeit, wie der Errichtung von Hausanschlüssen, habe die Gemeinde für Zwecke der Umsatzsteuer einen fiktiven Betrieb gewerblicher Art geführt. An ihrem gesetzlichen Auftrag (bei der Wasserversorgung ging es um eine Tätigkeit, zu der die Gemeinde verpflichtet war) habe sich dadurch nichts geändert…
…Mit der verbleibenden Tätigkeit, wie der Errichtung von Hausanschlüssen, habe die Gemeinde für Zwecke der Umsatzsteuer einen fiktiven Betrieb gewerblicher Art geführt. An ihrem gesetzlichen Auftrag (bei der Wasserversorgung ging es um eine Tätigkeit, zu der die Gemeinde verpflichtet war) habe sich dadurch nichts geändert…
…bereits mangels Bemessungsgrundlage nicht in Betracht. Für einen solchen Betrieb sei auch kein fiktiver Gewinn in Höhe der Kostenersparnis anzusetzen, zumal Betriebe gewerblicher Art ex lege nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet wären und dieser Grundsatz gleichermaßen auf Selbstversorgungsbetriebe anzuwenden sei. Demnach wären die erzielten Einnahmenüberschüsse von…
…worden. Gemäß § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 gelte die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) als Betrieb gewerblicher Art. Ein fiktiver BgA liege demnach vor, wenn die betreffende Tätigkeit - würde sie von der Bf. selbst ausgeführt werden - einen BgA begründen würde. Die…
…zB Nächtigungsabgabe, Landes-Kurabgabe, Landes-Rundfunkabgabe, ...). d) Exkurs Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung würden ungeachtet einer inhaltlichen Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art gemäß KStG vorliege, als fiktiver körperschaftsteuerlicher Hoheitsbetrieb (kraft Gesetzes gemäß § 2 Abs. 5 KStG) gelten. Diese Einrichtungen unterlägen auch dann nicht der Körperschaftsteuer, wenn…
…und 4. Teilstrich UStG 1994 idF BGBl I 201/ 1996 gelten Wasserwerke und Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen jedoch stets als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes Für das Streitjahr ist § 11 Abs 1 UStG 1994 idF BGBl I…
… 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988) den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) zuzurechnen. Der Gewinn ist - bei vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften und - bei Betrieben gewerblicher Art (§ 2), die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, nach § 5 des Einkommensteuergesetzes 1988…
… 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988) den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) zuzurechnen. Der Gewinn ist - bei vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften und - bei Betrieben gewerblicher Art (§ 2), die nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, nach § 5 des Einkommensteuergesetzes 1988…
…bei seiner in den Stellungnahmen an das BFG vertretenen Ansicht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist der Teilwert für das im Schenkungswege erworbene, im Frühjahr 1995 in den Betrieb als gewerblicher Grundstückshändler eingelegte unparzellierte Grundstück des Bf. mit einer Gesamtfläche von 6.558 m²…
…der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Liegenschaften sowie der Betrieb sonstiger gewerblicher Unternehmen und der Handel mit Waren aller Art" gewesen. Mit Baubewilligungsbescheid vom 14.3.2006 sei der PS die Baubewilligung zur Errichtung des nunmehr strittigen Wohnobjektes in ***3*** erteilt worden. Diese…
…Jahren in B**** mit den von ihnen privat und von ihm gewerblich genutzten Flächen ebenso keine Einnahmen gehabt, ist darauf hinzuweisen, dass der Entscheidung nur der tatsächlich verwirklichte und nicht ein fiktiver Sachverhalt zu Grunde zu legen ist. Der Wiederaufnahmegrund des Hervorkommens neuer Tatsachen liegt…
…aus Betrieben, deren Unternehmensschwerpunkt(e) im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist. Solche negativen Einkünfte sind mit positiven Einkünften aus dieser Betätigung oder diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen. In den erläuternden Bemerkungen zum SteuerreformG 2000 wird die Bestimmung des §…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe werden in Höhe der Beschwerdevorentscheidung vom 17. Juni 2021 ermittelt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.  …
…1970 und 1. 1. 1979 wurde in den jeweiligen Kundmachungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ein fiktiver Betrieb hinsichtlich seiner Merkmale genau umschrieben. Eine solche Vorgangsweise entspricht dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.3.1964, Zl 2091/60, und dem in der gleichen Sache ergangenen…
…die Hauptfeststellungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1.1.1970 und 1.1.1979 wurde in den jeweiligen Kundmachungen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ein fiktiver Betrieb hinsichtlich seiner Merkmale genau umschrieben. Eine solche Vorgangsweise entspricht dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.3.1964…