…anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken vor, da diese nach § 2 Abs. 1 keinen Betrieb gewerblicher Art begründen, Agrargemeinschaften des privaten Rechts mit derartigen Überlassungen allerdings der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Der Zweck dieser Vorschrift zielt somit darauf ab, Agrargemeinschaften des öffentlichen Rechts mit Agrargemeinschaften in…
…von den Endabnehmern ist die Bf. als fiktiver Betrieb gewerblicher Art unternehmerisch tätig. Die Anschlussgebühren unterliegen der Umsatzsteuer und die Vorsteuern für die Errichtung der Wasseranschlüsse sind abzugsfähig. Der Beschwerde ist daher Folge zu geben. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…2005 wies das Finanzamt die Anträge auf Vergütung der Energieabgaben für die Jahre 2002 und 2003 ab und begründete dies damit, dass eine Vermietungstätigkeit keinen Betrieb gewerblicher Art begründe und daher kein Anspruch auf "Energievergütung" bestehe. Mit Schreiben vom 13. April 2005 erhob die Bw…
…Betrieb gewerblicher Art überlassen wird, ist danach zu beurteilen, ob die überlassenen Wirtschaftsgüter dem Nutzenden zumindest die Fortführung eines bescheidenen Betriebes ermöglichen. Vermietet die Gemeinde ein Gebäude ohne Inventar an einen Bäcker und wird die Geschäftseinrichtung von diesem selbst beigeschafft, liegt kein fiktiver Betrieb gewerblicher…
…304), liegt somit in gemeinschaftskonformer Interpretation des § 2 Abs. 3 UStG jedenfalls eine Vermietungstätigkeit und damit ein (fiktiver) Betrieb gewerblicher Art vor. Die Vermietungstätigkeit sei zunächst als unecht steuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG einzustufen. Da die Gemeinde die Umsätze steuerpflichtig behandelt habe…
…304), liegt somit in gemeinschaftskonformer Interpretation des § 2 Abs 3 UStG jedenfalls eine Vermietungstätigkeit und damit ein (fiktiver) Betrieb gewerblicher Art vor. Die Vermietungstätigkeit ist zunächst als unecht steuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG einzustufen. Da die Gemeinde die Umsätze steuerpflichtig behandelt hat…
…gewerbliche Tätigkeiten entfaltet (Sutter in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 2Rz 29, und die dort angeführte Judikatur). Mitunternehmerbeteiligungen können zum Betriebsvermögen eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs. 1 KStG 1988 gehören, in welchem Fall die einzelne Mitunternehmerbeteiligung nicht als ein weiterer ("fiktiver") Betrieb gewerblicher Art…
…gewerbliche Tätigkeiten entfaltet (Sutter in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 2Rz 29, und die dort angeführte Judikatur). Mitunternehmerbeteiligungen können zum Betriebsvermögen eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs. 1 KStG 1988 gehören, in welchem Fall die einzelne Mitunternehmerbeteiligung nicht als ein weiterer ("fiktiver") Betrieb gewerblicher Art…
…gewerbliche Tätigkeiten entfaltet (Sutter in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 2Rz 29, und die dort angeführte Judikatur). Mitunternehmerbeteiligungen können zum Betriebsvermögen eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 Abs. 1 KStG 1988 gehören, in welchem Fall die einzelne Mitunternehmerbeteiligung nicht als ein weiterer ("fiktiver") Betrieb gewerblicher Art…
…Betrieb gewerblicher Art überlassen wird, ist danach zu beurteilen, ob die überlassenen Wirtschaftsgüter dem Nutzenden zumindest die Fortführung eines bescheidenen Betriebes ermöglichen. Vermietet die Gemeinde ein Gebäude ohne Inventar an einen Bäcker und wird die Geschäftseinrichtung von diesem selbst beigeschafft, liegt kein fiktiver Betrieb gewerblicher…
…Entgelte jedoch nur deshalb keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, weil ertragsteuerrechtlich keine Einkünftserzielung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 erfolgt, ist jedoch umsatzsteuerrechtlich ein fiktiver Betrieb gewerblicher Art gegeben (zB bei Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts), kommt es darauf an…
…Entgelte jedoch nur deshalb keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, weil ertragsteuerrechtlich keine Einkünftserzielung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 erfolgt, ist jedoch umsatzsteuerrechtlich ein fiktiver Betrieb gewerblicher Art gegeben (zB bei Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts), kommt es darauf an…
…Entgelte jedoch nur deshalb keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, weil ertragsteuerrechtlich keine Einkünftserzielung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 erfolgt, ist jedoch umsatzsteuerrechtlich ein fiktiver Betrieb gewerblicher Art gegeben (zB bei Vermietung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts), kommt es darauf an…
…mit der Vermietung einer Mehrzweckhalle durch eine Gemeinde besteht mangels Vorliegens eines Betriebes gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1994 iVm § 2 KStG 1988, wenn die konkret ausgeübte Tätigkeit nicht über bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Ein "fiktiver" Betrieb gewerblicher Art im Sinne des …
…dass Tätigkeiten im Rahmen einer Vermögensverwaltung zu keinem Betrieb gewerblicher Art führen können, besteht im Umsatzsteuerrecht nach § 2 Abs. 3 fünfter Gedankenstrich. Danach stellt die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften stets einen Betrieb gewerblicher Art dar (sog. fiktiver Betrieb gewerblicher Art)…
…zuzuordnen, nicht Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund liege in gemeinschaftsrechtskonformer Interpretation des § 2 Abs 3 UStG 1994 jedenfalls eine Vermietungstätigkeit und damit ein fiktiver Betrieb gewerblicher Art vor. Die Vermietungstätigkeit sei zunächst als unecht befreit gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 einzustufen. Da…
…Betrieb gewerblicher Art überlassen wird, ist danach zu entscheiden, ob die überlassenen Wirtschaftsgüter dem Nutzenden zumindest die Fortführung eines bescheidenen Betriebes ermöglicht. Beispiel: Eine Gemeinde vermietet ein Gebäude ohne Inventar an einen Bäcker. Die Geschäftseinrichtung wird vom diesem selbst beigeschafft. Es liegt kein fiktiver Betrieb…
…Bestimmung als Betrieb gewerblicher Art anzusehen, ohne dass eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Energiesteuerrichtlinie gegeben ist (zB fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 2 KStG 1988), kann eine Energieabgabenvergütung ebenfalls nicht gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind fiktive Betriebe gewerblicher Art im…
…Betrieb gewerblicher Art überlassen wird, ist danach zu beurteilen, ob die überlassenen Wirtschaftsgüter dem Nutzenden zumindest die Fortführung eines bescheidenen Betriebes ermöglichen. Vermietet die Gemeinde ein Gebäude ohne Inventar an einen Bäcker und wird die Geschäftseinrichtung von diesem selbst beigeschafft, liegt kein fiktiver Betrieb gewerblicher…
…BP - allerdings nur für Veranlagungszeiträume bis 2010 - einräumte, aufgrund der Höhe der vereinbarten Miete jedenfalls vor, sodass auch der Tatbestand der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlichrechtliche Körperschaften als fiktiver Betrieb gewerblicher Art gemäß § 2 Abs. 3 UStG 1994 erfüllt ist. Der Beschwerde war…