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19 Treffer407 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…dessen bevollmächtigter Vertreter" als zuständige Behörde vorgesehen. Mit der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des § 61 Abs. 4 Z 7 BAO erübrigt sich eine Delegation durch den Bundesminister. Das Finanzamt für Großbetriebe ist daher im Sinne des jeweils einschlägigen Staatsvertrages bzw. einer sonstigen einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

… 108 Abs. 4 BAO in die Frist nicht eingerechnet, sofern das Schriftstück innerhalb der Frist der Post übergeben und auf dem Briefumschlag an die zuständige Behörde mit richtiger Anschrift gerichtet ist (vgl. zB VwGH 29.5.1985, 84/13/0079). Enthält ein Bescheid die Ankündigung…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Verfügung. 3. Vollmachtsbekanntgabe 3.1. Allgemeines Eine Bevollmächtigung wirkt jeweils nur für jenes Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte entweder durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen oder wirksam auf seine Bevollmächtigung berufen hat (vgl. BFG 03.03.2022, RV/7102675/2021 zu einer Bilanzbuchhaltungsgesellschaft; VwGH 28…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…b) der Ausdruck "Österreich" bedeutet die Republik Österreich; c) der Ausdruck "zuständige Behörde" bedeutet: (i) im Fall von Hongkong: den Commissioner of Inland Revenue oder seinen bevollmächtigten Vertreter; (ii) im Fall von Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter; d) der Ausdruck "Unternehmensgruppe"…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1300: In die Genehmigungsdatenbank werden vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten im Sinne des KFG 1967 (das sind die mittels Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigten Generalimporteure sowie die bei den zuständigen Landesregierungen eingerichteten Landesprüfstellen) die Genehmigungsdaten oder die Typendaten…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…zum bevollmächtigten Vertreter nach Absatz 34 stellt die zuständige Behörde eines Vertragsstaats sicher, dass sich die Person schriftlich verpflichtet, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren im Einklang mit den Vertraulichkeitsanforderungen des Abkommens und des anwendbaren Rechts dieses Vertragsstaats zu behandeln. 36. Die zuständigen Behörden…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dieser Datenbank sind für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2007 zugelassen werden, die Genehmigungen dokumentiert. Die Einspeisung der Genehmigungsdaten und Typendaten in die Genehmigungsdatenbank erfolgt durch die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte, die Generalimporteure, die dazu mittels Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Meldepflichten (§ 3 GMSG) Rz 3: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 GMSG hat jedes meldende Finanzinstitut dem Finanzamt, daszuständigen Finanzamt für die Erhebung der Körperschaftsteuer des meldenden Finanzinstituts zuständig ist, für jedes meldepflichtige Konto (vgl. Rz 7 zu § 7 GMSG) von jeder meldepflichtigen Person, die…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Schrift gleichwohl Zeugnis (VwGH 18.11.1991, 90/15/0013). Rz 632: Dient ein Ausweis oder eine Bestätigung nur zur Legitimierung oder zum Beweis gegenüber dem Aussteller bzw. seinen Organen und Bevollmächtigten, liegt keine Bekundung vor. Beispiele: Passierschein, Einlaufstempel auf der für den Einschreiter bestimmten…

KfzBStR 2021Anhang II: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Versehen der Genehmigungsdaten oder Typendaten bestimmter Fahrzeuge oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ausgenommen. § 2. Für das Versehen von Fahrzeugen oder Fahrzeugkategorien mit einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank zuständig sind 1.die Erzeuger des Fahrzeuges oder Fahrgestelles oder deren gemäß § 29 Abs. 2 KFG 1967 Bevollmächtigte und die von diesen Beauftragten, 2.die Unternehmer, die Lieferungen gemäß § 1…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Diese beziehen sich auch auf die Bereiche Geheimhaltung und Datenschutz (Sec. II Rz 6 CRS-Kommentar). Werden die erforderlichen Daten von einem Dienstleister oder einem sonstigen Bevollmächtigten eingeholt, muss das meldende Finanzinstitut einen einfachen Zugang zu diesen Daten haben und diese auch einfach übermitteln können…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Gruppen von Konten angewandt werden. Ein Postlagerungsauftrag undbzw. eine c/o-Adresse gelten nicht als Wohnsitzadresse. Als Postlagerungsauftrag gilt ein Auftrag des Kontoinhabers oder dessen Bevollmächtigten, so lange die Post für den Kontoinhaber aufzubewahren, bis der Auftrag geändert wird (Sec. III Rz 26 CRS-Kommentar…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…für allgemeine Vertretungshandlungen und einem anderen Steuerberater für ein bestimmtes Verfahren, etwa betreffend einen Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO). Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis eines Bevollmächtigten richten sich nach der Vollmacht (§ 83 Abs. 2 BAO). 2.4. Zugelassene Abgabenerklärungen Die Quotenregelung kann grundsätzlich für Abgabenerklärungen gemäß…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…In diesen Fällen ist das FAÖ bzw. das FAG die für die Akteneinsicht zuständige Behörde und richtet sich diese nach den Bestimmungen der BAO. 2.3. Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge Der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) ist eine dem Bundesminister für Finanzen unmittelbar…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…in Österreich steuerlich nicht erfasst sind, müssen vor der Beschaffung der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Die zugrundeliegende OID wurde mit GZ BKA-410.006/0006-I/IKT/2015 vom 13. August 2015 vergeben. 3.3.3. Registrierung der Signatur- bzw…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten Rz 271: Der Begriff des "ständigen Vertreters" wurde im deutschen Rechtskreis entwickelt und ist im Ergebnis unverändert in das österreichische Einkommensteuerrecht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) übernommen worden, sodass bei Erforschung des für die Begriffsauslegung…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung Rz 1740: Der Versicherer (§ 7 Abs. 1 VersStG 1953) oder der Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 und 2 VersStG 1953) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die motorbezogene Versicherungssteuer für den Anmeldungszeitraum…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sind. Enthält beispielsweise eine elektronische Datenbank eines Finanzinstituts alle Informationen über die § 12 GMSG genannten Indizien mit Ausnahme von Informationen über den Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten des Kontoinhabers, ist die Suche in Papierunterlagen auf Informationen über den Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten beschränkt. Ist eine bestimmte der in …

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gemäß § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 1 GebG. 27.3.5.3. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr durch einen Bevollmächtigten Rz 1380: Der Bestandgeber kann einen der nachstehend angeführten Parteienvertreter bevollmächtigen, für ihn die Bestandvertragsgebühr zu berechnen und abzuführen. Parteienvertreter iSd § 33 TP 5 Abs. 5…