…einer Einmalzahlung. Da es sich aber auch nicht um wiederkehrende Leistungen handelt, zählen die "Restmieten" nicht zum Wert, von dem die Gebühr zu berechnen ist. Rz 1294: Annuitätenzahlungen von Genossenschaftern gehören zum Nutzungsentgelt. Der Wert von auf bestimmte Zeit vereinbarten wiederkehrenden Leistungen ist nach § 15…
…wenn sie als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen. Rz 1308: Bei der Höhe der einzubeziehenden Investitionskosten kommt es nur…
…Nennbetrag anzusetzen ist, handelt es sich bei der Verpflichtung zur Reinigung bis zum Lebensende um eine wiederkehrende Leistung, die nach § 16 Abs. 1 BewG 1955 zu kapitalisieren ist. Für die Berechnung des Wertes dieser Leistung kann der Kollektivvertrag einer Reinigungskraft herangezogen werden. Der Barwert ist…
…Leistungen in § 23 GebG (siehe Rz 1151 ff) und die allgemeinen und besonderen Bewertungsvorschriften in § 26 GebG (siehe Rz 1163 ff) wird verwiesen. Rz 1426: Aus verfassungsrechtlichen Gründen sind die Sondervorschriften des § 33 TP 5 Abs. 3 GebG bei Bestandverträgen, wonach für bestimmte wiederkehrende Leistungen…
…annehmen. Zwischen unabhängigen Unternehmen ist es beispielsweise üblich, Einmalzahlungen (zB unter Anwendung einer Bewertungsmethode) oder auch über einen gewissen Zeitraum wiederkehrende Zahlungen zu vereinbaren, wobei letztere als Ratenzahlungen oder als vom Umsatz oder anderen Rentabilitätskennzahlen abhängige (Lizenz-)Zahlungen auftreten können (Z 6.179 OECD-VPL)…
…keiner nachträglichen Gebührenbemessung. Rz 1174: § 26 GebG erklärt die Abzinsungsanordnung des § 15 Abs. 1 BewG 1955 bei der Bewertung von wiederkehrenden Leistungen gebührenrechtlich für unanwendbar. Es ist die jeweilige Summe der einzelnen Jahreswerte maßgeblich, wobei der 18-fache Jahreswert bzw. gegebenenfalls der kapitalisierte Wert nach …
…keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) | Unbestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 3 + einmalige Leistungen | Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einseitigem Kündigungsverzicht…
…keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit (ohne beidseitigen Kündigungsverzicht) | Unbestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X 9 + einmalige Leistungen | Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einseitigem Kündigungsverzicht…
…Ablauf dieser Zeit von jedem der beiden Vertragsteile oder auch nur von einem von ihnen beliebig aufgelöst werden kann, ist in seiner Dauer unbestimmt. Rz 1335: Bei Bestandverträgen mit unbestimmter Dauer sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem dreifachen Jahreswert zu bewerten (§ 33 TP 5 Abs…
…um in den Genuss der Sache zu kommen. Das Entgelt kann in Einmalleistungen, als auch in wiederkehrenden Leistungen bestehen. Rz 1464: Wenn das Entgelt nicht in einem bestimmten Geldbetrag besteht, ist der Wert desselben gemäß § 26 GebG nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 zu ermitteln…