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GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wo für die Durchführung der Geschäftstätigkeit wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Zur Bestimmung des tatsächlichen Ortes der Geschäftsleitung müssen von Kontoinhabern alle maßgeblichen Tatsachen und Umstände berücksichtigt werden. Ein Rechtsträger kann mehrere Orte der Geschäftsleitung haben, aber er kann nur einen Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung zu…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe Abschnitt 2.4. 2.1.2.7. Rechtsmittelverzicht Eine trotz Rechtsmittelverzichts eingebrachte Beschwerde ist unzulässig. Die Möglichkeit, den Bescheid hinsichtlich der Fälligkeit einer festgesetzten Abgabe anzufechten, bleibt…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Beispiel: Ein österreichisches Kunststoffunternehmen unterhält eine Betriebsstätte in der Slowakei, in der wesentliche Teile der Forschung und der Produktion erfolgen. Beide Unternehmensteile nehmen das operative Management hinsichtlich der Forschung und Entwicklung wahr und treffen aktiv Entscheidungen für das Risikomanagement des Entwicklungsprojekts (siehe dazu auch AOA…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…der jeweiligen natürlichen Personen als Mitglieder des Kollegialorgans führen. Beispielsweise können besondere Rechte des Vorsitzenden eines Aufsichts- oder Beirates zur Kontrolle dieser Person führen, wenn letztlich wesentliche geschäftliche Entscheidungen (zB im Hinblick auf die Bestimmung von Begünstigten oder die Festsetzung der Art und Höhe der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…hinsichtlich des Umfangs der von der Vereinbarung umfassten Anteile vor, weshalb auch Nominee-Vereinbarungen, die sich auf Anteile von 25% oder weniger an einer Gesellschaft beziehen, als Nominee-Vereinbarung iSd § 2a WiEReG anzusehen sind. Eine faktische Untergrenze kann sich in wenigen Ausnahmen lediglich aus der…

VPR 2021 Rz 121–1241.3.3.2. Cash-Pooling
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…strategisches Liquiditätsmanagement). Die T-GmbH betreibt auch einen Cash-Pool und ist verantwortlich für alle Entscheidungen hinsichtlich der Investition von allfälligen Überschüssen bzw. der Finanzierung von Fehlbeträgen. Sie setzt die konzerninternen Zinssätze fest und trägt das Risiko in Hinblick auf die Differenz zu den Zinssätzen…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…oder teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht stets durch Bescheid zu entscheiden (VwGH 17.3.2016, Ro 2014/11/0012; VwGH 21.12.1989, 87/17/0021). Die Entscheidung darüber hat möglichst zeitnah zu erfolgen. Aus dem Bescheid hat sich zu ergeben, hinsichtlich welcher Aktenteile dem Antrag…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…oder auf die historischen Anschaffungskosten zurückzugreifen. Wesentlich ist nur, dass für das Gesamtunternehmen stets nur eine Bewertungsmethodik einheitlich zur Anwendung gelangt (AOA Report 2008 Z I/144). Rz 304: Für die Bewertung der wesentlichen Unternehmensrisiken enthält der AOA light keine Vorgaben. Unternehmen sind daher berechtigt…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Zuordnung von Risiken und Wirtschaftsgütern notwendigen wesentlichen Mitarbeiterfunktionen ausgeübt werden; lediglich das die Betriebsstätte begründende Wirtschaftsgut wäre der Betriebsstätte zuzuordnen. Dementsprechend kann der Betriebsstätte lediglich wenig oder gar kein Gewinn zugerechnet werden (AOA Report 2008 Z I/95). Sofern die Betriebsführung der Maschine (des Servers)…