…3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…
…gekündigt bzw. wesentlich neuverhandelt werden. Bei der Analyse der Fremdvergleichskonformität der Bedingungen der Vertragskündigung bzw. -neuverhandlung wie auch bei der Bestimmung der Konzerngesellschaft, die die damit einhergehende Entschädigung zu leisten hat, sind das Funktions- und Risikoprofil sowie die Verhandlungspositionen aller beteiligten Konzerngesellschaften zu berücksichtigen. Dabei…
…Scheingeschäftsführer muss wesentliche Entscheidungen im Sinne einer im Hintergrund agierenden Person treffen. Grund für die Kontrolle können finanzielle Gründe (Honorar für die Wahrnehmung der Funktion als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) aber auch die Androhung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz oder von körperlicher Gewalt gegen den…
…Der stille Gesellschafter ist also weder am Vermögen, noch an der Geschäftsführung, sondern nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Ein stiller Gesellschafter ist daher kein wirtschaftlicher Eigentümer eines Rechtsträgers. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft sind dem Gesellschafter entgegen den rechtlichen Vorgaben zusätzlich umfangreiche…
…Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern…
…sich aus diesem von § 39 Abs. 2 erster Satz GmbHG abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse ergeben, und das Anteilsbuch über die Unternehmenswert-Anteile oder ein anderer Nachweis über die Anteile der Unternehmenswert-Beteiligten, zu übermitteln, sofern Unternehmenswertanteile bestehen. 7.2.3.5 Privatstiftungen gemäß § 1 PSG …
…als 10% am Investmentfonds beteiligt sein (wesentlich beteiligte Anteilinhaber), so sind neben der Ansässigkeitsbestätigung des Investmentfonds auch eine Ansässigkeitsbestätigung dieser signifikanten Anteilinhaber, sowie ein Nachweis darüber, in welchem Ausmaß die österreichischen Kapitalerträge diesen Anteilinhabern zugehen, erforderlich. Eine Schätzung ist für wesentlich beteiligte Anteilinhaber nicht zulässig.…