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6 Treffer556 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Absicht der Verschleppung einer bei ihm anhängigen Angelegenheit unrichtige Angaben gemacht worden sind (§ 112a BAO). 3.38.1.4. Verspätungszuschlag Rz 180: Zuständig für die Verhängung von Verspätungszuschlägen ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung jener Abgabe zuständig ist, für welche die Abgabenerklärung einzureichen ist (…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…damit nicht aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Änderungen eine unrichtige Meldung abgegeben wird. Mit der Retournierung des vom Klienten firmenmäßig gefertigten standardisierten Formulars "Auftrag zur Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer" kann der Vorgang der Überprüfung jedenfalls als abgeschlossen betrachtet werden. Da der Zeitpunkt der jährlichen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Schutzwürdigkeit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gleichzusetzen sind. Zu beachten ist, dass nur die Übermittlung von vollständigen Aktenvermerken zulässig ist. Ein vollständiger Aktenvermerk hat folgende Angaben zu enthalten: 1.Datum und Ort der Einsichtnahme, 2.Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Unterschrift der die Einsicht vornehmenden Person, 3.genaue…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014). Das garantiewerbende Unternehmen versichert an Eides statt, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreu und vollständig gemacht werden. Das garantiewerbende Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben (§§ 146 f Strafgesetzbuch 5…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991) B.8.1. Änderung der Bemessungsgrundlage Rz 1100: § 8 NoVAG 1991 nimmt nur Bezug auf steuerpflichtige Lieferungen und erstreckt sich nur auf Lieferungen gemäß § 1 Z 1 und § 1 Z 4 NoVAG 1991. Änderungen des gemeinen Wertes…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Bei unrichtiger Selbstberechnung ist nach den Vorschriften der §§ 201 und 202 BAO vorzugehen. D.6.4. Aufzeichnungsverpflichtung Rz 1745: Der Versicherer oder der Bevollmächtigte ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlage ihrer Berechnung im Inland Aufzeichnungen zu führen. Diese müssen alle Angaben enthalten…