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InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 Auslands-KESt VO 2012 ermöglicht die Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer unmittelbar auf die KESt, unabhängig vom DBA. Der Anrechnungsbetrag ist jedoch doppelt begrenzt. Dieser darf weder den Betrag der ausländischen Quellensteuer noch 15% der Beteiligungserträge abzüglich der darauf auf Fondsebene entfallenden Aufwendungen übersteigen. Rz…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…für Finanzen, allerdings ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht zumutbar ist und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet ist. Diese Erleichterungen betreffen: Umsätze im Freien Umsätze in unmittelbaren Zusammenhang mit Hütten, wie insbesondere in Alm-, Berg…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…und ähnliche Vereinbarungen); Beteiligungen (darunter börsengehandelte und nicht börsengehandelte Termingeschäfte und Optionen) an Wertpapieren, Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften, Swaps; und Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge. Gemäß § 60 Abs. 2 GMSG erfasst der Ausdruck allerdings keine nicht fremdfinanzierten unmittelbaren Beteiligungen in Immobilien oder physische Güter (zB Weizen, Gold…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bzw. Befreiungen bei juristischen Personen ergeben, zB: Beteiligungserträge sind bei juristischen Personen grundsätzlich steuerbefreit, damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem eingekauften Ertragsausgleich von steuerfreien Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sich beim Anteilseigner um eine in Österreich ansässige Gesellschaft, sind Aufwendungen für Shareholder Activities grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (insb. Beteiligungserträgen gemäß § 10 KStG 1988) wird bei Aufwendungen für Shareholder Activities (insb. bei den in Rz 103 aufgezählten Aufwendungen)…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…beizulegen: a)genaue Angaben zu etwaigen von den Personen, die den Antrag gestellt haben oder unmittelbar von dem Fall betroffen sind ("betroffene Personen") eingelegten Rechtsbehelfen oder eingeleiteten Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den für den Fall relevanten Sachverhalten, sowie b)eine schriftliche Erklärung der betroffenen Personen…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, und keine Genehmigung gemäß Art. 5 der OGAW-RL benötigt. Rz 75: Fehlt einem Organismus…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…§ 16b ff) im Jahr 2021 wurden ergänzend zwei Modelle von Energiegemeinschaften geschaffen, die eine Beteiligung an der Energiewende ermöglichen und das Energiesystem dezentralisieren sollen. Rz 102: Gemäß § 111 Abs. 8 ElWOG 2010 ist die Mitgliedschaft mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage an mehr als einer gemeinschaftlichen…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Immobilienfonds die Immobilie direkt halten. Erträge und Aufwendungen sowie die Wertschwankungen der Immobilien sind unmittelbar dem Immobilienfonds zuzurechnen. In der Vermögensaufstellung des Rechenschaftsberichtes (§ 13 Abs. 2 ImmoInvFG) ist die Immobilie und nicht die Beteiligung an der Grundstücksgesellschaft auszuweisen. Ausschüttungen aus ausländischen Grundstücksgesellschaften an den…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in der Lage, kraft des Ausmaßes seines Anteilbesitzes unmittelbar auf die Erzielung der Immobilienerträge Einfluss auszuüben, so ist er in wirtschaftlicher Betrachtung auf Abkommensebene wie ein Miteigentümer des Immobilienbesitzes anzusehen. Die Beteiligung am Immobilienfonds ersetzt in diesen Fällen den direkten Besitz der Liegenschaft. Unter diesen…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…1988 nicht abzugsfähig, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (Beteiligungserträgen) gegeben ist (Rz 102). Beispiel: Eine österreichische Muttergesellschaft übernimmt für die Gewährung eines Kredits durch eine österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen gegenüber dieser Großbank. Aufgrund der…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

… ein Verwahrkonto; im Fall eines Investmentunternehmens iSd § 59 GMSG (Rz 57) Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen am Finanzinstitut (zB im Rahmen eines Organismus für gemeinsame Anlagen, Anlagefonds, Indexfonds, privaten Beteiligungsfonds, Hedgefonds, Risikokapitalfonds, Leveraged buyout Fonds sowie ähnlicher Investment-Instrumente, die das Investieren bzw. Reinvestieren in oder das…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…4 Abs. 12 EStG 1988 genannten Einlagen uU in einer gesellschaftsrechtlich nicht gedeckten Art und Weise rückgezahlt werden, ändert nichts am Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (zB Rückzahlung des Stammkapitals unmittelbar nach der Einzahlung durch die gegründete GmbH an den Gesellschafter, VwGH 19.02.1991, 87/14…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…internationale Auslegungsstand, die inländische Kapitalanlagegesellschaft - und nicht den Anteilinhaber - in jenen Fällen als Empfänger und Nutzungsberechtigten der ihr zugehenden Immobilienerträge anzusehen, in denen die Anteilinhaber die Fondsanteile im Streubesitz halten und daher keinen unmittelbaren Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben können (vgl. auch OECD, Tax Treaty…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Todesfall. Als Voraussetzung für die Qualifizierung als begünstigter Altersvorsorgefonds sind zB staatliche Steuerbegünstigungen und Einschränkungen in der Mittelverwendung vorgesehen (vgl. auch Sec. VIII Rz 36 f CRS-Kommentar). Der Begriff des Altersvorsorgefonds mit geringer Beteiligung iSd § 62 Z 2 GMSG wird in § 67 GMSG definiert…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…vor, wenn überwiegende, schutzwürdige Interessen des wirtschaftlichen Eigentümers oder anderer Personen, deren Interessen durch die vollständige Offenlegung des Urkundeninhaltes unmittelbar betroffen wären oder sein könnten (zB in der Urkunde genannte Personen oder Organe der involvierten Rechtsträger), der Übermittlung der Urkunde entgegenstehen. Dabei ist es unerheblich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Nominator/Treugeber) direkt hält. Da dem Dritten das Treugut aufgrund der entsprechenden Vereinbarung unmittelbar zurechenbar ist, ist dieser auch direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Zusätzlich ist aber auch der Nominee (Treuhänder) als zivilrechtlicher Eigentümer aufgrund des Haltens eines ausreichenden Anteils, einer ausreichenden Beteiligung, ausreichender Stimmrechte oder sonstiger…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung kommt es nicht an. Veränderungen der Innenfinanzierung um das unternehmensrechtliche Jahresergebnis (siehe dazu Abschnitt 3.1.) sowie Bereinigungen der Innenfinanzierung (siehe dazu Abschnitt 3.4.) erfolgen idR stichtagsbezogen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Vornahme einer offenen Ausschüttung bzw einer Einlagenrückzahlung setzt…