…die bestimmte Dauer von weniger als 3 Jahren (zB 2 Jahren) geschlossen, der aber von einem der Vertragspartner jederzeit gekündigt werden kann, so liegt grundsätzlich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit vor. Bemessungsgrundlage wäre das dreifache Jahresentgelt. Da der Vertrag jedoch keinesfalls 3 Jahre dauern kann…
…als Vertrag auf unbestimmte Zeit zu sehen. Bemessungsgrundlage ist somit der siebenfache Jahreswert. 27.3.2.2.5. Immerwährende Dauer Rz 1347: Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, bei denen ungewiss ist, ob und wann sie in absehbarer Zeit eintreten …
…Kündigungsfrist kündigen | Unbestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit; ein Vertragspartner verzichtet auf sein Kündigungsrecht und der andere Vertragspartner kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB § 30 Abs. 2 MRG, außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über…
…einer bestimmten Kündigungsfrist kündigen | Unbestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit; ein Vertragspartner verzichtet auf sein Kündigungsrecht und der andere Vertragspartner kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren…
…einseitigen Kündigungsverzicht bleibt der Vertrag ein solcher auf unbestimmte Dauer, wenn der andere Vertragsteil den Vertrag jederzeit durch Kündigung auflösen kann, es sei denn, dass durch die einseitige Kündigung nicht beide Vertragsteile von ihrer Verpflichtung zur Leistung für die Zeit nach der Vertragsauflösung befreit sind. …
…Pachtzins) auf eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen wird, wobei die Gebrauchsüberlassung jedoch auch mit unbestimmtem Endtermin erfolgen kann. Rz 1282: Eine Vereinbarung, durch die eine Sache auf unbestimmte Zeit gegen Zahlung eines einmaligen Betrages - auch wenn dieser in Raten entrichtet wird - zum Gebrauch überlassen…
…enthält § 33 TP 5 GebG eine weitere Abweichung von den Vorgaben des Bewertungsgesetzes 1955. Die Bewertung wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit Bestandverträgen (Mietverträgen, Leasingverträgen usw.) zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage (Gesamtentgelt) erfolgt im Falle einer Vereinbarung des Vertragsverhältnisses auf unbestimmte Zeit, abweichend vom § 15 Abs. 2…
…zum § 33 TP 5 Abs. 1 GebG (Bestandverträge) sinngemäß (siehe Rz 1290 ff) mit dem Unterschied, dass bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag nicht, wie beim Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG nur das auf drei Jahre entfallende Entgelt die Bemessungsgrundlage bildet, vielmehr ist…
…Ermittlung eines Durchschnitts der Jahresnutzung heranzuziehen ist. IdR wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der Zukunftsprognosen für eine Schätzung des voraussichtlich erzielbaren Durchschnittswertes hinreichend sein. Rz 1298: Wird in einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag vereinbart, dass nach einer bestimmten Dauer ein…
…5 GebG vom dreifachen Jahresentgelt aufgrund seiner unbestimmten Dauer (vgl. VwGH 10.4.2024, Ro 2022/16/0017). Rz 1141: Die Verlängerung der vereinbarten Geltungsdauer begründet Gebührenpflicht bei allen Rechtsgeschäften, bei denen das durch sie begründete Rechtsverhältnis nach Ablauf einer vereinbarten Zeit beendet sein soll…
…bestimmte Zeit vereinbarten wiederkehrenden Leistungen ist nach § 15 BewG 1955 mit der Summe der Jahreswerte, jedoch ohne Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen, höchstens jedoch mit dem Achtzehnfachen des Jahreswertes zu bewerten. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß…
…ist zwischen Nutzungen und Leistungen von bestimmter, unbestimmter und immerwährender Dauer zu unterscheiden. Rz 1165: Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher, der Zeitpunkt des Fortfalls aber ungewiss ist (VwGH 7.3.1978, 0348/75…
…Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann. Unschätzbare Leistungen sind zB die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Ehrenerklärungen und dergleichen. Rz 1153: Lässt sich der Umfang oder der Wert einer Leistungspflicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld noch nicht feststellen, führt das nicht zu einer Unschätzbarkeit der Leistung…
… 35 Patentgesetz 1970). Des Weiteren sind Lizenzverträge betreffend die Übertragung von Rechten an Marken und Mustern von der Gebühr befreit. Rz 1366: Marken iSd Markenschutzgesetzes 1970 sind Zeichen, die zur Unterscheidung von zum Handelsverkehr bestimmten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmers von gleichartigen Waren und Dienstleistungen…
…Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diese Bestimmung ist für Investmentfonds (einschließlich AIF sowie Gebilde im Sinne des …
…das AbgÄG 2022 eingeführten Pauschalgebühr für Fahrerqualifizierungsnachweise (§ 14 TP 22 GebG) aufgenommen. | Abschnitt 10.22. Rz 820 ff | Es werden Aussagen zu den durch das AbgÄG 2023 eingeführten Pauschalgebühren iZm der Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG) aufgenommen.…
…Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien) ausgenommen, wenn es ich um Immobilien eines Immobilienfonds handelt, dessen Anteile im In- oder Ausland sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Es besteht auch keine Abzugsteuerpflicht gemäß § 99 Abs…
…in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten, ist der Aufwertungsgewinn um ein Viertel zu erhöhen. Somit unterliegen 100% der Bewertungsdifferenzen der Besteuerung. Ebenso mindern Anschaffungsnebenkosten den Aufwertungsgewinn, wobei eine Verteilung auf einen in den Fondsbestimmungen festgelegten Zeitraum (höchstens jedoch auf 10 Jahre…
…Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn aufgrund der zeitlichen Differenz der laufenden Besteuerung der Aufwertungsgewinne im Inland und der nachfolgenden Versteuerung im Ausland anlässlich der Aufdeckung der stillen Reserven im Veräußerungszeitpunkt die ausländische Steuer als Maßnahme im Sinne des § 48 BAO bereits im Jahr der…