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29 Treffer554 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich. Da der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen ist, ist nach § 6 LVO eine…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist die Stromproduktion der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich unbeachtlich. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art (zB Kindergarten) dient, ist die Stromproduktion diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen. Wird…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich. Da der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen ist, ist nach …

GebR 2025 Rz 650–65510.13.5. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich. Beispiel: Die Baubehörde stellt dem Käufer eines Einfamilienhauses eine Bestätigung über das Vorliegen der Baubewilligung aus und übermittelt diese per Mail (Ausmaß: 2 Bogen). Das elektronische Zeugnis ist mit 14,30 Euro zu…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…erfüllt, wenn diese Abgabenerklärung beim Versicherer einlangt. Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung an den Versicherer sind unbeachtlich. Rz 303: Bei Erfüllung aller Voraussetzungen entsteht der Anspruch auf Steuerfreiheit mit der Einreichung der Abgabenerklärung (Kr 21; materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal)…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeugsteuer ist von der behinderten Person selbst mittels Abgabenerklärung (Formular Kr 21) beim Finanzamt geltend zu machen. Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung sind unbeachtlich. Mittels dieser erklärt der Antragsteller, dass das bezeichnete Kraftfahrzeug auf ihn zugelassen ist…

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…ist für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung. Durch diese Sichtweise wird sachgerecht die Sphäre der Einkommenserzielung (aus dem Betrieb der Stromerzeugung) von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abgegrenzt (BFG 2.9.2024, RV/5100822/2023). Rz 11: Das Vorliegen einer Einkunftsquelle ist nur dann zu verneinen…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…der Beschäftigte seinen Hauptwohnsitz im Ansässigkeitsstaat in der Nähe der Grenze hat und seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Dabei ist unbeachtlich, ob der Beschäftigte in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates (zB im Homeoffice) oder jener des anderen Vertragsstaates (zB in den…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…disponiblen) Innenfinanzierungs- bzw. Einlagenevidenzkonto zum Zeitpunkt der Beschlussfassung voraus. Aus diesem Grund ist auch eine allenfalls ertragsteuerliche Rückwirkungsfiktion für die Ausübung des Wahlrechts unbeachtlich. 4.3.2. Darstellung der Evidenzkonten Für die Führung des Evidenzkontos ist eine Darstellung zu empfehlen, die einerseits die Veränderungen auf…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Entscheidend ist, wem sie zuzurechnen ist. Es ist daher unbeachtlich, ob sich der Schriftverfasser eines technischen Hilfsmittels (Kopiergerät) oder einer dritten Person als Erfüllungsgehilfen bedient. 10.1.4. Mehrere Abschriften auf einem Bogen Rz 263: Werden auf einem Bogen (siehe Rz 104 ff) die Abschriften…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 382). Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich. Zur Ermäßigung der Gebühr bei Verwendung der Funktion E-ID siehe Rz 143. Rz 365: Unter "auf elektronischem Wege eingebracht" ist insbesondere die Übermittlung per E-Mail, per USB-Stick…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zwecke der Übersichtlichkeit und Ordnung der Beilagen beigelegt werden (insbesondere Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse), stellen keine Beilagen dar. Rz 386: Eine mechanische Verbindung oder sonstige räumliche Zusammenfassung (zB zu einem Aktenheft) ist für die Beurteilung der Anzahl der Beilagen unbeachtlich. Beispiel 1: Ein Lageplan, ein Bauplan…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…diese Schriften, auf die in der Urkunde hingewiesen wird, der Urkunde angeschlossen sind oder nicht. Mündlich getroffene (weitere) Verabredungen sind jedoch gebührenrechtlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind andere, nicht aus der Urkunde oder aus einer bezugnehmenden Schrift hervorgehende Tatsachen oder Abreden, wie die Beweggründe, die zur…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beendigung des Mietverhältnisses eine Bedingung für die Vertragsverlängerung dar, die gemäß § 17 Abs. 4 GebG unbeachtlich ist. Beispiel 5: Ein Scheidungsvergleich, der unter aufrechter Ehe zwischen den Ehegatten für den Fall der Scheidung abgeschlossen wird, ist sofort gebührenpflichtig. Rz 1098: Die Bestimmung des § 17 Abs…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass eine Verlängerung im Vertrag vereinbart ist oder eine neuerliche Urkunde über das fortgesetzte Bestandverhältnis errichtet wird, ist die Verlängerung der Bestanddauer gebührenrechtlich unbeachtlich. Rz 1317: Wird hingegen über die Verlängerung eine Urkunde errichtet, stellt diese einen gebührenpflichtigen Nachtrag im Umfang der Verlängerung dar (vgl…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…des § 61 Abs. 1 Z 1 letzter Satz BAO zu beachten, wonach das Unterschreiten der Umsatz(erlös)grenze unbeachtlich ist, sofern ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet wird, es zu einer Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kommt, ein Konkursverfahren nach § 123a IO oder …

KfzBStR 2021 Rz 123–129A.3.3. Feuerwehrfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Beispiele für Notstände und technische Hilfeleistungen sind etwa Hochwasser, Vermurungen, Sturmschäden, einsturzgefährdete Gebäude und Autounfälle. Dabei ist unbeachtlich, ob es sich hierbei um freiwillige Feuerwehren, Ortsfeuerwehren, Berufsfeuerwehren, Landes- sowie Bereichsfeuerwehrverbände oder Betriebsfeuerwehren handelt. Folgende Kriterien können für die Beurteilung der begünstigten Verwendung eines Kraftfahrzeuges für…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bzw. die Unterpositionen 8711 20 bis 8711 50 einzureihen ist. Ob eine neue Typisierung erfolgt oder nicht, ist für die Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht unbeachtlich. Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht, sohin die Einreihung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zulassung…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ladebordwänden (insbesondere Heckklappe) zu ermitteln. Ob die Heckklappe auf der Ladefläche aufliegt oder nur an diese anstößt, ist dabei unbeachtlich. Eine etwaige Vermessung der Ladefläche bei geöffneter Ladebordwand ist unzulässig. Wird die Ladefläche durch ein Umklappen der Ladebordwand erreicht, das nicht ohne erheblichen Aufwand rückgängig…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…vorliegen (Negativbescheinigung). Der Umstand, dass der AIFM keine aufsichtsrechtliche Bewilligung erhält, ist für die Einstufung als AIF unbeachtlich (vgl. Rz 75). Rz 80: Wurde noch keine Beurteilung durch die FMA vorgenommen, hat die Abgabenbehörde die Erfüllung der Voraussetzungen eigenständig zu beurteilen. Sofern die FMA später…