…Vereinbarung nach dem 1. April 2021 verpflichtet, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben. Eine Verwaltung im Inland liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften…
…von der Höhe des vom Schuldner tatsächlich eingehenden Betrages. 27.10.2.5. Sicherungszession Rz 1585: Bei einer Sicherungszession erwirbt der Zessionar die volle Rechtsstellung eines Gläubigers mit der schuldrechtlichen Innenbindung, von seiner überschießenden Rechtsmacht nur zur Sicherung seiner Forderung im vereinbarten Rahmen Gebrauch zu…
…für sonstige Betroffene) oder bei Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen nach der Begründung der Verwaltung im Inland bzw. nach der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder dem Erwerb einer Liegenschaft im Inland zu übermitteln. Änderungen der gemeldeten Angaben sind binnen vier Wochen nach Kenntnis der Änderung zu übermitteln (…
…der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten zu beauftragen. Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet…
…Gesellschaft in einem Anteilsbuch zu führen. Die konkrete Höhe der einzelnen Unternehmenswert-Anteile kann jedoch nicht aus dem Firmenbuch abgerufen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft selbst sowohl Geschäfts- als auch Unternehmenswert-Anteile erwerben, die ebenfalls über keine Stimmrechte verfügen. Bei der Meldung ist insbesondere…
…und erfolgt durch die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien. Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien haben die Stellung eines Kreditinstituts. Sie erwerben das Vermögen eines Immobilienfonds im eigenen Namen auf Rechnung der Anteilinhaber. In der Folge halten und verwalten sie das Fondsvermögen treuhändig für die Anteilinhaber (§ 1 Abs. 2 ImmoInvFG)…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…