…Factoring vereinbart, sodass die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen. Es ist zu prüfen, ob das vorhandene Ausfallsrisiko tatsächlich auf die ausländische Konzerngesellschaft übergeht. Andernfalls wäre die Factoring-Vereinbarung steuerlich nicht anzuerkennen. Dieses Nichtanerkennungsrisiko steigt, wenn mit…
…vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens an einen anderen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung ausführt. Rz 401: Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 löst erst die tatsächliche Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1994 (und…
…auf Z 9.40 OECD-VPL). Der Umstand, dass mit der Umstrukturierung nicht nur Gewinnchancen, sondern auch Risiken auf ein anderes Konzernunternehmen übergehen, entbindet nicht von einer Entschädigungsleistung, wenn insgesamt eine Gewinnminderung zu erwarten ist. Beispiel: Eine Vertriebsgesellschaft, deren fremdübliche Reingewinnsätze in den letzten fünf…
…internationale Organisation oder eine Zentralbank in funktionaler Hinsicht als Finanzinstitut iSd § 56 GMSG (vgl. Rz 52 ff) einzustufen ist. Handelt es sich tatsächlich um ein Finanzinstitut, dann kann es als nicht meldendes Finanzinstitut eingeordnet werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Kann ein staatlicher Rechtsträger…
… 108 Abs. 4 BAO in die Frist nicht eingerechnet, sofern das Schriftstück innerhalb der Frist der Post übergeben und auf dem Briefumschlag an die zuständige Behörde mit richtiger Anschrift gerichtet ist (vgl. zB VwGH 29.5.1985, 84/13/0079). Enthält ein Bescheid die Ankündigung…
…vorgesehenen Investitionen dienen. Darüberhinausgehende überschüssige Mittel sind dem Stammhaus zuzurechnen. Rz 291: Auch Kapitalbeteiligungen können einer Betriebsstätte zugerechnet werden, wenn sie - im Sinne einer tatsächlichen Zugehörigkeit - funktional der Ausübung der operativen Tätigkeit der Betriebsstätte dienen. Sie müssen Grundlage von wesentlichen Mitarbeiterfunktionen sein, zu denen auch…
…oder Beweismittel zu dienen. Ob diese "Kunde" in weiterer Folge tatsächlich einer unbestimmten Zahl von Personen zukommen wird oder nicht, ist dabei unerheblich (VwGH 13.11.1989, 88/15/0107). Auch wenn eine Schrift dem Ausstellungswerber nur zu dem Zweck übergeben wird, um von vornherein…
…so richtet sich der Vorsteuerabzug insoweit nach dieser Nutzung. Eine allfällige Aufteilung der Vorsteuern hat -soweit messbar - nach dem tatsächlichen Stromverbrauch, allenfalls nach dem geschätzten Stromverbrauch zu erfolgen. Übersteigt die aus der konkreten Photovoltaikanlage für private Zwecke entnommene Strommenge die Summe aus der entgeltlich ins…
…dieser Befreiungsbestimmung genügt es, dass das Rechtsgeschäft überhaupt den in Rz 1040 genannten Verkehrsteuergesetzen unterliegt. Nicht erforderlich ist es jedoch, dass eine nach diesen Gesetzen anfallende Steuer tatsächlich vorgeschrieben wird. Auch solche Rechtsgeschäfte sind gebührenfrei, die nach den genannten Gesetzen zwar steuerbar, im Einzelfall aber…
…2.2.4.3. Liefergewinnbesteuerung Rz 366: Der mit dem Auftraggeber des Bauvorhabens vereinbarte Endpreis enthält sowohl den Gewinnaufschlag auf die Bau- und Montageleistung als auch für die Materialanlieferung (zB im Fall des Anlagenbaus auch der maschinellen Ausstattung der schlüsselfertig zu übergebenden Anlage). Die Liefergewinne…
…Der elektronische Beleg muss unmittelbar im Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Registrierkasse erstellt und signiert werden, sowie in der Folge tatsächlich für den Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem Server…
…Umfang), die direkt auf Ebene des zu meldenden Rechtsträgers bestehen (sich also entweder direkt auf die Anteile des meldenden Rechtsträgers beziehen oder - im Falle von Nominee-Direktoren - die Geschäftsführung des zu meldenden Rechtsträgers betreffen). Nominee-Vereinbarungen auf übergeordneten Ebenen sind nicht gemäß § 5 Abs. 1…