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2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Pflicht, aus der vorgelegten Urkunde die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, traf in diesem Fall die Abgabenbehörde und mangels jeglicher Festlegung der Abgabepflichtigen zur strittigen Frage der Bemessungsgrundlage auch das "Zinsenrisiko" einer abweichenden Beurteilung im Rechtsmittelverfahren (VwGH 22.12.2016, Ro 2016/16/0020). 2.6…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…0173). Hiefür reicht der bloße Hinweis auf den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) nicht (VwGH 30.8.1995, 94/16/0290). Weiters sind die für die Beurteilung strittiger Rechtsfragen maßgeblichen Überlegungen darzustellen (vgl. zB VwGH 3.7.2003, 98/15/0128). Bei einer Schätzung (…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…verschaffen. Wurde kein solcher Abgabenbescheid erlassen, so sind das Bestehen und die Höhe des Abgabenanspruches in der Bescheidbeschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid anfechtbar. 2.1.2.3. Mangelnder Bescheidcharakter Mit Bescheidbeschwerde sind nur Bescheide anfechtbar; eine Beschwerde, die sich gegen eine Erledigung ohne Bescheidqualität richtet, ist…

KfzBStR 2021 Rz 565–567B.2.2.4. Einzelabgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4. Einzelabgrenzungsfragen Rz 565: Für Rechtsmittelverfahren bei strittiger Einreihung in den Zolltarif ist grundsätzlich zu beachten: Wird mit Bescheidbeschwerde die Einreihung einer Ware in den Zolltarif angefochten, so sind der Beschwerde Muster, Abbildungen oder Beschreibungen beizugeben, aus denen die für die Einreihung…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rückzahlungsantrag via Telefax, somit auf eine unzulässige Art eingebracht, ist dieser rechtsunwirksam. Daraus folgt auch, dass kein durch ein Mängelbehebungsverfahren im Sinne des § 85 BAO behebbares Formgebrechen vorliegt, zumal sich diese Bestimmungen nur auf schriftliche Eingaben der Parteien beziehen (VwGH 27.11.2003, 2002/06…