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961 Treffer505 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 526–5367.3. Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Anteilinhaberebene stets zur Realisierung der Anteile (Tausch). 7.3.1.2. Steuerliche Auswirkungen auf Anteilinhaberebene Rz 529: Auf Anteilinhaberebene kommt es durch eine Fondsverschmelzung nicht zu einer Realisierung der Anteilscheine. Stattdessen sind die modifizierten Anschaffungskosten der Anteilscheine am übertragenden Fonds auf die Anteilscheine des übernehmenden…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…herrührende Forderungen und Verbindlichkeiten sind aufgrund des AOA light ebenso wenig einer Verzinsung zugänglich; aber auch ihr Untergang im Fall einer Liquidation der Betriebsstätte zeitigt keine steuerliche Auswirkung. Beispiel: Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebsstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der Ebene der Anteilinhaber zu unterscheiden. 7.1.1.1.1.1. Ebene der Kapitalgesellschaft Rz 510: Auf Ebene der Kapitalgesellschaft ist die (Um…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen und offene Ausschüttungen nach § 4 Abs. 12 EStG…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

…Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2. Ein neuer Gesellschafter ist im Jahr X3 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…stellt eine "Entnahme" aus dem Betriebsvermögen des BgA und somit eine Sachausschüttung dar (siehe UmgrStR 2002 Rz 884). Rz 143: Eine unentgeltliche Überlassung einer zuvor hoheitlich genutzten Energieerzeugungsanlage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an eine EEG hat keine steuerlichen Auswirkungen. 3.2.1.3.4…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Aus steuerlicher Sicht liegt eine verdeckte Einlage dieser Einkünfte in die Körperschaft vor. Die im unternehmensrechtlichen Jahresergebnis erfassten Einkünfte erhöhen daher nicht den Stand der Innenfinanzierung, sondern als verdeckte Einlage den Stand der Einlagen (siehe dazu Abschnitt 3.4.1.). 5.3. Auswirkung von Ergebnisabführungsverträgen…

VPR 2021 Rz 1–51. Teil: Multinationale Konzernstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so gestaltet werden, dass es hierdurch nicht zu internationalen Gewinnverschiebungen kommt. Zu diesem Zweck müssen die Geschäftsbeziehungen gegebenenfalls durch Ansatz von Verrechnungspreisen in ihrer steuerlichen Auswirkung jenen angepasst werden, die zustande gekommen wären…

VPR 2021 Rz 176–1781.3.6. Konzernstrukturänderungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die zu erheblichen Gewinneinbußen inländischer Konzerngesellschaften führen, sind aber die mit solchen Strukturänderungen einhergehenden Funktions-, Vermögens- und Risikoverlagerungen in ihren steuerlichen Auswirkungen aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes zu prüfen. Sofern separat verwirklichte Transaktionen wirtschaftlich Bestandteil einer einheitlichen Konzernstrukturänderung sind, sind sie in einer Gesamtbetrachtung zu…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Transformation der Einkünfte in Einkünfte aus Kapitalvermögen, allerdings ist der besondere Steuersatz nicht anwendbar. Zu den Auswirkungen eines mangelnden öffentlichen Angebots auf den Aufwertungsgewinn siehe Rz 390. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus der Veräußerung eines Immobilienfonds siehe unten, Rz 398. 4.1.1…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Umwelt etc.), IT-Dienstleistungen, Unterstützung bei interner und externer Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Steuerliche und rechtliche Beratung im Konzern, Tätigkeiten im Hinblick auf Steuerverpflichtungen, Allgemeine Verwaltungs- und Bürodienstleistungen. Rz 97: Folgende Tätigkeiten kommen für den LVAIGS-Ansatz beispielsweise nicht in Betracht (Z 7.47 OECD-VPL…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…und wurden (steuerliche) Aufwendungen iVm dem Erwerb von immateriellen Wirtschaftsgütern geltend gemacht? Wurden Bewertungen (Gutachten) iVm der Übertragung von Vermögenswerten erstellt? Wurden iVm der Umstrukturierung Unterlagen erstellt wie zB Feasibility-Studien, geänderte Geschäftspläne/-strategien, Berichte von externen/internen Beratern etc.? Welche Auswirkungen hatte die Umstrukturierung…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…am Vorliegen der vergleichbaren Qualifikation haben (und einen steuerlichen Vertreter zur Meldung der steuerlichen Daten zulassen) und stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass diese zunächst angenommene Qualifikation tatsächlich nicht vorhanden oder nicht vergleichbar war, hat dies keine Auswirkungen auf bereits vorgenommene steuerliche Meldungen.

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…eine grenzüberschreitende Transaktion handelt es sich, wenn nicht alle beteiligten Unternehmen im Gebiet ein und desselben Staates steuerlich ansässig sind oder grenzübergreifende Auswirkungen gegeben sind. Ebenso wie grenzüberschreitende Vorbescheide werden diese für bestimmte Personen getroffen und die Betroffenen können sich darauf berufen. Unerheblich ist auch…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Funktionsauslagerung bewirkte Erhöhung des Konzerngewinns verbleibt daher dem inländischen Konzernunternehmen und kann nicht in das Niedriglohnland verlagert werden. Rz 199: Investitionsbegünstigungen, Zuschüsse von öffentlicher Hand oder steuerliche Begünstigungen (zB die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988) können zu Standortvorteilen im Sinne von standortbedingten Kosteneinsparungen führen…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Eigenkapital des Gesellschafters (Sonderbetriebsvermögen) und es stellen die empfangenen Zinsen Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters dar. Sie sind daher als Teil des Gewinns aus der inländischen Personengesellschaftsbetriebsstätte im Inland zu besteuern und im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters nach Maßgabe des Methodenartikels steuerlich zu entlasten (EAS 106, EAS 2358)…

InvFR 2018 Rz 522–5257.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund dieser geringen steuerlichen Auswirkung erscheint eine genaue Ermittlung der steuerpflichtigen Erträge nicht zweckmäßig, weil der damit verbundene Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Daher sollen die als steuerpflichtig zu…

2022-0.423.194Auslaufen der Konsultationsvereinbarung zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Grenzgängerregelung iSd Art. 15 Abs. 4 DBA-Italien
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.423.19413.06.2022

…vom Einkommen und vom Vermögen hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens. Die zuständige Behörde der Republik Österreich und die zuständige Behörde der Republik Italien, vom Wunsche geleitet, die negativen steuerlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und insbesondere…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…stellt noch keinen steuerbaren Vorgang iSd UStG 1994 dar. Das Entgelt für die Veräußerung eines solchen Wertgutscheines unterliegt nicht der Anzahlungsbesteuerung. Es handelt sich hier steuerlich weder um einen Ertrag noch einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang, sondern der Wertgutschein wird als Verbindlichkeitsnachweis des Unternehmers für den Kunden…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…