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GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| Beilagengebühr für elektronische Beilagen | € 3,90 | Beilagengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 2,30 Achtung: Auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingabe (zB per E-Mail oder per E-ID) ist eine schriftliche…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…schriftliche nach außen ergehende abschließende Erledigung, entsteht keine Gebührenpflicht für alle in diesem Verfahren eingebrachten Eingaben (Beilagen). Beispiel: Es wird ein Ansuchen um Genehmigung eines Schanigartens gestellt. Nach Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zieht der Antragsteller sein Ansuchen wieder zurück. Die Behörde informiert den Antragsteller schriftlich…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Eingaben, Beilagen und Protokolle (§ 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und Z 2 GebG) entstehen. Für das Entstehen der Gebührenschuld ist es auch ohne Belang, in welchem Sinne die Behörde tätig geworden ist (VwGH 20.12.2001, 2000/16/0734). Beispiele schriftlicher Erledigungsarten: Genehmigung…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von der Anzahl an Beilagen - nur eine Beilage in Übergröße mit 2 x 3,90 Euro zu vergebühren. 10.4.8. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.4.8.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Verfügung in Vergabeverfahren in einer Eingabe, liegt aufgrund des inneren Zusammenhangs (siehe Rz 437) dieser Begehren lediglich eine (Zahlwort) gebührenpflichtige sonstige Eingabe vor. Rz 451: Nicht als sonstige Eingaben zu vergebühren sind Anträge auf schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Erkenntnisses, Anträge auf Durchführung einer mündlichen…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Verfügung. 3. Vollmachtsbekanntgabe 3.1. Allgemeines Eine Bevollmächtigung wirkt jeweils nur für jenes Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte entweder durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen oder wirksam auf seine Bevollmächtigung berufen hat (vgl. BFG 03.03.2022, RV/7102675/2021 zu einer Bilanzbuchhaltungsgesellschaft; VwGH 28…

GebR 2025 Rz 368–38010.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.3. Beilagen zu anderen Schriften als Eingaben Rz 368: Der Begriff Beilage kann nur im Zusammenhang mit einer Eingabe bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll (§ 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz 481 ff) gesehen werden. Rz 369: Wird eine…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… Fotografien, Fotokopie) vorhanden ist. Rz 8: Fotografien oder Fotokopien, auf denen sich keine schriftlichen Vermerke befinden, fallen nicht unter den Begriff der Schriften (siehe aber zum Begriff der Beilage nach § 14 TP 5 GebG Rz 360). Rz 9: Zu beachten ist die Bestimmung des § 11…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG) 10.4.1. Gegenstand der Gebühr Rz 360: Beilagen sind Schriften und Druckwerke aller Art, die einer gebührenpflichtigen Eingabe gemäß § 14 TP 6 GebG bzw. einem eine Eingabe ersetzenden Protokoll gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beilagen und Protokollen iSd § 14 TP 7 Abs. 1 Z 1 und 2 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird (siehe Rz 138 ff). 10.5.11…

GebR 2025 Rz 550–55410.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in § 14 TP 10 Abs. 1 Z 10 und 11 GebG angeführten Schriften sind von der Gebührenpflicht des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG befreit. Beilagen, die einer gemäß § 14 TP 10 Abs. 1 GebG gebührenpflichtigen Eingabe oder Niederschrift beigelegt oder zu dieser nachgereicht werden…

GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Eingaben, Beilagen und Erledigungen Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage gebührenpflichtig…

GebR 2025 Rz 1388. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 GebG; siehe Rz 252 ff) Amtliche Ausfertigungen (§ 14 TP 2 GebG; siehe Rz 280 ff) Auszüge (§ 14 TP 4 GebG; siehe Rz 340 ff) Beilagen (§ 14 TP 5 GebG; siehe Rz 360 ff) Eingaben (§ 14 TP 6 GebG; siehe Rz 400 ff) Protokolle (§ 14…

GebR 2025 Rz 102–1114. Begriffe des Gebührengesetzes 1957 (§§ 5, 6 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Druckverfahren, andere technische Verfahren). Rz 103: Nach § 11 Abs. 2 GebG stehen automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellte Eingaben, Beilagen, Erledigungen, Ausfertigungen, Protokolle und Zeugnisse den entsprechenden Schriften gleich. 4.2. Bogen Rz 104: Das Ausmaß des verwendeten Papiers ist nur in…

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.3. Gleichschriften Rz 152: Werden Schriften mehrfach ausgefertigt, unterliegt jede einzelne Ausfertigung (Gleichschrift) der Gebühr, wenn sie die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht erfüllt (VwGH 1.12.1976, 0288/75 und 0289/75). 8.1.4. Urkundeninhalt Rz 153: Maßgeblich für die Bemessung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…bzw. Gründungsdokumente von Personengesellschaften sind im Meldeformular zum Compliance-Package unter den eigens dafür vorgesehenen Dokumentenarten "Gesellschaftsvertrag" bzw. "Gründungsdokument" hochzuladen. Für schriftliche Erklärungen der Gesellschafter im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist die Dokumentenart "sonstiges Dokument" zu verwenden. In jenen Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag bzw…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer dritten Person als Erfüllungsgehilfen bedient. 10.1.4. Mehrere Abschriften auf einem Bogen Rz 263: Werden auf einem Bogen (siehe Rz 104 ff) die Abschriften mehrerer Urkunden (Schriften) und deren Beilagen vereint und beglaubigt, dann ist die Gebühr für jede Abschrift gesondert zu entrichten…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

  Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…