…| 3. | Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldung umfasst von der Funktion in FON ist: Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung physisch zulässig sind: Vertretung im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung (USO) Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Voranmeldung Bescheidbeschwerde gegen Festsetzungsbescheide gemäß …
…Aufsichts- oder Beirates zur Kontrolle dieser Person führen, wenn letztlich wesentliche geschäftliche Entscheidungen (zB im Hinblick auf die Bestimmung von Begünstigten oder die Festsetzung der Art und Höhe der Zuwendungen an Begünstigte) im Sinne des Kontrollierenden getroffen werden. Der Stiftungsprüfer wird hingegen grundsätzlich nicht unter…
…der Beschwerdevorentscheidung rechtswirksam abgegeben werden. Dies setzt voraus, dass aus der Verzichtserklärung (Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt der zu erwartenden Beschwerdevorentscheidung (bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgaben und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen) bekannt…
26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
18. Pro fisco Klausel (§ 22 GebG) Rz 1150: Die Bestimmung des § 22 GebG besagt, dass dann, wenn zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen ist, die Gebühr nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten ist. Eine derartige Vereinbarung…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
27.3.2.1.2. Bestimmbarkeit der Preisvereinbarung Rz 1296: Die Höhe der (Teil-)Leistungen muss für ihre Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage nicht ziffernmäßig festgelegt sein, hiefür reicht bereits die grundsätzliche Vereinbarung deren Bezahlung (VwGH 12.7.1962, 0175/62). Rz 1297: Ist die Höhe…
…oder bereits wiederholt erfolgt ist. Rz 136: Eine Gebührenerhöhung bei bloß zweitägiger Verspätung der Gebührenanzeige ist unbillig (VwGH 13.5.1965, 1628/64). Die Festsetzung einer Gebührenerhöhung unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit des Erkennens der Gebührenschuld ist unzulässig, wenn es sich um einen Zweifelsfall handelt…
10.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rz 283: Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung des Bestellungsaktes ist zu prüfen, ob der Zweck der Bestellung sich nur auf die Erteilung einer Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit…
10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…
…Rz 1566). Sobald für einen Selbstberechnungs- bzw. Festsetzungszeitraum und für bestimmte Kraftfahrzeuge die Festsetzung bescheidmäßig erfolgt ist und für diesen Zeitraum und für diese Kraftfahrzeuge in der Folge rechtskräftige Bescheide bestehen, würde eine Jahressteuererklärung für diese Zeiträume und Kraftfahrzeuge keine Wirksamkeit mehr entfalten. Eine Jahressteuererklärung…
…der eingetretenen Gebührenschuld nichts ändern. Auch eine Berichtigung nach § 5 Abs. 2 BewG 1955, wonach im Fall des Eintritts einer auflösenden Bedingung die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern nach dem tatsächlichen Wert des Erwerbes zu berichtigen ist, ist insofern ausgeschlossen (siehe Rz 1163 ff).
…Die Festsetzung ist auch zusammengefasst für mehrere Monate in einem einzigen Bescheid zulässig. Rz 1171: Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO führen. Der Verspätungszuschlagsbescheid wird zweckmäßigerweise mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verbunden. Rz 1172: In Analogie…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
27.3.2.2.4. Kombination von bestimmter und unbestimmter Dauer Rz 1345: Eine Verlängerung eines Vertrages, der zunächst auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte…
…zu übersenden. Diese Übersendung gilt als Gebührenanzeige gemäß § 31 GebG (siehe Rz 1199 ff). 3.2.3.4. Bescheidmäßige Festsetzung Rz 87: Das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) hat die in einem Kalenderjahr in den Aufschreibungen abgerechneten Hundertsatzgebühren mit Bescheid festzusetzen.
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…